Rechtspfleger: Aufgaben, duales Studium und Ausbildungsweg

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Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes. Sie übernehmen Aufgaben, die früher allein Richtern vorbehalten waren, treffen ihre Entscheidungen dabei aber eigenverantwortlich und entlasten so Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen. Anders als Sachbearbeiter sind sie nicht an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden: Nach dem Rechtspflegergesetz ist der Rechtspfleger sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.

Ähnlich wie Richter entscheiden Rechtspfleger sachlich und unabhängig – allerdings in klar umrissenen, ihnen gesetzlich zugewiesenen Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (etwa Erbschaftsangelegenheiten) und der streitigen Gerichtsbarkeit (etwa Zwangsvollstreckung).

Der Beruf ist anspruchsvoll und vielfältig. Rechtspfleger können unter anderem in folgenden Bereichen tätig sein:

  • Familien- und Betreuungsverfahren: Einsetzung und Kontrolle von gesetzlichen Betreuern
  • Nachlassangelegenheiten: Testamentseröffnungen, Erteilung von Erbscheinen, Regelung des Nachlasses Verstorbener
  • Grundbuch- und Registerrecht: Entscheidung über Eintragungen ins Grundbuch, etwa Hypothek oder Eigentümerwechsel
  • Handelsregister: Entscheidung über Eintragungen im Handels- und Vereinsregister
  • Zwangsvollstreckung: Pfändung von Forderungen, Durchführung von Zwangsversteigerungen und gerichtlichen Insolvenzverfahren
  • Kostenangelegenheiten: Festsetzung von Anwalts- und Gerichtskosten
  • Strafrecht: Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen

Voraussetzungen und Bewerbung

Die Ausbildung ist über die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt, weshalb sich die Zugangsvoraussetzungen im Detail unterscheiden. Gemeinsam ist ihnen, dass Bewerberinnen und Bewerber eine Hochschulzugangsberechtigung – das Abitur oder die Fachhochschulreife – mitbringen müssen. Gute Schulnoten in Fächern wie Deutsch, Politik und Wirtschaft sind von Vorteil. Vorausgesetzt wird zudem die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats; einzelne Länder verlangen für die spätere Verbeamtung die deutsche Staatsangehörigkeit. Manche Länder setzen außerdem ein Höchstalter für die Einstellung, dessen Grenze sich von Land zu Land deutlich unterscheidet.

Die Bewerbungsfrist beginnt meist rund ein Jahr vor Studienbeginn; das Studium startet in der Regel im August oder September. Teilweise ist im Bewerbungsverfahren ein Einstellungstest zu absolvieren, der unter anderem Sprachverständnis, Deutschkenntnisse, Mathematik, Konzentrationsvermögen, logisches Denken und Allgemeinwissen abfragt. Auf einen solchen Test lässt sich mit Übungsmaterial gezielt vorbereiten.

Ablauf des dualen Studiums

Die Ausbildung zum Rechtspfleger erfolgt als dreijähriges duales Studium an einer staatlichen (Fach-)Hochschule. Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes werden die Anwärterinnen und Anwärter zu Rechtspflegeranwärtern ernannt und in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Im Studium werden juristische und wissenschaftliche Grundlagen vermittelt, unter anderem Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Zivilprozessordnung, Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Kostenrecht und Betriebswirtschaftslehre.

Dauer der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt drei Jahre. Er gliedert sich – so etwa in Nordrhein-Westfalen – in rund 24 Monate fachwissenschaftliches Studium an der Hochschule und etwa 12 Monate praktische Ausbildung. In der Praxisphase lernen angehende Rechtspfleger die Abläufe an Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen kennen. Wie sich Theorie- und Praxisabschnitte über die drei Jahre verteilen, legt jedes Land eigenständig fest.

Schaubild: Rechtspfleger

Abschluss und Ausblick

Das Studium schließt mit der Rechtspflegerprüfung ab, die je nach Landesverordnung schriftliche und mündliche Teile umfasst. Wer sie besteht, darf in den meisten Ländern den akademischen Grad „Diplom-Rechtspfleger (FH)“ führen.

Nach bestandener Prüfung werden die Absolventen – soweit Stellen verfügbar sind – zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, üblicherweise mit der Amtsbezeichnung Justizinspektor. Die Übernahme als Beamter auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nach einer dreijährigen Probezeit.

Rechtspfleger arbeiten bundesweit an Gerichten, Staatsanwaltschaften oder in der Justizverwaltung. Im weiteren Berufsverlauf ist die Beförderung etwa zum Justizamtmann, Justizamtsrat oder Justizoberamtsrat möglich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen braucht man, um Rechtspfleger zu werden?

Erforderlich ist eine Hochschulzugangsberechtigung, also das Abitur oder die Fachhochschulreife. Hinzu kommen in der Regel die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit sowie das Bestehen des Auswahlverfahrens. Weitere Anforderungen – etwa ein mögliches Höchstalter – regeln die Bundesländer unterschiedlich.

Worin unterscheidet sich der Rechtspfleger vom Richter?

Beide entscheiden sachlich unabhängig und nur nach Recht und Gesetz. Der Rechtspfleger ist jedoch Beamter des gehobenen Justizdienstes und bearbeitet die ihm durch das Rechtspflegergesetz zugewiesenen Bereiche, etwa Grundbuch-, Nachlass- oder Zwangsvollstreckungssachen. Richter sind dagegen Volljuristen mit zwei juristischen Staatsexamina und üben die rechtsprechende Gewalt aus.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Rechtspfleger?

Das duale Studium dauert drei Jahre. Es verbindet ein fachwissenschaftliches Studium an einer Hochschule (in Nordrhein-Westfalen rund 24 Monate) mit praktischen Ausbildungsabschnitten (rund 12 Monate) an Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die genaue Aufteilung legt jedes Land selbst fest.

Kann man mit einem Realschulabschluss Rechtspfleger werden?

Nein. Für das Studium wird eine Hochschulzugangsberechtigung verlangt, also das Abitur oder die Fachhochschulreife. Ein mittlerer Schulabschluss allein genügt nicht, kann aber über eine weiterführende Schule oder den Erwerb der Fachhochschulreife zum Zugang führen.