Lebenslauf ohne Foto: Rechtslage, Praxis und internationale Unterschiede

Bewerbungsmappe mit Lebenslauf und Zeugnis
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Ein Lebenslauf ohne Foto ist in Deutschland rechtlich zulässig – trotzdem verunsichert die Frage viele Bewerberinnen und Bewerber. Dieser Beitrag fasst zusammen, was das Gesetz vorgibt, welche Bedeutung das Bewerbungsfoto in der Praxis noch hat und wie andere Länder damit umgehen.

Ist ein Bewerbungsfoto in Deutschland Pflicht?

Nein. Ein Foto muss einer Bewerbung rechtlich nicht beiliegen – es ist eine Gepflogenheit, keine Vorschrift. Hintergrund ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gilt. Es soll Benachteiligungen unter anderem wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern.

Ein Foto macht mehrere dieser geschützten Merkmale unmittelbar sichtbar. Deshalb ist das Bewerbungsfoto freiwillig: Wer sich ohne Foto bewirbt, darf deswegen nicht benachteiligt werden. Verlangt ein Unternehmen ausdrücklich ein Foto und sagt anschließend ab, kann das im Streitfall als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden. Ein automatischer Grund für eine Klage ist die bloße Bitte um ein Foto allerdings nicht.

Welche Bedeutung das Foto in der Praxis hat

Trotz der klaren Rechtslage erwarten viele Arbeitgeber in Deutschland weiterhin ein Foto – besonders in traditionell geprägten Branchen. Ob ein fehlendes Foto als störend empfunden wird, hängt vom jeweiligen Unternehmen und den Personalverantwortlichen ab; eine einheitliche Regel gibt es nicht.

Ein Bewerbungsfoto kann einen persönlicheren Eindruck vermitteln als die reine Auflistung von Qualifikationen und Stationen. Umgekehrt zeigte das Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dass der Verzicht auf das Foto die Aufmerksamkeit stärker auf die Qualifikation lenken kann. Beides ist möglich – entscheidend ist, was zur Stelle und zum Unternehmen passt.

Bewerbungsfoto im Ausland: USA, Großbritannien und Kanada

Schaubild: Foto im Lebenslauf

In vielen englischsprachigen Ländern ist ein Foto im Lebenslauf unüblich. In den USA, in Großbritannien und in Kanada raten Karriere-Ratgeber ausdrücklich davon ab, ein Bild beizulegen. Der Grund liegt im dortigen Antidiskriminierungsrecht: Ein Foto kann Rückschlüsse auf Alter, Geschlecht oder Herkunft zulassen. Manche Unternehmen sortieren Bewerbungen mit Foto deshalb von vornherein aus oder lassen sie automatisiert entfernen, um Diskriminierungsvorwürfen vorzubeugen. Wer sich international bewirbt, sollte die jeweiligen Gepflogenheiten des Ziellandes prüfen.

Mit oder ohne Foto – eine Abwägung

Ausschlaggebend sind vor allem fachliche Qualifikation, Abschlüsse und Erfahrung – sie stehen im Mittelpunkt jeder Bewerbung. Ein Foto kann darüber hinaus einen persönlichen Eindruck ergänzen und wird in manchen Branchen weiterhin erwartet. Ein Verzicht darauf ist dagegen sinnvoll, wenn die Stellenanzeige kein Foto verlangt, das Unternehmen ein anonymisiertes Verfahren nutzt oder man sich im Ausland bewirbt.

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Als Orientierung gilt: Achte auf die Vorgaben der Stellenanzeige und die üblichen Standards der Branche. Legst du ein Foto bei, sollte es professionell und aktuell sein.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Bewerbungsfoto in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Ein Foto ist freiwillig und keine gesetzliche Pflicht. Niemand darf benachteiligt werden, weil er sich ohne Foto bewirbt.

Darf ein Arbeitgeber ein Bewerbungsfoto ausdrücklich verlangen?

Ein Foto zu fordern ist nicht vorgesehen, da es Merkmale sichtbar macht, die das AGG schützt. Bewerberinnen und Bewerber entscheiden selbst, ob sie ein Foto beilegen; ein Verzicht darf sich nicht negativ auswirken.

In welchen Ländern ist ein Foto im Lebenslauf unüblich?

In den USA, in Großbritannien, in Kanada und weiteren Ländern gilt ein Foto als unüblich und wird häufig sogar ausdrücklich nicht gewünscht – meist aus Gründen des Antidiskriminierungsrechts.

Verschlechtert ein fehlendes Foto die Chancen auf ein Vorstellungsgespräch?

Rechtlich darf ein fehlendes Foto nicht zum Nachteil werden. In der Praxis hängt die Wirkung vom Unternehmen und der Branche ab – eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.