Justizfachwirt: Aufgaben, Ausbildung und Aufstieg

Justizfachwirt am Schreibtisch mit Gerichtsakten
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Justizfachwirte sind Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes. An Gerichten und Staatsanwaltschaften erledigen sie die Aufgaben der Geschäftsstelle und sind zugleich Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger. Damit bilden sie ein wichtiges Bindeglied zwischen den Beteiligten eines Verfahrens und der Justiz. Weil dabei auch heikle oder emotional aufgeladene Situationen vorkommen, sind Feingefühl im Umgang mit Menschen und die Fähigkeit, auch unter Druck sachlich und freundlich zu bleiben, gefragt.

Aufgaben eines Justizfachwirts

Neben dem Umgang mit Menschen gehört der sorgfältige und verantwortungsvolle Umgang mit Akten und Dokumenten zum Arbeitsalltag. Eine Vorliebe für Büro- und Schreibarbeit, ein gutes Verständnis für rechtliche Zusammenhänge sowie Kenntnisse in der elektronischen Datenverarbeitung und der modernen Bürokommunikation sind deshalb hilfreich. Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs arbeiten Justizfachwirte weitgehend selbstständig und brauchen daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung.

Im Tagesgeschäft nehmen sie Anträge und Erklärungen auf, erteilen fachliche Auskünfte und erstellen Urkunden sowie Abschriften von Dokumenten, die sie an die Beteiligten aushändigen. Dabei geht es zum Beispiel um Gerichtsbescheide, Ladungen, Grundbuch- und Registereinträge oder Nachlasssachen. Als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle treffen sie auch eigene Entscheidungen auf Grundlage der geltenden Vorschriften; die Auseinandersetzung mit Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung gehört deshalb dazu.

Eine weitere Aufgabe ist das Laden der Verfahrensbeteiligten und die Mitwirkung an Terminen: Justizfachwirte führen bei Gericht Protokoll und sind für die Berechnung und Einziehung der Gerichtskosten sowie für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen zuständig.

Wo werden Justizfachwirte eingesetzt?

Justizfachwirte arbeiten vor allem an Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften. In Deutschland gibt es zahlreiche Gerichtszweige, darunter Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie die Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit. Innerhalb der Gerichte gibt es wiederum verschiedene Abteilungen, etwa für Familien- und Zivilsachen, Strafsachen, Grundbuch- und Handelsregister, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung oder Nachlassverwaltung.

Welcher Abschluss sollte mitgebracht werden?

Voraussetzung für die Ausbildung ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss). Auch mit einem Hauptschulabschluss ist der Zugang möglich, wenn eine für den Beruf förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt – etwa als Rechtsanwaltsfachangestellter, Justizfachangestellter oder Notarfachangestellter. Die genauen Anforderungen legen die Bundesländer fest; je nach Land können weitere Bedingungen hinzukommen. Neben Schulabgängern können sich auch Beschäftigte bewerben, die bereits in der Justiz tätig sind.

Einstellungstest

Justizfachwirte sollten zuverlässig, gewissenhaft und verschwiegen sein und sich auch in schwierigen Situationen professionell verhalten. Die Auswahl erfolgt daher nach strengen Kriterien, häufig über einen Einstellungstest und ein Assessment-Center. Auf dieses Auswahlverfahren lässt sich gezielt vorbereiten.

Ausbildung zum Justizfachwirt

Schaubild: Justizfachwirt

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung – der sogenannte Vorbereitungsdienst – findet im dualen System statt: Praxisphasen an Gerichten und Staatsanwaltschaften wechseln sich mit theoretischen Lehrgängen ab. In der Praxis lernen die Anwärterinnen und Anwärter den Aufbau und die Abläufe der Gerichte kennen, die Theorie wird in eigenen Ausbildungszentren der Justiz vermittelt.

Während des Vorbereitungsdienstes stehen die Auszubildenden in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach bestandener Laufbahnprüfung werden sie in ein Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit übernommen.

Dauer der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre; je nach Bundesland kann er bis zu zweieinhalb Jahre umfassen. Wer bereits eine berufsförderliche Ausbildung abgeschlossen hat, kann die Ausbildungszeit unter Umständen verkürzen.

Nach der Ausbildung: Aufstieg und Weiterbildung

Nach dem Abschluss arbeiten Justizfachwirte an Gerichten und Staatsanwaltschaften und können sich innerhalb des mittleren Dienstes bis zum Justizamtsinspektor weiterentwickeln. Darüber hinaus stehen Aufstiegswege offen: möglich sind der Vorbereitungsdienst zum Gerichtsvollzieher oder – über ein meist duales Studium – die Qualifikation zum Rechtspfleger im gehobenen Justizdienst.

Häufig gestellte Fragen

Kann man ohne mittlere Reife Justizfachwirt werden?

Ja. Neben dem üblichen Zugang mit mittlerem Schulabschluss (Realschulabschluss) ist die Ausbildung auch mit einem Hauptschulabschluss möglich, sofern eine für den Beruf förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt – zum Beispiel als Rechtsanwalts-, Justiz- oder Notarfachangestellter.

Welche Unterschiede gibt es bei der Ausbildungsdauer zwischen den Bundesländern?

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre. Einzelne Länder sehen eine längere, berufsintegrierte Ausbildung von bis zu zweieinhalb Jahren vor. Wer eine berufsförderliche Vorbildung mitbringt, kann die Zeit unter Umständen verkürzen. Die Details regeln die jeweiligen Landesjustizverwaltungen.

In welchem Beamtenverhältnis erfolgt die Ausbildung?

Während des Vorbereitungsdienstes stehen die Auszubildenden in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach bestandener Laufbahnprüfung erfolgt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit.

Wie unterscheidet sich der Justizfachwirt vom Rechtspfleger?

Der Justizfachwirt gehört zum mittleren Justizdienst und erledigt vor allem büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben der Geschäftsstelle. Der Rechtspfleger gehört zum gehobenen Justizdienst, entscheidet in bestimmten Bereichen – etwa Grundbuch, Nachlass oder Zwangsvollstreckung – eigenständig und benötigt dafür ein Studium. Der Rechtspfleger ist zugleich ein Aufstiegsweg für Justizfachwirte.