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Der Steuerberater gehört zu den freien Berufen; seine Tätigkeit ist ausdrücklich kein Gewerbe (§ 32 Abs. 2 StBerG). Er berät Privatpersonen und Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Zu den typischen Aufgaben zählen die Finanzbuchhaltung, das Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie die laufende steuerliche Betreuung. Darüber hinaus plant ein Steuerberater vorausschauend, um legale Gestaltungsspielräume zu nutzen und steuerliche Risiken zu begrenzen. Auch bei Fragen zur Sozialversicherung und gegenüber den Finanzbehörden unterstützt er seine Mandanten.
Aufgaben und Verantwortung
Durch seine tiefen Einblicke in die Finanzen seiner Mandanten trägt ein Steuerberater eine hohe Verantwortung und genießt großes Vertrauen. Er muss sein Fachgebiet sicher beherrschen, denn eine fehlerhafte Beratung kann ihn haftbar machen. Weil sich das Steuerrecht laufend ändert, gehört ständige Fortbildung fest zum Beruf. Wer international tätig werden möchte, braucht zudem gute Englischkenntnisse.
Berufspflichten
Steuerberater üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen aus (§ 57 StBerG). Die Verschwiegenheitspflicht umfasst alles, was ihnen in Ausübung des Berufs bekannt wird – geschäftliche Interna ebenso wie persönliche Verhältnisse der Mandanten. Da aus Beratungsfehlern erhebliche Vermögensschäden entstehen können, sind Steuerberater gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten (§ 67 StBerG); ohne diesen Schutz ist die Berufsausübung nicht zulässig. Über die Einhaltung der Berufspflichten wacht die zuständige Steuerberaterkammer.
Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung
Der Zugang zum Beruf führt über die staatliche Steuerberaterprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen regelt § 36 StBerG. Es gibt zwei Hauptwege:
- Mit Hochschulstudium: Nach einem erfolgreich abgeschlossenen wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studium – oder einem anderen Studium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung – ist eine praktische Tätigkeit erforderlich: mindestens zwei Jahre bei einer Regelstudienzeit von vier Jahren oder mehr, sonst mindestens drei Jahre.
- Ohne Hochschulstudium: Nach einer kaufmännischen Abschlussprüfung sind mindestens acht Jahre praktische Tätigkeit nötig. Wer zusätzlich die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt bestanden hat, verkürzt diese Zeit auf sechs Jahre. Dieselbe Frist von sechs Jahren gilt für Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung.
Die praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.
Ablauf der Prüfung
Die Steuerberaterprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst drei jeweils sechsstündige Klausuren – aus den Bereichen Verfahrensrecht und weitere Steuerarten, Ertragsteuerrecht sowie Buchführung und Bilanzwesen. Wer den schriftlichen Teil besteht, wird zur mündlichen Prüfung aus Kurzvortrag und Prüfungsdialog geladen. Die Prüfung gilt als eine der anspruchsvollsten Berufsprüfungen; ein erheblicher Teil der Teilnehmenden besteht den schriftlichen Teil nicht im ersten Anlauf. Verlangt wird ein breites Wissen, das von Finanzen, Steuern und mehreren Rechtsgebieten bis zur Volkswirtschaftslehre reicht und auch das Rechnungswesen sowie Grundzüge des Zollrechts einschließt.
Selbstständig oder angestellt
Nach der Bestellung können Steuerberater frei entscheiden, ob sie eine eigene Kanzlei führen oder angestellt arbeiten – etwa in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Beide Wege setzen dieselbe gewissenhafte und sorgfältige Arbeitsweise voraus.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert der Weg zum Steuerberater?
Das hängt vom gewählten Weg ab. Nach einem einschlägigen Hochschulstudium sind mindestens zwei bis drei Jahre praktische Tätigkeit nötig, bevor man zur Prüfung zugelassen wird. Ohne Studium sind es je nach Vorbildung sechs bis acht Jahre Berufspraxis (§ 36 StBerG).
Welche Voraussetzungen braucht man für die Steuerberaterprüfung?
Entweder ein abgeschlossenes wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium mit anschließender Praxiszeit oder eine kaufmännische Ausbildung mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung. Die Praxis muss mit mindestens 16 Wochenstunden im Bereich der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern liegen (§ 36 StBerG).
Wie läuft die Steuerberaterprüfung ab?
Sie gliedert sich in drei jeweils sechsstündige schriftliche Klausuren und eine anschließende mündliche Prüfung aus Kurzvortrag und Fachgespräch. Nur wer den schriftlichen Teil besteht, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Ist der Beruf durch Steuersoftware gefährdet?
Software und Online-Tools übernehmen zunehmend Routineaufgaben. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist jedoch gesetzlich befugten Berufen wie dem Steuerberater vorbehalten (§ 3 StBerG). Bei komplexen Sachverhalten, Gestaltungsfragen und der Vertretung gegenüber dem Finanzamt bleibt die persönliche Beratung gefragt; digitale Werkzeuge sind dabei eher Hilfsmittel als Ersatz.
Muss ein Steuerberater versichert sein?
Ja. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 67 StBerG); ohne sie darf der Beruf nicht ausgeübt werden.













