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Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen an Gerichten und Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung. Sie begleiten Gefangene und Zeugen zu Terminen und Gerichtsverhandlungen und stellen die rechtzeitige Vorführung im Sitzungs- und Vorführdienst sicher. Daneben übernehmen sie Aufgaben im Innendienst, etwa den Post- und Aktendienst sowie die Verwaltung von Büromaterial und Bücherei.
An der Pforte des Justizgebäudes sind sie im Auskunftsdienst tätig, sind Ansprechpartner für Besucherinnen und Besucher und führen bei Bedarf Einlasskontrollen durch. Darüber hinaus können Justizwachtmeister als Dienstwagenfahrer im Außendienst eingesetzt werden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind sie befugt, unmittelbaren Zwang anzuwenden, und dürfen dabei auch Handfesseln anlegen.
Ausbildung und Ablauf
Die Ausbildung zum Justizwachtmeister ist eine Beamtenausbildung: Die Auszubildenden werden als Anwärterinnen und Anwärter geführt, die Ausbildungszeit heißt Vorbereitungsdienst. Jedes Bundesland bildet seine Justizwachtmeister selbst aus, daher hängen Dauer, Umfang und Voraussetzungen vom Ausbildungsort ab.
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach Bundesland und Laufbahn. Im einfachen Justizdienst dauert er in der Regel sechs bis zwölf Monate. Ordnen einzelne Länder den Justizwachtmeisterdienst als Sonderlaufbahn dem mittleren Dienst zu, kann der Vorbereitungsdienst bis zu zwei Jahre umfassen.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in einen praktischen und einen fachtheoretischen Teil. Bei einem sechsmonatigen Vorbereitungsdienst entfallen beispielsweise rund fünf Monate auf die praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften; im Anschluss werden die Anwärter etwa einen Monat lang an einer Justizakademie oder Justizschule fachtheoretisch unterrichtet. In einigen Ländern hospitieren die angehenden Beamtinnen und Beamten zusätzlich bei einer Justizvollzugsanstalt und einer Polizeidienststelle.
Voraussetzungen
Für den einfachen Justizdienst wird mindestens ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Für den mittleren Dienst verlangen die Länder in der Regel einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
Hinzu kommen beamtenrechtliche Voraussetzungen: Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und dürfen nicht vorbestraft sein. Die charakterliche und geistige Eignung wird in einem Auswahlverfahren festgestellt, das die Länder unterschiedlich gestalten. Die gesundheitliche Eignung weist eine ärztliche Einstellungsuntersuchung nach.
Je nach Bundesland kommen weitere Anforderungen hinzu, etwa eine Mindest- oder Höchstaltersgrenze, eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder ein Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit.
Abschluss
Zum Ende jedes Ausbildungsabschnitts erstellt die Ausbildungsleitung ein Zeugnis, das Leistung, Kenntnisse, Verhalten und Eignung der Anwärter bewertet; die Beurteilungen der Praxisausbilder fließen ein. Die Gesamtnote setzt sich zu gleichen Teilen aus den Noten des fachtheoretischen und des berufspraktischen Ausbildungsabschnitts zusammen. Über die abschließende Qualifikation entscheidet die Einstellungsbehörde.
Nach der Ausbildung: Aufstieg und Weiterbildung
Nach der Ausbildung arbeiten Justizwachtmeister überwiegend bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Bei entsprechender Eignung und Engagement besteht die Möglichkeit, nach einem erfolgreichen Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.
Anpassungsweiterbildungen im Wach- und Sicherheitsdienst oder in der öffentlichen Verwaltung erweitern das Qualifizierungsprofil. Auch eine Weiterqualifizierung in Richtung Gerichtsvollzieherdienst oder Rechtspflege ist grundsätzlich möglich.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Justizwachtmeister?
Das hängt von Bundesland und Laufbahn ab. Im einfachen Justizdienst dauert der Vorbereitungsdienst meist sechs bis zwölf Monate. Wird der Dienst als Sonderlaufbahn dem mittleren Dienst zugeordnet, kann er bis zu zwei Jahre dauern.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Für den einfachen Dienst genügt in der Regel ein Hauptschulabschluss, für den mittleren Dienst wird meist ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung verlangt. Hinzu kommen beamtenrechtliche Voraussetzungen, eine ärztliche Einstellungsuntersuchung und ein Auswahlverfahren; je nach Land auch eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Altersgrenze.
Welche Aufgaben hat ein Justizwachtmeister?
Zu den Aufgaben zählen der Sitzungs- und Vorführdienst, der Sicherheits- und Ordnungsdienst mit Einlasskontrollen, der Post- und Aktendienst sowie der Auskunftsdienst an der Pforte. Hinzu kommen Fahrdienste und weitere Tätigkeiten im Innendienst.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es?
Über ein Aufstiegsverfahren ist der Wechsel in die nächsthöhere Laufbahn möglich. Zusätzlich lässt sich das Profil über Anpassungsweiterbildungen erweitern; auch eine Weiterqualifizierung in Richtung Gerichtsvollzieherdienst oder Rechtspflege kommt infrage.
Nützliche Links zum Beruf Justizwachtmeister
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizwachtmeister
https://in-ihrem-namen.de/berufe-in-der-justiz/













