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Justizwachtmeister begleiten Gefangene und Zeugen zu verschiedenen Terminen und Gerichtsverhandlungen und sorgen dabei für die Sicherheit und Ordnung und die rechtzeitige Vorstellung im Sitzungs- und Vorführdienst. Sie übernehmen verschiedene Aufgaben im Innendienst. Hierzu gehören beispielsweise der Postdienst oder der Aktendienst. In der Justizverwaltung übernehmen die Justizwachtmeister die Verwaltung von Büro- und Verpackungsmaterial sowie der Bücherei. An der Pforte des jeweiligen Justizgebäudes sind die Beamten im Auskunftsdienst tätig, sie sind Ansprechpartner für Besucher und führen bei Bedarf Einlasskontrollen durch. Des Weiteren können Justizwachtmeister als Dienstwagenfahrer im Außendienst eingesetzt werden. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, sind Justizwachtmeister befugt unmittelbaren Zwang anzuwenden und verfügen über die Berechtigung Handfesseln anzulegen.
Regelung der Ausbildung/ Ablauf
Vorausgesetzt wird mindestens ein Hauptschulabschluss. Jedes Bundesland entscheidet eigenständig über abweichende oder weitere Voraussetzungen, wie eine Mindest- bzw. Höchstaltersgrenze, eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder ein Sportabzeichen eines offiziellen Verbandes.
Darüber hinaus gelten für den Zugang zur Ausbildung beamtenrechtliche Voraussetzungen. Der Bewerber muss die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Außerdem muss er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, einen guten Leumund besitzen, nicht entmündigt und nicht vorbestraft sein. Die charakterliche und geistige Eignung wird durch ein Auswahlverfahren festgestellt, das von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Die körperliche Eignung wird durch eine ärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.
Die Ausbildung zum Justizwachtmeister dauert zwischen 6 und 18 Monaten. Jedes Bundesland bildet seine Justizwachtmeister selbst aus, somit sind die Dauer, der Umfang und die Voraussetzungen für die Ausbildung vom Ausbildungsort abhängig. Die Auszubildenden absolvieren eine Beamtenausbildung und werden somit als Anwärter und die Ausbildungszeit als Vorbereitungsdienst bezeichnet. Der Vorbereitungsdienst wird in den praktischen Teil und den fachtheoretischen Teil unter-teilt. Bei einem sechsmonatigen Vorbereitungsdienst absolviert der Anwärter eine fünfmonatige praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Im Anschluss daran werden die Anwärter für einen Monat an Justizakademien oder Justizschulen im fachtheoretischen Teil für die Tätigkeit als Justizwachtmeister unterrichtet und vorbereitet. Die angehenden Beamten hospitieren während der Ausbildung bei einer Justizvollzugsanstalt und einer Polizeidienststelle.
Dauer der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst erfolgt in 6 bis 12 Monaten. Einige Bundesländer gruppieren die Ausbildung zum Justizwachtmeister als Sonderlaufbahn in den mittleren Dienst ein. Der Vorbereitungsdienst dauert im mittleren Dienst 6 – 18 Monate.
Abschluss
Zum Ende eines Ausbildungsabschnittes erstellt der Ausbildungsleiter ein Zeugnis, in dem die Leistung, die Kenntnisse, das Verhalten und die Eignung der Anwärter gewürdigt werden. Es werden ebenso die Beurteilungen der Praxisausbilder berücksichtigt. Die Zeugnisse schließen mit einer Gesamtnote ab. Die Gesamtnote der Ausbildung setzt sich zu gleichen Teilen aus dem Durchschnitt der Gesamtnoten des fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts und des berufspraktischen Ausbildungsabschnitts zusammen. Die Qualifikation stellt die Einstellungsbehörde fest.
Ausblick nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung arbeiten Justizwachtmeister hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Mit Engagement und bei entsprechender Eignung besteht die Möglichkeit nach erfolgreicher Teilnahme an einem Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild
Durch verschiedene Anpassungsweiterbildungen im Wach- und Sicherheitsdienst oder der öffentlichen Verwaltung kann das Berufs- und Qualifizierungsprofil ständig erweitert werden. Es besteht auch die Möglichkeit zur Qualifizierung für die Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher oder zum Rechtspfleger.
Nützliche Links zum Beruf Justizwachtmeister:
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizwachtmeister
https://in-ihrem-namen.de/berufe-in-der-justiz/