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„Jurist“ ist kein einzelner Beruf, sondern eine übergeordnete Bezeichnung für alle, die ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben. Dahinter stehen sehr unterschiedliche Tätigkeiten – vom Anwalt über den Richter bis zur Juristin in der Verwaltung oder im Unternehmen.
Was macht ein Jurist?
Am bekanntesten ist der Rechtsanwalt. Juristen arbeiten außerdem als Richter, als Staatsanwälte oder als Notare. Viele sind bei Verbänden und Gewerkschaften angestellt oder in den Rechtsabteilungen größerer Unternehmen tätig. Auch öffentlicher Dienst und Verwaltung beschäftigen zahlreiche Juristen.
Neben diesen Praxistätigkeiten steht die Wissenschaft offen: Juristen lehren und forschen als Hochschulprofessoren oder als Privatdozenten und leiten Fortbildungen für andere Juristen. Das Betätigungsfeld ist damit breit gefächert.
Ausbildung: der Weg zum Volljuristen
Der Weg beginnt mit dem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität. Die Regelstudienzeit beträgt viereinhalb Jahre (in der Regel neun Semester). Abgeschlossen wird das Studium mit der ersten juristischen Prüfung, die sich aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammensetzt – umgangssprachlich das „erste Staatsexamen“.
Danach folgt der juristische Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat. Es dauert zwei Jahre und führt durch mehrere Ausbildungsstationen: ein ordentliches Gericht in Zivilsachen, eine Staatsanwaltschaft oder ein Strafgericht, eine Verwaltungsbehörde und eine Rechtsanwaltskanzlei; hinzu kommen eine oder mehrere Wahlstationen. Den Abschluss bildet die zweite juristische Staatsprüfung.
Wer beide Staatsprüfungen bestanden hat, ist Volljurist und besitzt die Befähigung zum Richteramt. Sie ist zugleich der klassische Zugang zur Zulassung als Rechtsanwalt.
Weiterführende Links
- Gesetze im Internet – amtliche Gesetzestexte des Bundes (u. a. DRiG und BRAO): https://www.gesetze-im-internet.de/
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Volljuristen insgesamt?
Das Studium hat eine Regelstudienzeit von viereinhalb Jahren, der anschließende Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Zusammen sind das rund sechseinhalb Jahre; in der Praxis fällt der Weg häufig länger aus.
Was ist der Unterschied zwischen erstem und zweitem Staatsexamen?
Die erste juristische Prüfung steht am Ende des Studiums und besteht aus staatlicher Pflichtfachprüfung und universitärer Schwerpunktbereichsprüfung. Die zweite Staatsprüfung folgt nach dem Referendariat. Erst beide zusammen ergeben die Befähigung zum Richteramt.
Welche Berufsfelder stehen Juristen neben der Anwaltstätigkeit offen?
Unter anderem Richteramt, Staatsanwaltschaft und Notariat, dazu Verwaltung und öffentlicher Dienst, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Verbände und Gewerkschaften sowie Lehre und Forschung an Hochschulen.
Was bedeutet „Volljurist“?
Volljurist ist, wer die erste und die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat und damit die Befähigung zum Richteramt besitzt – Voraussetzung unter anderem für das Richteramt und der klassische Weg in die Anwaltschaft.











