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Das Studium der Rechtswissenschaften – meist Jurastudium genannt – gehört zu den großen Studienfächern in Deutschland. Es vermittelt, wie Gesetze auszulegen und auf konkrete Fälle anzuwenden sind, und ist in den meisten Fällen auf die staatlichen juristischen Prüfungen ausgerichtet. Wer die klassischen juristischen Berufe anstrebt, studiert auf das Staatsexamen hin und wird erst nach einem anschließenden Referendariat zum Volljuristen oder zur Volljuristin.
2022 waren in Deutschland rund 116.700 Studierende in einem rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengang eingeschrieben – nicht, wie gelegentlich zu lesen ist, ebenso viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger; neu eingeschrieben haben sich im Wintersemester 2022/23 knapp 13.700. Dieser Überblick fasst Zugang, Aufbau, Prüfungen und Berufswege zusammen.
Rechtswissenschaften als Studienfach: Überblick
Rechtswissenschaften kann man in Deutschland an mehr als 40 Universitäten studieren. Der zentrale Studiengang zielt auf die Erste Juristische Prüfung (früher: Erstes Staatsexamen). Daneben bieten einige Hochschulen eigenständige Bachelor- und Masterstudiengänge an, etwa in Wirtschaftsrecht – diese führen jedoch nicht automatisch in die klassischen, reglementierten juristischen Berufe.
Das Studium verbindet die juristische Methodik – das saubere Prüfen von Fällen anhand der Gesetze – mit einem breiten Überblick über die deutsche Rechtsordnung. In vielen Studiengängen kommen wirtschafts- und verwaltungsbezogene Bezüge hinzu, die auch auf Tätigkeiten außerhalb der Justiz vorbereiten.
Zugang und Voraussetzungen
Formale Voraussetzung ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife. Ein Latinum wird für die Zulassung meist nicht verlangt; lateinische Fachbegriffe begegnen einem im Studium aber laufend. Wichtiger als einzelne Vorkenntnisse sind Textverständnis, sprachliche Genauigkeit und die Bereitschaft, große Stoffmengen strukturiert zu durchdringen.
Viele rechtswissenschaftliche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Wo ein Numerus Clausus (NC) gilt, richtet er sich vor allem nach der Abiturnote und schwankt von Universität zu Universität und von Semester zu Semester. Andere Standorte sind zulassungsfrei und nehmen alle Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung auf. Feste NC-Werte für „die“ Rechtswissenschaften gibt es deshalb nicht.
Die Bewerbung läuft je nach Hochschule direkt bei der Universität oder über das Portal hochschulstart.de. Wichtig ist, die jeweiligen Fristen im Blick zu behalten – für das Wintersemester häufig bis Mitte Juli.
Studieninhalte und Schwerpunkte
Den Kern des Studiums bilden drei große Rechtsgebiete, die für alle Studierenden Pflicht sind:
- Zivilrecht (Bürgerliches Recht): die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen, etwa Verträge, Eigentum, Schadensersatz oder Familien- und Erbrecht.
- Strafrecht: welche Handlungen der Staat unter Strafe stellt und wie ein Strafverfahren abläuft.
- Öffentliches Recht: das Verhältnis zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Staat, darunter Verfassungs- und Verwaltungsrecht.
Hinzu kommen Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie sowie ein selbst gewählter Schwerpunktbereich. In diesem Schwerpunkt vertiefen Studierende ein Gebiet ihrer Wahl – von Wirtschafts- und Steuerrecht über die Kriminalwissenschaften bis zum IT- und geistigen Eigentumsrecht, das mit der Digitalisierung an Bedeutung gewinnt.
Der Weg zum Volljuristen: Erste und Zweite Juristische Prüfung
Die juristische Ausbildung ist zweistufig aufgebaut und bundesweit geregelt. Sie führt über zwei Prüfungen zum Volljuristen oder zur Volljuristin – also zur Befähigung zum Richteramt, die zugleich Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin ist.
Die Erste Juristische Prüfung (früher Erstes Staatsexamen) schließt das Studium ab. Sie besteht seit der Reform von 2003 aus zwei Teilen: der staatlichen Pflichtfachprüfung, die mit 70 Prozent in die Gesamtnote einfließt, und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 Prozent. Geprüft wird in mehreren mehrstündigen Klausuren aus Zivil-, Straf- und Öffentlichem Recht sowie in einer mündlichen Prüfung. Die Regelstudienzeit bis zu diesem Abschluss liegt meist bei neun bis zehn Semestern; tatsächlich brauchen viele Studierende etwas länger.
Referendariat und Zweite Juristische Staatsprüfung
Nach der Ersten Prüfung folgt der juristische Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Es dauert bundesweit zwei Jahre und führt durch verschiedene Stationen – etwa Gericht, Verwaltung, Staatsanwaltschaft und eine Anwaltsstation. Am Ende steht die Zweite Juristische Staatsprüfung. Wer sie besteht, ist Volljuristin oder Volljurist. Vom ersten Semester bis dahin vergehen in der Regel rund sieben bis acht Jahre.
Staatsexamen, Bachelor of Laws und Master of Laws
Anders als in vielen Studiengängen gibt es im klassischen Jurastudium keinen Bachelor- oder Masterabschluss als Regelweg. Ein Bachelor of Laws (LL.B.) ist ein akademischer Grad, der für sich genommen aber nicht die Befähigung zum Richteramt verleiht – die klassischen Berufe als Richterin, Staatsanwalt oder zugelassene Rechtsanwältin setzen beide Staatsexamina voraus. Der Master of Laws (LL.M.) ist ein Aufbaustudium, das häufig im Ausland absolviert wird und ein Fachgebiet vertieft.
Berufsfelder für Juristinnen und Juristen
Mit dem zweiten Staatsexamen stehen die klassischen juristischen Berufe offen: als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Richter, Staatsanwältin oder in der öffentlichen Verwaltung. Diese Tätigkeiten sind reglementiert und setzen die volle juristische Ausbildung voraus.
Daneben arbeiten Juristinnen und Juristen in Unternehmen, Verbänden, Banken und Versicherungen, etwa als Unternehmens- oder Syndikusjuristen. Gefragt sind hier neben Rechtskenntnissen analytisches Denken, präzise Sprache und Verhandlungsgeschick. Die Digitalisierung verändert auch die juristische Arbeit: Legal-Tech-Anwendungen automatisieren Routineaufgaben und eröffnen neue Tätigkeitsfelder.
Auslandserfahrung im Jurastudium
Auslandsaufenthalte gehören für viele zum Studium. Über Programme wie Erasmus+ lässt sich ein Semester an einer europäischen Partneruniversität verbringen; auch Praktika im Ausland sind verbreitet. Ein im Ausland erworbener LL.M. vertieft ein Rechtsgebiet und ist besonders für international ausgerichtete Tätigkeiten interessant. Wichtig ist, Fremdsprachenkenntnisse – vor allem Englisch – früh aufzubauen.
Studienfinanzierung
Ein Jurastudium lässt sich auf mehreren Wegen finanzieren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann BAföG beziehen, das bei Studierenden zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt wird. Daneben gibt es Studienkredite, etwa den Studienkredit der KfW, sowie Stipendien – zum Beispiel der Begabtenförderungswerke, die neben guten Leistungen oft gesellschaftliches Engagement voraussetzen. Viele Studierende kombinieren mehrere Quellen und jobben zusätzlich. Es lohnt sich, Anträge frühzeitig zu stellen und Fristen zu beachten.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert ein Jurastudium bis zum ersten Staatsexamen?
Die Regelstudienzeit bis zur Ersten Juristischen Prüfung (früher Erstes Staatsexamen) liegt meist bei neun bis zehn Semestern, also etwa viereinhalb bis fünf Jahren. In der Praxis dauert es häufig etwas länger. Bis zum Volljuristen kommen nach der Ersten Prüfung noch zwei Jahre Referendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung hinzu – insgesamt rund sieben bis acht Jahre.
Welche Voraussetzungen und NC-Werte gelten für ein Jurastudium?
Voraussetzung ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife; ein Latinum ist meist nicht erforderlich. Viele Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, andere zulassungsfrei. Wo ein Numerus Clausus gilt, richtet er sich vor allem nach der Abiturnote und ändert sich je nach Universität und Semester – feste, allgemeingültige NC-Werte gibt es daher nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Bachelor of Laws und Staatsexamen?
Nur die beiden Staatsexamina – die Erste Juristische Prüfung und die Zweite Juristische Staatsprüfung nach dem Referendariat – führen zur Befähigung zum Richteramt und damit zu den klassischen Berufen als Anwältin, Richter oder Staatsanwältin. Der Bachelor of Laws (LL.B.) ist ein akademischer Grad, der für diese reglementierten Berufe nicht ausreicht, aber für juristische Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung qualifizieren kann.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für ein Rechtswissenschaften-Studium?
In Frage kommen BAföG (zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen), Studienkredite wie der KfW-Studienkredit sowie Stipendien, etwa der Begabtenförderungswerke. Viele Studierende kombinieren mehrere Quellen und arbeiten nebenbei. Anträge sollten frühzeitig gestellt werden.
