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Ein Insolvenzverwalter wird im Rahmen eines Insolvenzverfahrens mit der Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse betraut. Sobald er bestellt ist, laufen bei ihm die Interessen aller Beteiligten zusammen: der Geschäftsführung, die um den Fortbestand des Unternehmens fürchtet, der Belegschaft, die um ihre Arbeitsplätze bangt, und der Gläubiger, die auf einen möglichst hohen Anteil ihrer Forderungen hoffen. Der Insolvenzverwalter übernimmt dabei nicht nur die Geschäfte, sondern haftet unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch persönlich. Rechtliche Grundlage seiner Tätigkeit ist die Insolvenzordnung (InsO), die die Gesamtvollstreckung für die Dauer des Insolvenzverfahrens regelt.
Die Insolvenzordnung verfolgt mehrere Ziele – vor allem die anteilige Befriedigung aller Gläubiger und, für redliche Schuldner, die Restschuldbefreiung. Die für natürliche Personen maßgebliche Abtretungsfrist bis zur Restschuldbefreiung ist inzwischen auf drei Jahre verkürzt; sie gilt für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Bei der Erfüllung seiner Pflichten ist der Insolvenzverwalter allen Beteiligten gegenüber verantwortlich. Verletzt er schuldhaft die Pflichten, die ihm nach der Insolvenzordnung obliegen, ist er zum Schadenersatz verpflichtet (§ 60 InsO); Maßstab ist die Sorgfalt eines gewissenhaften Insolvenzverwalters. Pfänden darf er allerdings nicht alles: Bestimmte Vermögens- und Einkommensarten des Schuldners unterliegen dem Pfändungsschutz.
Wie wird man Insolvenzverwalter?
Einen guten Insolvenzverwalter zeichnen vor allem vier Kernkompetenzen aus, die sich nicht allein an der Universität erlernen lassen. Er sollte erstens ein versierter Jurist sein und zweitens eine ausgeprägte Affinität zu Zahlen mitbringen, um die kaufmännische Seite zu beherrschen. Drittens ist Organisationstalent gefragt: Insolvenzverwaltung ist – gerade bei großen Unternehmen – Teamarbeit, bei der sich der Verwalter auf seine Mitarbeiter verlassen können muss; hinzu kommt gutes Zeitmanagement. Und viertens braucht es soziale Kompetenz und Empathie, denn ohne sie lassen sich die oft konfliktreichen Sanierungsprozesse kaum moderieren.
Insolvenzverwalter sind überwiegend Juristen, einige jedoch auch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Einen einschlägigen akademischen Zugang bietet etwa die Universität Heidelberg mit dem Masterstudiengang „Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung“ (LL.M.), der sich an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler richtet. Wer die nötigen Kompetenzen nicht vollständig an der Hochschule erwirbt, kann sich auf mehreren Wegen spezialisieren: bereits im Studium über den Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, im Referendariat über eine Station bei einem Insolvenzverwalter oder später über einen „Fachanwaltslehrgang Insolvenz- und Sanierungsrecht“, den unter anderem die Deutsche Anwaltakademie anbietet. Die eigentliche Ausbildung erfolgt jedoch in der Praxis – üblicherweise durch mehrjährige Tätigkeit in einem größeren Insolvenzverwalterbüro, bevor man erste eigene Verfahren übernimmt. Rechtsanwälte können sich zusätzlich als „Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ qualifizieren; diese Bezeichnung heißt seit dem 1. Juni 2022 so – zuvor lautete sie „Fachanwalt für Insolvenzrecht“.
Arbeitsalltag als Insolvenzverwalter
Der Arbeitsalltag eines Insolvenzverwalters ist abwechslungsreich. Er betreut nicht nur Insolvenzverfahren von Unternehmen, sondern auch Verbraucherinsolvenzverfahren.
Der Auftrag kommt vom Insolvenzgericht. Der Insolvenzverwalter wird bei Eröffnung des Verfahrens vom Gericht bestellt (§ 56 InsO). Ausgewählt wird eine für den Einzelfall geeignete, geschäftskundige und von Gläubigern und Schuldner unabhängige natürliche Person. Schon vor der Verfahrenseröffnung kann das Gericht einen „vorläufigen Insolvenzverwalter“ einsetzen. Nach § 21 InsO trifft das Gericht die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, um bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten.
Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf den vorläufigen Verwalter über. Er hat dann nach § 22 InsO im Kern drei Aufgaben: das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten, ein bestehendes Unternehmen bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung fortzuführen (sofern das Gericht keiner Stilllegung zustimmt) und zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Zusätzlich kann ihn das Gericht als Sachverständigen damit beauftragen zu klären, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Fortführungsaussichten bestehen.
Aus dem vorläufigen kann später der endgültige Insolvenzverwalter werden. Seine erste Aufgabe ist es, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage zu verschaffen; fast zeitgleich übernimmt er Managementaufgaben. Die Themen sind meist komplex und eilig zugleich: Schon in den ersten Stunden und Tagen sind intensive Gespräche mit Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmern und Gewerkschaften nötig. Gefragt sind schnelle und zugleich qualifizierte Entscheidungen in einem engen Zeitfenster – etwa, ob eine von der Insolvenz betroffene Modekette die nächste Kollektion noch bestellen kann.
Neben den rechtlichen Grundlagen – der Insolvenzverwalter muss die insolvenzrechtlichen Vorschriften und die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung kennen – zählt vor allem die Fähigkeit, schnelle Entscheidungen von weitreichender Bedeutung zu treffen. Gefragt ist dabei nicht nur juristische, sondern auch soziale Kompetenz: Wer nachvollziehen kann, was der Verlust eines Arbeitsplatzes für die Betroffenen bedeutet, kann sich und sein Team eher zu einer erfolgreichen Sanierung motivieren. Nicht immer lassen sich alle Arbeitsplätze erhalten – dann ist die Enttäuschung groß, und es kommt gegenüber dem Insolvenzverwalter mitunter zu Anfeindungen.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Dauer hängt vom Umfang des Verfahrens ab, denn der Verwalter begleitet es bis zum Abschluss. In besonders komplexen Fällen kann sich das über mehrere Jahre ziehen.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird man Insolvenzverwalter und welche Ausbildung ist nötig?
Einen festgelegten Ausbildungsweg gibt es nicht. Insolvenzverwalter sind überwiegend Juristen, teils auch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Üblich sind eine juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung, eine Spezialisierung im Insolvenz- und Sanierungsrecht – etwa über einen Fachanwaltslehrgang oder einen Masterstudiengang wie den LL.M. Unternehmensrestrukturierung der Universität Heidelberg – sowie mehrjährige Praxis in einem Insolvenzverwalterbüro.
Wer bestellt den Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bei Eröffnung des Verfahrens bestellt (§ 56 InsO). Ausgewählt wird eine für den Einzelfall geeignete, geschäftskundige und von Gläubigern und Schuldner unabhängige natürliche Person.
Was ist der Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Insolvenzverwalter?
Den vorläufigen Insolvenzverwalter setzt das Gericht bereits vor der Verfahrenseröffnung ein, um das Vermögen zu sichern und die Fortführungs- sowie Kostendeckungsaussichten zu prüfen (§ 21, § 22 InsO). Mit der Eröffnung des Verfahrens wird der endgültige Insolvenzverwalter bestellt, der die Insolvenzmasse verwaltet und verwertet.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab; komplexe Unternehmensinsolvenzen können sich über mehrere Jahre erstrecken. Für natürliche Personen ist die Frist bis zur Restschuldbefreiung seit Oktober 2020 auf drei Jahre verkürzt.
Haftet der Insolvenzverwalter persönlich?
Ja. Verletzt er schuldhaft die Pflichten, die ihm nach der Insolvenzordnung obliegen, ist er allen Beteiligten gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet (§ 60 InsO). Maßstab ist die Sorgfalt eines gewissenhaften Insolvenzverwalters.
Weiterführende Links und Quellen
- Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) – Berufsverband
- Insolvenzordnung (InsO) im Volltext
- Insolvenzbekanntmachungen – amtliches Portal der Insolvenzgerichte
- Insolvenzversteigerungen bei Surplex













