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Das Berufsbild als Berufsfeuerwehrmann
Zu den Aufgaben eines Berufsfeuerwehrmanns gehört weit mehr als das Löschen von Bränden. Neben der Brandbekämpfung in Gebäuden oder in der Natur sichern die Einsatzkräfte Unfallstellen ab, befreien eingeklemmte Personen und retten Menschen und Tiere aus Notlagen. Ein großer Aufgabenbereich ist außerdem der technische Hilfsdienst sowie der Zivil- und Katastrophenschutz – etwa bei Überschwemmungen, Stürmen, Erdrutschen oder dem Austritt gefährlicher Stoffe. Der Kern der Arbeit bleibt dabei immer gleich: die Sicherheit der Bevölkerung zu wahren und in Notsituationen schnell zu helfen.
Beschäftigte der Berufsfeuerwehr sind Beamte des mittleren, gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes. Welche Laufbahn jemand einschlägt, bestimmt die Tätigkeitsfelder erheblich: Sie reichen vom Einsatzdienst über Führungsaufgaben bis hin zu planenden, verwaltenden und leitenden Funktionen innerhalb der Feuerwehr.
Ausbildung und rechtliche Grundlagen
Für die Freiwilligen Feuerwehren regelt die bundesweit empfohlene Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ die Lehrgänge und deren Inhalte; sie gilt in gleicher Weise für Pflicht- und Werkfeuerwehren. Für die beamtete Berufsfeuerwehr greift sie dagegen nur, soweit das jeweilige Landesrecht keine eigenen Vorgaben enthält. Die Laufbahnausbildung der Berufsfeuerwehr ist deshalb in erster Linie landesrechtlich geregelt – in Nordrhein-Westfalen beispielsweise über die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für die feuerwehrtechnischen Laufbahnen (VAP-Feu NRW). Zwischen den Bundesländern gibt es daher Unterschiede; manche Ausbildungsabschnitte laufen zentral, andere dezentral.
Welcher Weg offensteht, hängt von der angestrebten Laufbahn(gruppe) ab. Als Einstellungsvoraussetzungen gelten – je nach Laufbahn und Bundesland – unter anderem:
- mittlerer Dienst: mindestens ein Hauptschulabschluss (oder ein gleichwertig anerkannter Abschluss) sowie in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung
- gehobener Dienst: ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium, häufig mit technischer oder naturwissenschaftlicher Ausrichtung
- höherer Dienst: ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder gleichwertig)
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates (beamtenrechtliche Voraussetzung)
- Führerschein der Klasse B
- gute körperliche und geistige Belastbarkeit
- Bestehen des schriftlichen und des sportlichen Eignungstests im Auswahlverfahren
- Einhaltung der Höchstaltersgrenze, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt
Mittlerer Dienst – Ausbildung zum/zur Brandmeisteranwärter/-in
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt. Typische Abschnitte sind:
- feuerwehrtechnischer Grundausbildungslehrgang
- Ausbildung zum Rettungssanitäter
- feuerwehrtechnische Aufbau- und Zusatzausbildung
- feuerwehrtechnisches Wachpraktikum
- abschließender Vorbereitungslehrgang
Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung.
Gehobener Dienst – Ausbildung zum/zur Brandoberinspektoranwärter/-in
Der Vorbereitungsdienst dauert rund 24 Monate. Neben dem Einsatzdienst rücken Führung und Verwaltung stärker in den Vordergrund:
- feuerwehrtechnischer Grundausbildungslehrgang
- Ausbildung zum Rettungssanitäter
- feuerwehrtechnisches Wachpraktikum
- Gruppenführerlehrgang und -praktikum
- Lehrgänge zu wissenschaftlichen Grundlagen, Betriebswirtschaft, Menschenführung, Verwaltung und Einsatzrecht
- Zugführerlehrgang und -praktikum (mit Prüfung)
- Verbandsführerlehrgang
Auch dieser Weg endet mit der Laufbahnprüfung.
Höherer Dienst – Ausbildung zum/zur Brandreferendar/-in
Der Vorbereitungsdienst – das Brandreferendariat – dauert ebenfalls rund 24 Monate und bereitet auf leitende Aufgaben vor:
- feuerwehrtechnische Grundausbildung mit abschließendem Kompetenzangleichungskurs
- taktische Führung (I + II) mit Einsatzdienst als Gruppen-, Zug- und Verbandsführer/in
- Personal- und Sozialkompetenz, gruppendynamische Prozesse, Projektmanagement
- Recht und Management
- strategische Leitung und Führung
- Vertiefungsphase mit Wahlmodul
Den Abschluss bildet die Laufbahnprüfung (Staatsprüfung).
Ausblick nach der Ausbildung
Nach bestandener Laufbahnprüfung folgt zunächst eine Probezeit im Beamtenverhältnis auf Probe – in der Regel bis zu drei Jahre. Bewährt man sich, schließt sich die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit an.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Weil die Aufgaben der Feuerwehr breit gefächert sind, gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Spezialisierung. Je nach Standort bestehen Spezialeinheiten, etwa für Wasser- und Höhenrettung, ABC-Gefahren oder Krisenintervention. Über die Laufbahnen hinweg lassen sich zudem Führungs- und Fachverwendungen erreichen.
Lesenswert
- Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund)
- Berufsfeuerwehr-Ausbildung – 12 Dinge, die man wissen sollte (Feuerwehr-Magazin)
Häufig gestellte Fragen
Welche schulischen Voraussetzungen braucht man für den Berufsfeuerwehrdienst?
Das hängt von der Laufbahn ab: Für den mittleren Dienst genügt meist ein Hauptschulabschluss (oder ein gleichwertiger Abschluss) zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Der gehobene Dienst setzt ein (Fach-)Hochschulstudium voraus, der höhere Dienst ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master).
Wie lange dauert die Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann?
Der Vorbereitungsdienst im mittleren Dienst dauert 18 Monate, im gehobenen und im höheren Dienst jeweils rund 24 Monate. Die Ausbildung findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt und endet mit der Laufbahnprüfung.
Ist die Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr bundesweit einheitlich geregelt?
Nur teilweise. Die FwDV 2 gibt bundesweit empfohlene Ausbildungsinhalte vor, gilt für die beamtete Berufsfeuerwehr aber nur, soweit kein Landesrecht besteht. Die Laufbahnausbildung ist überwiegend landesrechtlich geregelt, weshalb es zwischen den Bundesländern Unterschiede gibt.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Mit Erfahrung und weiteren Lehrgängen sind Führungsfunktionen möglich, etwa als Gruppen-, Zug- oder Verbandsführer, ebenso ein Wechsel in Spezialeinheiten. Über ein passendes Studium ist zudem der Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst erreichbar.













