Polizist werden: Ausbildung, Voraussetzungen und Auswahlverfahren

Polizei Einstellungstest
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Die deutsche Polizei sorgt für Recht und Ordnung, verfolgt Straftaten und gilt gerade bei jungen Menschen als attraktiver Arbeitgeber. Wer Polizist werden möchte, fragt sich meist zuerst, welche Voraussetzungen dafür nötig sind und wie die Ausbildung abläuft. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Wege in den Beruf, die Anforderungen an Bewerber und das Auswahlverfahren.

Ausbildung zum Polizisten

Anders als viele andere Berufe lässt sich der Polizeiberuf auf mehreren Wegen erlernen. Für den mittleren Polizeivollzugsdienst gibt es eine klassische Ausbildung, für den gehobenen Dienst ein duales Studium, das mit einem Bachelor abschließt. Wie genau die Ausbildung abläuft und wie lange sie dauert, hängt außerdem davon ab, ob man sich bei einer Landespolizei oder bei der Bundespolizei bewirbt. Als Beispiel dient im Folgenden der Ablauf im mittleren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei, der insgesamt zweieinhalb Jahre (30 Monate) dauert.

Das erste Jahr

Im ersten Jahr liegt der Fokus stark auf den Grundlagen: Einsatzlehre, Recht und die körperliche Fitness stehen im Vordergrund, ergänzt um erste praktische Übungen für den Polizeialltag – etwa Kontrollen und Festnahmen. Das erste Ausbildungsjahr endet mit einer Zwischenprüfung.

Das zweite Jahr

Im zweiten Jahr kommen die ersten Praktika hinzu. Über mehrere Monate lernen die Anwärterinnen und Anwärter den Dienst in der Praxis kennen, unter anderem im grenz- und bahnpolizeilichen Bereich, bei der Bundesbereitschaftspolizei und im Bereich der Luftsicherheit.

Das dritte Jahr

Das dritte Ausbildungsjahr ist kürzer als die beiden vorangegangenen. Hier werden die theoretischen Kenntnisse in Recht und Einsatzlehre noch einmal vertieft, bevor am Ende die Laufbahnprüfung steht. Erst nach deren erfolgreichem Abschluss ist man Polizeivollzugsbeamter.

Voraussetzungen

Schaubild: Polizist

Die Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Behörde zum Teil deutlich – vor allem zwischen den einzelnen Ländern, aber auch zwischen Landes- und Bundespolizei. Sie werden zudem regelmäßig angepasst. Verbindlich sind daher immer die aktuellen Angaben auf den Karriere-Websites der jeweiligen Polizei. Einige Punkte gelten aber bei nahezu allen Behörden:

  • ein Mindestalter sowie ein von der Behörde festgelegtes Höchstalter
  • je nach Land eine Mindestgröße (manche Behörden verzichten inzwischen auf eine feste Vorgabe)
  • für den mittleren Dienst mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • für den gehobenen Dienst die (Fach-)Hochschulreife bzw. das Abitur
  • in der Regel die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit
  • persönliche und charakterliche Eignung (u. a. keine einschlägigen Vorstrafen, geordnete finanzielle Verhältnisse)
  • körperliche Fitness und Belastbarkeit sowie die Polizeidiensttauglichkeit

Wie stark die Anforderungen auseinandergehen, zeigt das Höchstalter: Je nach Bundesland liegt es unterschiedlich hoch, und in vielen Ländern sind im Einzelfall Ausnahmen möglich, etwa für frühere Wehrdienst-, Pflege- oder Erziehungszeiten. Auch bei der Mindestgröße gibt es keine bundesweit einheitliche Regel: In Sachsen gilt zum Beispiel eine Mindestgröße von 1,60 Metern, in Bayern von 1,65 Metern, während einzelne Behörden ganz auf eine feste Mindestgröße verzichten und stattdessen die körperliche Leistungsfähigkeit prüfen.

Tätowierungen und Piercings

Die Regeln zu sichtbaren Tätowierungen und Piercings haben sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Früher galt vielerorts ein pauschales Verbot sichtbarer Tätowierungen; inzwischen erlauben mehrere Polizeien sichtbare Tattoos, solange sie nicht im Bereich von Kopf, Hals und Händen liegen und inhaltlich unbedenklich sind – also nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen oder diskriminierende, gewaltverherrlichende oder sexuelle Motive zeigen. Da die Vorgaben je Behörde variieren, sollte man die konkrete Regelung vor der Bewerbung bei der jeweiligen Polizei erfragen.

Das Auswahlverfahren

Überzeugt eine Bewerbung, folgt die Einladung zum Auswahlverfahren. Dort müssen die Bewerber zeigen, dass sie charakterlich wie körperlich für den Beruf geeignet sind. Geprüft werden je nach Behörde unter anderem:

  • charakterliche und persönliche Eignung
  • ein schriftlicher Wissens- und Intelligenztest
  • ein Sport- und Fitnesstest
  • Kommunikationsfähigkeit, etwa in einem Interview oder Gruppengespräch
  • Gesundheit und Polizeidiensttauglichkeit

Auch hier gilt: Der genaue Ablauf des Auswahlverfahrens kann sich je nach Land und Laufbahn unterscheiden.

Polizeidiensttauglichkeit: mögliche Ausschlussgründe

Ob jemand für den Polizeidienst tauglich ist, stellt eine polizeiärztliche Untersuchung fest. Grundlage dafür ist bundesweit die Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300). Die Anforderungen sind vergleichsweise hoch: Bestimmte Erkrankungen und körperliche Einschränkungen können die Tauglichkeit einschränken oder ausschließen. Dazu zählen unter anderem:

  • Diabetes mellitus
  • schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • ein deutlich zu hoher oder zu niedriger Body-Mass-Index
  • stark eingeschränktes Farb- oder Sehvermögen
  • ausgeprägte Schwerhörigkeit
  • chronische Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats, etwa nach einem Bandscheibenvorfall
  • bestimmte psychische Erkrankungen

Diese Punkte sind Beispiele, keine starre Ausschlussliste: Die Polizeiärztin oder der Polizeiarzt bewertet die Tauglichkeit stets im Einzelfall. Verbindliche Auskunft gibt daher nur die jeweilige Einstellungsbehörde.

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Häufig gestellte Fragen

Welche schulischen Voraussetzungen brauche ich für die Polizeiausbildung?

Für den mittleren Dienst wird in der Regel mindestens ein Realschulabschluss (mittlere Reife) verlangt; oft genügt auch ein guter Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung. Für den gehobenen Dienst ist die (Fach-)Hochschulreife bzw. das Abitur nötig. Die genauen Vorgaben legt jede Polizei selbst fest.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Polizisten bei der Bundespolizei?

Die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei dauert zweieinhalb Jahre (30 Monate) und endet mit der Laufbahnprüfung. Der gehobene Dienst wird über ein duales Studium erreicht, das in der Regel etwa drei Jahre dauert.

Welche körperlichen Anforderungen muss ich als Polizeibewerber erfüllen?

Gefordert sind vor allem körperliche Fitness und Belastbarkeit, die in einem Sporttest geprüft werden, sowie die Polizeidiensttauglichkeit nach der PDV 300, die eine polizeiärztliche Untersuchung feststellt. Je nach Bundesland kann zusätzlich eine Mindestgröße gelten; manche Behörden verzichten darauf.

Darf ich mit Tätowierungen oder Piercings Polizist werden?

Das hängt vom Bundesland ab. Die Regeln wurden in den letzten Jahren vielerorts gelockert: Sichtbare Tätowierungen sind teils erlaubt, solange sie nicht an Kopf, Hals oder Händen liegen und inhaltlich unbedenklich sind. Da die Vorgaben unterschiedlich sind, sollte man die konkrete Regelung vor der Bewerbung bei der jeweiligen Polizei erfragen.