Polizist

Polizei Einstellungstest
©Daniel Etzold – stock.adobe.com

Auch wenn Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern auf der Welt als ein vergleichsweise sicheres Land gilt, kommen hierzulande dennoch regelmäßig Millionen von unterschiedlichen Straftaten vor. Im Jahre 2020 sind vom Bundeskriminalamt (BKA) ca. 5,31 Millionen Straftaten registriert worden. Und diese riesige Menge an Straftaten fällt vor allem in den Zuständigkeitsbereich einer ganz bestimmten Institution – und zwar in den der deutschen Polizei.

Von den 5,31 Millionen Straftaten im Jahre 2020 konnte die Polizei (nach Angaben des BKA) 58,4 Prozent aufklären. Dies entspricht einer Aufklärungsquote, die zwar auf den ersten Blick nicht besonders hoch erscheint, aber im Vergleich zu vielen anderen Ländern dennoch relativ hoch ist. Hierzulande handelt es sich bei den meisten erfassten Straftaten um Vergehen wie Sachbeschädigung, Diebstahl und Betrug. Schwerwiegendere Verbrechen wie Mord oder Sexualdelikte kommen im Vergleich dazu eher weniger vor.

Damit sich um diese Verbrechen gekümmert wird, ist eine ausreichende Menge an Polizisten in Deutschland unabdingbar. Wenn wir nicht genug Polizisten im Einsatz haben, dann gibt es deutlich weniger Menschen, die an vielen Stellen für Recht und Ordnung in unserem alltäglichen Leben sorgen. Tatsächlich gilt die deutsche Polizei gerade bei vielen Jugendlichen als äußerst attraktiver Arbeitgeber, weshalb wir uns im Grunde nicht wirklich über Nachwuchsprobleme bei unserer Polizei beklagen dürften.

Interessierte Jugendliche stellen sich allerdings oft die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bzw. welche Schritte unternommen werden müssen, um Polizist zu werden. Die Antwort auf diese Frage, so wie weitere nützliche Details zum Polizeiberuf lassen sich aus diesem Artikel entnehmen.

Ausbildung

Im Gegensatz zu vielen anderen Ausbildungsberufen kann der Job des Polizisten auf mehreren Wegen erlernt werden. Zum einen gibt es die Möglichkeit, sich über eine klassische duale Ausbildung zum Polizisten ausbilden zu lassen. Des Weiteren kann dieser Beruf auch auf akademischem Wege über ein duales Studium erlernt werden. Der genaue Ausbildungsablauf (insbesondere die Ausbildungsdauer) hängt auch immer stark davon ab, ob man bei einer Landespolizei, oder bei der Bundespolizei diese Lehre macht. Um dafür ein Beispiel zu beschreiben ist im Folgenden der Ablauf einer Ausbildung im mittleren Polzeitvollzugsdienst bei der Bundespolizei näher beschrieben.

Das erste Jahr

Im ersten Jahr dieser Ausbildung richtet sich der Fokus noch relativ stark auf theoretische Inhalte. Im ersten Dienstjahr werden zum großen Teil Theorie-Fächer wie unter anderem „Einsatzlehre“ und „Recht“ durchgenommen. Einige praktische Inhalte sind allerdings auch schon dabei, wie beispielsweise Sport und andere erste praktische Übungen für den polizeilichen Alltag. Insgesamt dauert das erste Dienstjahr zwölf Monate, und endet mit einer Zwischenprüfung.

Das zweite Jahr:

Neben den zuvor erwähnten Fächern kommen im zweiten Dienstjahr auf die Kandidaten die ersten Einsatzpraktika zu, wo den Bewerbern nicht nur innerhalb eines Unterrichts polizeiliche Praktiken nähergebracht werden, sondern auch die Ausführung dieser Praktiken im „echten Leben“. Bei diesen Praktiken kann es sich zum Beispiel um polizeiliche Grenzschutz-Aufgaben bei See- und Landesgrenzen handeln. Auch das zweite Dienstjahr dauert zwölf Monate lang.

Das dritte Jahr:

Das dritte Dienstjahr der Ausbildung beim Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei dauert im Gegensatz zu den ersten beiden Jahren nur sechs Monate, sodass die Dauer dieser Ausbildung insgesamt zweieinhalb Jahre beträgt. Während im zweiten Jahr vor allem diverse Übungen zu polizeilichen Praktiken durchgeführt werden, geht es im dritten Dienstjahr (neben diesen Praktiken) auch wieder vermehrt um Theorie-Fächer wie Recht und Einsatzlehre. Auch viele sportliche Herausforderungen müssen im dritten Jahr noch bewältigt werden, bis es dann am Ende an die sogenannte „Laufbahnprüfung“ geht. Sobald die bestanden wurde, darf sich ein angehender Polizist erstmals als „richtiger“ Polizist bezeichnen.

Voraussetzungen

Zu aller erst ist es sehr wichtig zu erwähnen, dass sich die Zugangsvoraussetzungen für eine Polizei-Ausbildung stark von Bundesland zu Bundesland unterscheiden – sofern es sich bei der ausbildenden Behörde um eine Landespolizei handelt. In Sachsen werden zum Beispiel bis zu 35 Jahre alte Bewerber zugelassen, wohingegen in Rheinland-Pfalz ein Kandidat maximal 24 Jahre alt sein darf. Darüber hinaus ist auch die Körpergröße in vielen Ländern ein entscheidendes Kriterium.

In Sachsen darf ein Polizist nicht kleiner als 1,60 Meter sein. In Bayern liegt diese Grenze bei 1,65 Meter, und in NRW (bei männlichen Polizisten) bei 1,68 Meter. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ausnahmen hier und da vollständig ausgeschlossen sind.

Sowohl die Voraussetzungen, als auch die Bewerbungsabläufe und Ausschlusskriterien unterscheiden sich von Ort zu Ort teilweise stark voneinander. Insofern empfiehlt es sich sehr für Interessenten, sich im Vorfeld auf den Karriere-Websites der jeweiligen Länder über die konkreten Details zur Polizei-Ausbildung zu informieren. Es gibt jedoch einige gröbere Grundvoraussetzungen, die praktisch bei allen Polizeibehörden mehr oder weniger gleich sind:

  • Ein gefordertes Mindestalter
  • Eine geforderte Mindestgröße
  • Mindestens eine mittlere Reife, oder einen Hauptschulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung
  • Mindestens Abitur für den gehobenen Dienst
  • Eine EU-Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Keine Schulden
  • Keine Verbindlichkeiten
  • Keine Vorstrafen
  • Keine laufenden Ermittlungsverfahren
  • Körperliche Fitness u. Belastbarkeit

Tätowierungen u. Piercings:

Hierzulande ist es Polizisten nicht gestattet, Tätowierungen oder Piercings zu tragen, die für andere Menschen sichtbar sind. Ein gepiercter oder tätowierter Polizist darf seine Körperkunst allerdings weiterhin tragen, sofern bei diesem keine Piercings oder Tätowierungen von außen zu sehen sind.

Das Auswahlverfahren

Wenn Personalarbeiter der Polizei eine Bewerbung für gut halten, laden sie diesen Bewerber zu einem Auswahlverfahren ein. In diesem Verfahren müssen die Kandidaten unter Beweis stellen, ob sie sowohl charakterlich, als auch körperlich für diesen Beruf geeignet sind. Innerhalb dieses Auswahlverfahrens werden die folgenden Eigenschaften der Bewerber geprüft:

  • Charakterliche Eignung für den Job
  • Intelligenz
  • Gesundheit
  • Sportlichkeit u. Fitness
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Polizeidiensttauglichkeit

Wobei man auch hier wieder erwähnen muss, dass sich der Ablauf dieses Auswahlverfahrens stark von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann.

No-Go’s unter den Voraussetzungen

Die Anforderungen an angehende Polizisten sind im Vergleich zu vielen anderen Lehrberufen ziemlich hart. Tatsächlich gibt es eine ganze Menge von körperlichen Beschwerden oder Krankheiten, die einen Bewerber sofort für die weitere Auswahl disqualifizieren. Dazu gehört unter anderem Folgendes:

  • Diabetes
  • Arthrose
  • Herzfehler u. Herz-Kreislaufprobleme
  • Krampfleiden
  • Farbenblindheit
  • Ein BMI von über 27,5
  • Neurodermitis
  • Schwerhörigkeit
  • Bluterkrankungen
  • Asthma
  • Bandscheibenvorfall
  • Psychiatrische Erkrankungen

Weiterführende Links