Tagesmutter werden: Aufgaben, Qualifizierung und Pflegeerlaubnis im Überblick

Tagesmutter
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Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder in einem familiären Rahmen – meist in der eigenen Wohnung, manchmal auch im Haushalt der Eltern. Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Aufgaben zum Beruf gehören, welche Qualifizierung nötig ist und welche Voraussetzungen das Jugendamt für die Pflegeerlaubnis verlangt.

Berufsbild

Tagesmütter betreuen und erziehen Kinder und Säuglinge. Nach Absprache mit den Eltern findet die Betreuung entweder in der Wohnung der Tagesmutter oder bei den Kindern zu Hause statt – zum Beispiel tagsüber, während die Eltern arbeiten. Wer bei sich zu Hause tätig ist, betreut oft kleinere Gruppen von bis zu fünf Kindern. In der Gemeinschaft können die Kinder Beziehungen untereinander aufbauen und soziale Erfahrungen sammeln. Hat eine Tagesmutter eigene Kinder, versorgt sie diese in der Regel gemeinsam mit den Pflegekindern.

Zum Alltag gehört, die anvertrauten Kinder kreativ zu beschäftigen: Tagesmütter stellen altersgerechtes Spielmaterial, Malutensilien, Musikinstrumente oder Bilderbücher bereit, spielen und singen mit den Kindern, lesen vor, basteln kleine Kunstprojekte oder gehen mit ihnen auf den Spielplatz. Wer den Beruf ausüben möchte, sollte Freude am Umgang mit Kindern haben. Sind Tagesmütter auch für die Mahlzeiten zuständig, essen sie gemeinsam mit den Kindern und achten auf eine regelmäßige, gesunde Ernährung.

Bei kleineren Kindern übernehmen Tagesmütter oft auch die Körperpflege: Sie helfen beim An- und Ausziehen, beim Zähneputzen und sorgen für Ruhe- und Schlafphasen. Bei größeren Kindern kann die Betreuung die Begleitung zur Schule und Unterstützung bei den Hausaufgaben umfassen. Wer bei sich zu Hause betreut, muss dafür sorgen, dass die Räume sicher und kindgerecht gestaltet sind.

Tagesmütter begleiten Kinder ein Stück ihres Lebensweges und tragen dabei eine große Verantwortung. Gefragt sind Fürsorglichkeit ebenso wie Geduld und – etwa bei Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten – genügend Durchsetzungskraft. Wichtig ist außerdem die Bereitschaft, mit den Eltern in einer sogenannten Erziehungspartnerschaft zusammenzuarbeiten: Tagesmütter stehen in engem Kontakt mit den Eltern, stimmen sich in Erziehungsfragen ab und besprechen den Entwicklungsstand des Kindes.

Ausbildung

Ein spezieller, bundesweit einheitlicher Ausbildungsweg für den Beruf der Tagesmutter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidend sind die persönliche Eignung und eine anerkannte Qualifizierung.

Qualifizierung und Ablauf

Hilfreich ist eine bereits vorhandene Ausbildung im Bereich Erziehung oder Pädagogik – etwa als Sozialassistent, Sozialpädagogischer Assistent, Kinderpfleger, Erzieher oder ein einschlägiges Studium. Liegt keine solche Qualifikation vor, ist in der Regel eine Grundqualifizierung Kindertagespflege erforderlich. Der bundesweit empfohlene Standard richtet sich nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) des Bundesverbandes für Kindertagespflege und umfasst 300 Unterrichtseinheiten; früher waren rund 160 Stunden üblich. Die konkreten Vorgaben legen die Bundesländer fest und unterscheiden sich daher teilweise.

Kurse zur Grundqualifizierung bieten zum Beispiel Jugendämter, Familienbildungsstätten, Tagespflegevereine oder Volkshochschulen an. Verpflichtend ist außerdem ein Kurs zur Ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern.

Wer Kinder in der eigenen Wohnung oder in extra angemieteten Räumen außerhalb des Elternhauses betreut, benötigt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Sie wird auf Antrag vom Jugendamt erteilt, nachdem dieses die Eignung geprüft hat, ist auf fünf Jahre befristet und berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Nach Landesrecht können bei entsprechender pädagogischer Qualifikation auch mehr Kinder zugelassen werden. Für die Erlaubnis verlangt das Jugendamt in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis, einen Gesundheitsnachweis sowie einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz.

Qualifizierungskurse zur Kindertagespflege behandeln zum Beispiel folgende Themen:

  • Kennzeichen des Berufes und Aufgaben der Tagesmutter
  • Zusammenarbeit mit den Eltern, Erziehungspartnerschaft
  • Eingewöhnungsphase
  • Bildungs- und Erziehungsauftrag
  • Sicherheit und Gesundheit in der Betreuung
  • Pädagogische Angebote und spielerisches Fördern
  • Besondere Herausforderungen, etwa das Verabschieden von Pflegekindern
  • Leben in zwei Familien
  • Grundlagen der Psychologie
  • Organisation sowie finanzielle und rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege

Dauer der Qualifizierung

Eine Grundqualifizierung nach dem QHB umfasst 300 Unterrichtseinheiten und wird häufig tätigkeitsbegleitend über mehrere Monate absolviert. Eine vorgeschaltete Fachschulausbildung dauert länger: die Ausbildung zum Sozialassistenten je nach Bundesland in der Regel etwa zwei Jahre, die zum Sozialpädagogischen Assistenten beziehungsweise Kinderpfleger rund zwei bis drei Jahre.

Abschluss und Berufsbezeichnung

Wer nachweist, dass er für die Kindertagespflege geeignet ist, darf sich Tagesmutter, Tagespflegeperson oder Kinderbetreuer nennen und sich bei Familien oder Trägern bewerben. Je nach Auftraggeber werden zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder der Nachweis des Masernschutzes verlangt.

Ausblick nach der Qualifizierung

Tagesmütter arbeiten vor allem in privaten Haushalten. Sie können freiberuflich als Kinderbetreuerin tätig sein oder bei einem freien Träger, einem Unternehmen oder dem Jugendamt fest angestellt werden.

Schaubild: Kindertagespflege

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Damit Betreuung und Förderung auf hohem Niveau bleiben, sind regelmäßige Fortbildungen wichtig. Wer beim örtlichen Jugendamt registriert ist, wird in der Regel automatisch über passende Kurse und Seminare informiert.

Je nach Vorbildung und Erfahrung bieten sich Fortbildungen zu folgenden Themen an:

  • Körperarbeit und Bewegungserziehung
  • Sprachentwicklung, Sprachförderung und Kommunikation mit Kindern
  • Elementarpädagogik
  • Hauswirtschaft und Ernährung

Für den beruflichen Aufstieg lässt sich an eine Grundqualifizierung eine der folgenden Ausbildungen anschließen:

  • Sozialassistent
  • Sozialpädagogischer Assistent, Kinderpfleger
  • Erzieher

Wer bereits einen Berufsabschluss hat, kann eine Weiterbildung anstreben, etwa die kaufmännische Weiterbildung zum Fachwirt für Erziehungswesen.

Hilfreiche Links zum Beruf

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII erfüllen?

Das Jugendamt prüft die persönliche Eignung, die Sachkompetenz und die Räumlichkeiten. In der Regel sind eine Grundqualifizierung (oder eine einschlägige pädagogische Ausbildung), ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind, ein erweitertes Führungszeugnis, ein Gesundheitsnachweis und ein Nachweis über ausreichenden Masernschutz vorzulegen. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

Wie viele Kinder darf eine Tagesmutter gleichzeitig betreuen?

Die Pflegeerlaubnis berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Verfügt die Tagesmutter über eine entsprechende pädagogische Qualifikation, kann das Landesrecht auch mehr Kinder zulassen. Eigene Kinder werden dabei gesondert betrachtet.

Kann ich als Tagesmutter ohne pädagogische Ausbildung arbeiten?

Ja. Eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung ist nicht zwingend. Ohne einschlägige Ausbildung ist jedoch in der Regel eine Grundqualifizierung Kindertagespflege erforderlich – bundesweit empfohlen nach dem QHB mit 300 Unterrichtseinheiten. Die genauen Vorgaben legen die Bundesländer fest.

Brauche ich eine Pflegeerlaubnis, wenn ich die Kinder im Haushalt der Eltern betreue?

Für die Betreuung im Haushalt der Eltern ist keine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII nötig. Erforderlich wird sie erst, wenn die Betreuung in der eigenen Wohnung oder in anderen angemieteten Räumen außerhalb des Elternhauses stattfindet.