Versicherungsmakler: Aufgaben, Voraussetzungen und Weg in den Beruf
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Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungsverträge zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft und berät seine Kunden unabhängig. Anders als ein Versicherungsvertreter ist er nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden, sondern handelt im Auftrag des Kunden. Für eine erfolgreich vermittelte Police erhält er in der Regel eine Courtage vom Versicherer.
Aufgaben eines Versicherungsmaklers
Der Versicherungsmakler berät und informiert im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
Analyse des Versicherungsbedarfs und Vergleich passender Angebote am Markt
Vermittlung und laufende Betreuung von Versicherungsverträgen
Unterstützung im Schadensfall, um eine ordnungsgemäße Abwicklung und angemessene Entschädigung sicherzustellen
Wahrung der Kundeninteressen – der Makler ist gesetzlich zur bestmöglichen Beratung verpflichtet
Aufbau und Pflege langfristiger Kundenbeziehungen
Wer darf sich Versicherungsmakler nennen?
Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler tätig sein will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO). Diese erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Rechtlich definiert § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Makler als jemanden, der die Vermittlung von Versicherungsverträgen für den Auftraggeber übernimmt, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein.
Für die Erlaubnis müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestdeckungssumme sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkunde.
Makler vs. Versicherungsvertreter
Der zentrale Unterschied liegt in der Interessenvertretung. Ein Versicherungsmakler ist als treuhänderischer Sachwalter des Kunden tätig und vertritt dessen Interessen – unabhängig von einzelnen Versicherern. Ein Versicherungsvertreter dagegen ist von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen damit betraut, deren Verträge zu vermitteln (§ 59 VVG). Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, die Interessen des Versicherungsnehmers bestmöglich wahrzunehmen.
Wie wird man Versicherungsmakler?
Voraussetzung ist der Nachweis der nötigen Sachkunde. In der Regel wird sie über die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau (IHK)“ erbracht. Als gleichwertig gilt ein einschlägiger Berufsabschluss, etwa als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (früher Versicherungskaufmann/-frau).
Nach erteilter Erlaubnis ist die Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO Pflicht; das Register wird beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geführt. Für Vermittler, die bereits seit dem 31. August 2000 ununterbrochen tätig sind, kann auf Antrag eine Befreiung von der Sachkundeprüfung in Betracht kommen (sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“).
Welche Fähigkeiten sollte ein Versicherungsmakler mitbringen?
Über die formale Sachkunde hinaus sind fachliche und persönliche Kompetenzen gefragt:
Fundierte Kenntnisse des Versicherungsmarktes und der Produkte
Beratungs- und Kommunikationsstärke im Umgang mit Kunden
Sorgfalt und Genauigkeit bei der Dokumentation – es bestehen umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten
Sicherer Umgang mit gängiger Bürosoftware
Der Beruf eignet sich besonders für Menschen, die eigenverantwortlich und kundenorientiert arbeiten möchten.
Was macht ein Versicherungsmakler im täglichen Geschäft?
Im Alltag berät der Makler Kunden in Versicherungsfragen, prüft bestehende Verträge und vergleicht Angebote. Typische Tätigkeiten sind:
Gewinnung und Betreuung von Kundinnen und Kunden
Analyse und Bewertung des bestehenden Versicherungsschutzes
Erstellung und Vergleich von Versicherungsangeboten
Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften
Begleitung im Schadensfall
Wo findet man Stellen als Versicherungsmakler?
Viele Versicherungsmakler sind selbstständig tätig oder arbeiten in Maklerbüros, weshalb klassische Stellenausschreibungen seltener sind. Neben den gängigen Jobportalen lohnt der direkte Blick auf die Karriereseiten von Maklerhäusern und Versicherungsunternehmen. Wer sich selbstständig machen möchte, findet bei der IHK Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen braucht man, um Versicherungsmakler zu werden?
Erforderlich ist eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO. Vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und der Sachkundenachweis über die IHK-Sachkundeprüfung oder einen gleichwertigen Berufsabschluss. Danach ist die Eintragung ins Vermittlerregister Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Makler vertritt als unabhängiger Sachwalter die Interessen des Kunden und ist nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden. Der Vertreter ist dagegen von einem oder mehreren Versicherern betraut, deren Verträge zu vermitteln (§ 59 VVG).
Braucht man für den Beruf ein Studium?
Nein, ein Studium ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist der Sachkundenachweis, meist über die IHK-Sachkundeprüfung oder einen einschlägigen Berufsabschluss wie Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen.
Muss ein Versicherungsmakler im Vermittlerregister eingetragen sein?
Ja. Nach § 34d in Verbindung mit § 11a GewO müssen Versicherungsmakler in das beim DIHK geführte Vermittlerregister eingetragen sein. Der Eintrag ist öffentlich einsehbar.