Staatsanwalt werden: Ausbildung, Voraussetzungen und Aufgaben

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Der Beruf des Staatsanwalts

Ein Staatsanwalt vertritt die rechtlichen Interessen des Staates bei der Verfolgung von Straftaten. Staatsanwälte leiten das Ermittlungsverfahren, sichten Beweismittel und veranlassen bei Bedarf weitere Ermittlungen. Dabei sind sie zur Objektivität verpflichtet: Sie müssen nicht nur belastende, sondern ausdrücklich auch entlastende Umstände ermitteln. Je nach Schwere einer Straftat führen sie Vernehmungen selbst durch. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Als Vollstreckungsbehörde ist sie außerdem für die Vollstreckung rechtskräftiger Urteile zuständig.

Voraussetzungen: das Jurastudium

Die zentrale Voraussetzung für den Weg zum Staatsanwalt ist ein abgeschlossenes Jurastudium. Die Regelstudienzeit bis zur ersten juristischen Prüfung beträgt üblicherweise zehn Semester. Das Studium gliedert sich in Grundstudium, Hauptstudium mit Schwerpunktbereich und Examensvorbereitung. Inhaltlich stehen drei große Rechtsgebiete im Mittelpunkt:

  • Zivilrecht (Privatrecht)
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht

Hinzu kommt ein selbst gewählter Schwerpunktbereich, etwa Wirtschaftsrecht, Strafrechtspflege, Medienrecht oder internationales Recht – das Angebot unterscheidet sich je nach Hochschule. Das erste Staatsexamen setzt sich aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 Prozent der Note) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30 Prozent) zusammen. Für eine Laufbahn als Staatsanwalt werden in der Regel überdurchschnittliche Examensergebnisse (Prädikatsexamen) erwartet; die konkreten Notenanforderungen legen die Bundesländer fest und unterscheiden sich.

Referendariat und zweites Staatsexamen

Nach dem Studium folgt mit dem Rechtsreferendariat ein Vorbereitungsdienst, der in der Regel zwei Jahre dauert. In dieser Praxisphase durchlaufen die Referendare mehrere Stationen und sammeln Erfahrung, unter anderem bei:

  • Zivil- und Strafgerichten
  • einer Staatsanwaltschaft
  • einer Verwaltungsbehörde
  • Rechtsanwaltskanzleien

Das Referendariat endet mit dem zweiten Staatsexamen. Wer beide Staatsprüfungen bestanden hat, besitzt die sogenannte Befähigung zum Richteramt – die Grundvoraussetzung, um als Staatsanwalt, Richter oder Rechtsanwalt zu arbeiten.

Schaubild: Staatsanwalt

Vom Probeverhältnis zur Ernennung auf Lebenszeit

Der Einstieg erfolgt zunächst im Probeverhältnis: Nach dem Deutschen Richtergesetz kann zum Richter auf Probe ernannt werden, wer später als Staatsanwalt verwendet werden soll. Die Probezeit dauert regelmäßig drei Jahre; spätestens nach fünf Jahren erfolgt die Ernennung auf Lebenszeit – beim Staatsanwalt durch Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Aufgaben und Tätigkeitsgebiete

Neben der Verfolgung einzelner Straftaten befassen sich Staatsanwälte mit der organisierten Kriminalität – also geschäftsähnlich organisierten Strukturen, die Straftaten begehen, um Gewinne zu erzielen und ihren Einfluss auszubauen, etwa im Umfeld von Drogen- oder Menschenhandel. In den Ermittlungen arbeiten Staatsanwälte mit der Polizei zusammen und sind gegenüber deren Ermittlungspersonen weisungsbefugt. Sie können Maßnahmen wie Durchsuchungen oder die Festnahme Verdächtiger veranlassen.

Während eines Ermittlungsverfahrens wirken sie auch praktisch mit, zum Beispiel durch:

  • die Auswertung von Spuren und Beweismitteln
  • die Suche nach be- und entlastendem Material
  • das Vorführen und Vernehmen von Beschuldigten

In der Hauptverhandlung verliest der Staatsanwalt die Anklageschrift, benennt be- und entlastende Beweise und hält am Ende das Plädoyer. Durch die Vielzahl der Fälle und feste Gerichtstermine ist die Arbeit häufig von Überstunden geprägt; auch Einsätze am späten Abend oder in der Nacht sind möglich, etwa bei der Sichtung eines Tatorts oder bei Eilentscheidungen.

Karrieremöglichkeiten

Staatsanwälte sind bei den Staatsanwaltschaften der Land- und Oberlandesgerichte tätig, auf Bundesebene beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof. Aus der staatsanwaltlichen Tätigkeit heraus bestehen Aufstiegsmöglichkeiten zum Oberstaatsanwalt oder Generalstaatsanwalt. Ein Doktortitel ist keine Voraussetzung, kann aber förderlich sein und befähigt zusätzlich zur Lehre an einer Hochschule.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert der Weg zum Staatsanwalt insgesamt?

Der Weg umfasst das Jurastudium (Regelstudienzeit rund zehn Semester) und das anschließende Rechtsreferendariat von etwa zwei Jahren. Danach folgt ein Probeverhältnis, das regelmäßig drei und höchstens fünf Jahre bis zur Ernennung auf Lebenszeit dauert.

Welche Examensnote braucht man, um Staatsanwalt zu werden?

In der Regel werden überdurchschnittliche Examina (Prädikatsexamen) erwartet. Die genauen Notenanforderungen sind nicht bundeseinheitlich, sondern werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt.

Was ist der Unterschied zwischen Staatsanwalt und Richter?

Beide besitzen die Befähigung zum Richteramt. Der Staatsanwalt ist jedoch Beamter, weisungsgebunden und der Exekutive zugeordnet; er vertritt die Anklage. Der Richter ist dagegen unabhängig, nicht weisungsgebunden und entscheidet über den Fall.

Muss man für den Beruf des Staatsanwalts promovieren?

Nein. Eine Promotion ist keine Voraussetzung. Ein Doktortitel kann für die Laufbahn förderlich sein, entscheidend sind aber die Ergebnisse der beiden Staatsexamen.

Quellen und weiterführende Informationen