Staatsanwalt

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Der Beruf des Staatsanwalts

Entsprechend der Berufsbezeichnung vertritt ein Staatsanwalt die rechtlichen Interessen des Staates bei der Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten. Dabei recherchieren Staatsanwälte selbständig, unter anderem durch Sichtung der vorhandenen Beweismittel sowie ggf. eigene Recherchen. Wenn erforderlich können sie weitere polizeiliche Maßnahmen veranlassen und haben jederzeit Einblick in den Stand der Ermittlungen. Je nach Schwere einer Straftat führen Staatsanwälte selbst die Vernehmungen von Zeugen durch. Auch bei Begnadigungsverfahren von Gefangenen wegen guter Führung können sie die Entscheidungsbefugnis haben.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Neben einem leeren Vorstrafenregister sowie einer guten psychischen Belastbarkeit ist die Hauptvoraussetzung für den Weg zum Staatsanwalt ein abgeschlossenes Jurastudium. Dieses ist in ein Grundstudium mit vier Semestern und ein Hauptstudium mit fünf Semestern gegliedert. Im Hauptstudium können Schwerpunkte gewählt werden, unter anderem in den Fächern:

  • Grundgesetz
  • Strafrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Medienrecht
  • Schuldrecht

Werden alle Prüfungen erfolgreich bestanden, wird damit das erste Staatsexamen erlangt. Um für eine Karriere als Staatsanwalt in Frage zu kommen, ist dabei ein herausragender Abschluss notwendig.

Inhalte und Dauer der Ausbildung

Nach dem Studium folgt mit dem Rechtsreferendariat eine zweijährige Praxisphase. Hierbei geht es neben der Vertiefung von theoretischen Inhalten auch um praktische Erfahrungen, unter anderem bei:

  • Amtsgerichten
  • Strafgerichten
  • Anwaltskanzleien

Im Anschluss an das Referendariat folgt das zweite Staatsexamen. Der letzte Schritt zum Staatsanwalt ist eine drei- bis fünfjährige Zeit als Richter auf Probe. Wurde diese Tätigkeit erfolgreich ausgeführt, erfolgt die Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit.

Tätigkeitsgebiete

Neben der Verfolgung einzelner Straftaten beschäftigen sich Staatsanwälte mit der organisierten Kriminalität. Hierbei geht es um geschäftsähnlich organisierte Strukturen, die Verbrechen mit dem Ziel begehen, Gewinne zu erzielen und ihre Macht auszubauen. Das kann beispielsweise im Umfeld von Zwangsprostitution oder Drogenhandel stattfinden. Staatsanwälte arbeiten dabei mit der Polizei zusammen und sind bei den Ermittlungen weisungsbefugt gegenüber den Beamten. Weiterhin haben sie das Recht, Hausdurchsuchungen sowie die Festnahme von Verdächtigung zu veranlassen. Es obliegt dem Staatsanwalt, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

Während eines Ermittlungsverfahrens arbeiten Staatsanwälte auch vor Ort mit, beispielsweise durch:

  • Recherchen an Tatorten
  • Suche nach Beweisen und entlastendem Material
  • Angeklagte polizeilich vorführen lassen und vernehmen

Während einer Gerichtsverhandlung ist es die Aufgabe des Staatsanwalts, die Anklageschrift vorzulesen sowie be- und entlastende Beweise zu nennen. Genauso hält er das abschließende, zusammenfassende Plädoyer. Durch die Vielzahl der Fälle sowie feste Gerichtstermine ist die Arbeit von Staatsanwälten von Überstunden geprägt. Auch Tätigkeiten am späten Abend und Nachts können notwendig sein, zum Beispiel bei der Sichtung eines Tatorts oder der Ausstellung von Haftbefehlen.

Karrieremöglichkeiten

Staatsanwälte arbeiten an Landes- und Oberlandesgerichten, gegebenenfalls auch am Bundesgerichtshof. Trotz der schon hohen Position gibt es Entwicklungsmöglichkeiten zum Oberstaatsanwalt und Generalstaatsanwalt. Es ist keine zwingende Voraussetzung, aber ein erlangter Doktortitel kann hierbei durchaus förderlich sein. Dieser befähigt auch zur Unterrichtung an einer Universität.

Quellen und weiterführende Informationen