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Der Wirtschaftsprüfer übt einen freien, öffentlich bestellten Beruf aus. Seine zentrale Aufgabe ist die Prüfung von Unternehmen: Er kontrolliert, ob Jahres- und Konzernabschlüsse den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ob die Buchführung ordnungsgemäß geführt wird. Dabei prüft er die Einhaltung nationaler und internationaler Rechnungslegungsregeln, die Unternehmen und Konzerne in ihren Abschlüssen beachten müssen. Die gesetzliche Abschlussprüfung ist Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausdrücklich vorbehalten.
Aufgaben und Tätigkeitsfelder
Von einem Wirtschaftsprüfer werden vielseitige Fähigkeiten erwartet. Neben der eigentlichen Prüfung berät er Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Fragen. Auch Tätigkeiten in der Steuerberatung sowie Aufgaben als Sachverständiger oder Unternehmensberater gehören zu seinem Berufsfeld.
Rechtsfragen, die sein Prüfungsumfeld betreffen, sollte er fundiert einordnen können. Reichen einzelne Aspekte über seinen Aufgabenbereich hinaus, zieht er für den konkreten Fall eine Rechtsberatung hinzu.
Unabhängigkeit und Pflichten
Ein Wirtschaftsprüfer muss unabhängig und unbefangen sein. Er darf zu dem geprüften Unternehmen in keiner persönlichen oder finanziellen Bindung stehen, die seine Beurteilung beeinflussen könnte. Nur so kann er sein Urteil unparteiisch bilden und gutachtliche Berichte gewissenhaft erstellen. Verstößt er bewusst gegen diese Berufspflichten, muss er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Der Beruf verlangt eine hohe Eigenverantwortung und eine exakte Arbeitsweise. Einen großen Teil der Verantwortung trägt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für die der Wirtschaftsprüfer tätig ist.
Ausbildung und Wirtschaftsprüferexamen
Der Weg in den Beruf ist anspruchsvoll. Nach dem Abitur oder einem gleichwertigen Abschluss folgt ein Hochschulstudium. Ein bestimmtes Fach ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; in der Praxis sind wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Studiengänge üblich.
Zur Zulassung zum Examen ist zusätzlich eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren erforderlich, davon mindestens zwei Jahre Prüfungstätigkeit. Erst danach kann das staatlich anerkannte Wirtschaftsprüferexamen abgelegt werden. Es besteht aus einem schriftlichen Teil mit Klausuren in vier Prüfungsgebieten – Wirtschaftliches Prüfungswesen mit Unternehmensbewertung und Berufsrecht, Angewandte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht sowie Steuerrecht – und einer anschließenden mündlichen Prüfung.
Wer international tätig sein möchte, benötigt zudem sichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Rund um den Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung besonders hoch, weil viele Unternehmen dann ihre Abschluss- und Quartalsberichte fertigstellen, die geprüft werden müssen. In dieser Zeit gilt häufig eine Urlaubssperre.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert der Weg zum Wirtschaftsprüfer?
Nach dem Hochschulstudium ist eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren nötig, davon mindestens zwei Jahre Prüfungstätigkeit. Danach folgt das Wirtschaftsprüferexamen. Die Gesamtdauer hängt vom gewählten Studium und vom individuellen Werdegang ab.
Welches Studium ist Voraussetzung?
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Hochschulausbildung. Ein bestimmtes Fach schreibt die Wirtschaftsprüferordnung nicht vor; verbreitet sind wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Studiengänge.
Wie läuft das Wirtschaftsprüferexamen ab?
Das Examen umfasst einen schriftlichen Teil mit Klausuren in vier Prüfungsgebieten (Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht; Angewandte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsrecht; Steuerrecht) sowie eine anschließende mündliche Prüfung.
Welche Aufgaben sind Wirtschaftsprüfern vorbehalten?
Die gesetzliche Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen ist Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Diese sogenannte Vorbehaltsaufgabe dürfen nur sie durchführen.













