Rechtsanwalt werden: Studium, Staatsexamen und Zulassung

Rechtsanwalt
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Ein Rechtsanwalt ist ein Volljurist, der seine Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht. Anders als ein Richter entscheidet der Anwalt keinen Fall: Der Richter urteilt neutral, der Rechtsanwalt vertritt einseitig die Interessen seiner Mandantin oder seines Mandanten. Der Weg in den Beruf ist bundesweit einheitlich geregelt und führt über ein Studium der Rechtswissenschaft, zwei Staatsexamina und die Zulassung durch eine Rechtsanwaltskammer.

Rechtsanwalt – Ausbildung und Werdegang

Wer als Rechtsanwalt arbeiten will, braucht die Befähigung zum Richteramt. Sie erwirbt man über das klassische Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss Staatsexamen – nicht über einen Bachelor. Bachelor- und Masterstudiengänge im Recht gibt es zwar, sie führen aber in der Regel in Unternehmen oder Verwaltung und nicht in die Anwaltschaft.

Zugangsvoraussetzungen

Für ein Jurastudium ist die allgemeine Hochschulreife die übliche Voraussetzung. Einen bundeseinheitlichen Numerus clausus gibt es nicht – ob und welcher Notendurchschnitt verlangt wird, hängt von Hochschule und Nachfrage ab. Ein verpflichtendes Latinum oder Griechischkenntnisse sind entgegen einem verbreiteten Irrtum nicht bundesweit vorgeschrieben; das Deutsche Richtergesetz verlangt allerdings den Nachweis fremdsprachlicher Kompetenz, etwa über eine rechtswissenschaftliche Fremdsprachenveranstaltung (§ 5a DRiG).

Studium der Rechtswissenschaft

Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium und ein darauf aufbauendes Hauptstudium. Im Grundstudium stehen die drei großen Rechtsgebiete im Mittelpunkt: Zivilrecht (Bürgerliches Recht), Strafrecht und Öffentliches Recht, jeweils samt Verfahrensrecht und europarechtlichen Bezügen. Im Hauptstudium vertiefen die Studierenden diese Fächer und wählen einen Schwerpunktbereich. Den Abschluss bildet die erste juristische Prüfung: Sie setzt sich aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen, die etwa zu 30 Prozent in die Gesamtnote einfließt.

Dauer des Studiums

Die Regelstudienzeit für das Studium der Rechtswissenschaft beträgt nach § 5a DRiG viereinhalb Jahre. Für Studium und erstes Examen zusammen setzen die Länder in der Praxis rund zehn Semester (etwa fünf Jahre) an; tatsächlich brauchen viele Studierende etwas länger.

Referendariat und zweites Staatsexamen

Nach der ersten Prüfung folgt der juristische Vorbereitungsdienst – das Referendariat. Es dauert zwei Jahre und führt die Referendarinnen und Referendare durch mehrere Pflichtstationen, unter anderem bei einem Zivilgericht, bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht, in der Verwaltung sowie mehrere Monate bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Den Abschluss bildet die zweite juristische Staatsprüfung. Wer sie besteht, ist Volljurist und besitzt die Befähigung zum Richteramt.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Mit bestandenem zweiten Examen ist man noch nicht automatisch Rechtsanwalt. Erforderlich ist die Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. Zugelassen werden kann nur, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat (§ 4 BRAO). Vorausgesetzt wird außerdem der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Schaubild: Rechtsanwalt

Ausblick nach der Ausbildung

Zugelassene Rechtsanwälte finden eine Anstellung in Kanzleien oder in den Rechtsabteilungen von Unternehmen. Häufig arbeiten Berufseinsteiger zunächst als Angestellte, um Erfahrung im Berufsalltag zu sammeln. Später machen sich viele mit einer eigenen Kanzlei selbstständig oder schließen sich mit Kolleginnen und Kollegen zu einer Sozietät zusammen, in der Partner als Teilhaber beteiligt sind.

Spezialisierung, Fort- und Weiterbildung

Rechtsanwälte können sich auf einzelne Rechtsgebiete spezialisieren – etwa Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- oder Wirtschaftsrecht. Für viele Gebiete lässt sich nach entsprechender Weiterbildung und Praxis ein Fachanwaltstitel führen. Wissenschaftlich Interessierte können promovieren oder habilitieren und nebenberuflich als Dozentin oder Dozent an einer Hochschule lehren.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Rechtsanwalt insgesamt?

Für Studium und erstes Examen werden in der Praxis rund fünf Jahre (etwa zehn Semester) angesetzt, die Regelstudienzeit des Studiums beträgt viereinhalb Jahre. Hinzu kommen zwei Jahre Referendariat. Bis zur Zulassung vergehen damit üblicherweise rund sieben Jahre.

Welche Voraussetzungen braucht man für ein Jurastudium?

Üblich ist die allgemeine Hochschulreife. Einen bundeseinheitlichen NC gibt es nicht; ob ein bestimmter Notendurchschnitt verlangt wird, hängt von der Hochschule ab. Latein- oder Griechischkenntnisse sind nicht bundesweit Pflicht, wohl aber der Nachweis fremdsprachlicher Kompetenz nach § 5a DRiG.

Worin unterscheiden sich Rechtsanwalt und Richter?

Der Richter entscheidet einen Fall neutral und spricht das Urteil. Der Rechtsanwalt vertritt dagegen einseitig die Interessen seiner Mandanten und berät sie – er urteilt nicht und berät auch nicht das Gericht.

Welche Spezialisierungen gibt es für Rechtsanwälte?

Anwälte können sich auf Gebiete wie Arbeits-, Familien-, Straf- oder Wirtschaftsrecht konzentrieren. Für zahlreiche Bereiche ist nach Weiterbildung und Praxisnachweis ein Fachanwaltstitel möglich.

Weiterführende Links

Weitere Orientierung für Studieninteressierte bietet der Deutsche Anwaltverein: Jurastudium – was du wissen solltest.