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Berufsbild
Pharmareferenten sind das Bindeglied zwischen Arzneimittelherstellern und den Angehörigen der Heilberufe. Sie besuchen Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und Apotheken, um über die Präparate ihres Unternehmens fachlich zu informieren – über Wirkung, Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen. Rechtlich heißt dieser Beruf „Pharmaberater“; „Pharmareferent“ ist die gebräuchliche, gleichbedeutende Bezeichnung.
Die Tätigkeit ist im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Nach § 75 AMG dürfen pharmazeutische Unternehmer nur Personen mit der geforderten Sachkenntnis damit beauftragen, hauptberuflich Heilberufsangehörige aufzusuchen und sie über Arzneimittel zu informieren. Der Beruf ist damit deutlich stärker reguliert als ein gewöhnlicher Außendienst.
Aufgaben im Überblick
Im Mittelpunkt steht das Fachgespräch: Pharmareferenten stellen neue oder bekannte Präparate vor und erläutern deren medizinischen Nutzen. Dazu kommen Pflichten, die das Gesetz ausdrücklich vorschreibt. Nach § 76 AMG müssen sie bei der Beratung die Fachinformation vorlegen, Hinweise von Ärzten oder Apothekern auf Nebenwirkungen und Gegenanzeigen aufzeichnen und an ihren Auftraggeber weiterleiten sowie über die Abgabe von Arzneimittelmustern Nachweis führen.
Typische weitere Aufgaben sind:
- Betreuung eines festen Gebiets mit Ärzten, Kliniken und Apotheken,
- Planung und Dokumentation der Besuchstouren,
- Vorstellung von Produkten auf Fachveranstaltungen und Kongressen,
- Rückmeldung von Marktbeobachtungen an das eigene Unternehmen.
Ein großer Teil der Arbeit findet im Außendienst statt; Reisebereitschaft und selbstständiges Arbeiten gehören deshalb zum Alltag.
Zugang zum Beruf: die Sachkenntnis nach § 75 AMG
Anders als in manchen aus dem Ausland übernommenen Darstellungen gibt es in Deutschland keinen vorgeschriebenen „vierjährigen Bachelor“. Entscheidend ist die Sachkenntnis nach § 75 Abs. 2 AMG. Sie gilt unter anderem als nachgewiesen bei:
- Apothekerinnen und Apothekern sowie Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizin,
- Apothekerassistenten und technischen Assistenten der Fachrichtungen Pharmazie, Chemie, Biologie oder Medizin (z. B. PTA, MTA, CTA),
- geprüften Pharmareferentinnen und Pharmareferenten.
Wer aus einem anderen Beruf kommt, kann die Sachkenntnis also über die Fortbildung zum „Geprüften Pharmareferenten“ erwerben – die dritte der genannten Möglichkeiten.
Weiterbildung zum Geprüften Pharmareferenten (IHK)
„Geprüfter Pharmareferent / Geprüfte Pharmareferentin“ ist ein bundesweit einheitlich geregelter, anerkannter Fortbildungsabschluss. Grundlage ist die Prüfungsverordnung PharmRefPrV vom 26. Juni 2007; die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen.
Zur Prüfung zugelassen wird nach § 2 der Verordnung, wer eine der folgenden Voraussetzungen nachweist:
- eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis,
- oder mindestens fünf Jahre Berufspraxis zusammen mit einer entsprechenden Bildungsmaßnahme,
- oder einen anderweitigen Nachweis gleichwertiger beruflicher Handlungsfähigkeit.
Die Prüfung gliedert sich in vier Bereiche: naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen; Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder; Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie; sowie Kommunikation, Pharmamarkt und Pharmamarketing. Eine gesetzlich vorgeschriebene Erneuerung des Abschlusses „alle drei Jahre“ gibt es nicht.
Anforderungen und Fähigkeiten
Neben der fachlichen Sachkenntnis kommt es auf Kommunikationsstärke an: Pharmareferenten müssen komplexe medizinische Sachverhalte verständlich und sachlich vermitteln. Wichtig sind außerdem naturwissenschaftliches Verständnis, Selbstorganisation bei der Betreuung mehrerer Kunden und die Bereitschaft, viel unterwegs zu sein. Vorerfahrung im Kundenkontakt oder im Gesundheitswesen – etwa über Praktika – ist beim Einstieg von Vorteil.
Berufsaussichten
Pharmareferenten arbeiten für Arzneimittelhersteller, Vertriebsunternehmen und pharmazeutische Großhändler. Der persönliche Kontakt zu Heilberufsangehörigen bleibt ein wichtiger Teil des Arzneimittelmarketings, auch wenn digitale Kanäle zunehmen. Der Verdienst hängt von Qualifikation, Erfahrung, Region und Arbeitgeber ab; einen neutralen Überblick bietet der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.
Weiterführende Links
- Pharmareferent/in im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
- § 75 AMG – Sachkenntnis des Pharmaberaters
- Berufsverband der Pharmaberater e.V. (BdP)
Häufig gestellte Fragen
Welche Ausbildung oder welches Studium braucht man als Pharmareferent?
Vorgeschrieben ist keine bestimmte Ausbildung, sondern die Sachkenntnis nach § 75 AMG. Sie besitzt, wer Pharmazie, Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizin studiert hat, eine assistenzberufliche Ausbildung (z. B. PTA, MTA, CTA) abgeschlossen hat oder die Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten absolviert hat.
Ist die IHK-Prüfung zum Pharmareferenten gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Gesetzlich verlangt ist die Sachkenntnis nach § 75 AMG, nicht die IHK-Prüfung selbst. Wer bereits ein einschlägiges Studium oder eine passende Assistenzausbildung hat, erfüllt die Voraussetzungen ohne diese Prüfung. Der „Geprüfte Pharmareferent“ (IHK) ist vor allem der Weg für Quereinsteiger, die die Sachkenntnis auf anderem Weg nachweisen müssen.
Was unterscheidet den Pharmaberater vom Pharmareferenten?
In der Praxis bezeichnen beide Begriffe dieselbe Tätigkeit. „Pharmaberater“ ist der Begriff des Arzneimittelgesetzes, „Pharmareferent“ ist gebräuchlicher. Der Unterschied liegt allein darin, wie die Sachkenntnis erworben wurde – über Studium bzw. Ausbildung oder über die IHK-Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten.
Wie sind die Karrierechancen als Pharmareferent?
Nach einigen Jahren im Außendienst sind Aufstiege etwa zur Regional- oder Außendienstleitung, in das Produktmanagement oder ins Marketing möglich. Zusätzliche Qualifikationen und Berufserfahrung erweitern die Möglichkeiten; Umfang und Bedingungen hängen vom Arbeitgeber ab.













