Optionen der beruflichen Altersvorsorge

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Relevanz der betrieblichen Altersvorsorge

Das deutsche Sozialversicherungssystem wurde ursprünglich mit dem Grundgedanken eingeführt, dass jeder Arbeitnehmer auf Teile seines aktuellen Einkommens verzichtet, um für sich und Andere der Gesellschaft vorzusorgen. Damit ist zudem die Idee des Generationenvertrages verknüpft, dass alle aktuellen Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlen, um daraus die Renten der Menschen, die aktuell im Ruhestand sind, finanzieren zu können. Im Gegenzug zahlen die künftigen Arbeitnehmer in die Rentenkasse ein, wenn die aktuellen selbst in den Ruhestand gehen. Somit ist ein Prinzip gegeben, nach dem die Vorsorgesicherheit zu jeder Zeit gegeben sein sollte.

Allerdings gibt es einige Faktoren, die bei der Entwicklung dieses Systems nicht bedacht wurden. Der nachweisliche Rückgang der Geburtenrate bringt das Problem mit sich, dass weniger künftige Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, um die künftigen Rentner finanzieren zu können. Dazu kommt, dass die Menschen immer älter werden, d. h. immer länger Rente beziehen. Und ein beträchtlicher Teil der Arbeitnehmer geht früher in den Ruhestand, so dass die volle Einzahlungszeit nicht eingehalten werden kann. Der relativ hohe Anteil der Arbeitslosen der Gesellschaft, das zurückgehende Wirtschaftswachstum sowie die höhere Verbreitung der Aufnahme von Tätigkeiten mit Mindestlöhnen erhöhen die Problematik, Renten auszahlen lassen zu können, die ausreichen, um den Lebensalltag finanzieren zu können. Schon in der heutigen Zeit erhalten viele Menschen in ihrem Ruhestand die Grundsicherung im Alter, die oftmals nicht ausreicht – viele Rentner sind daher dazu gezwungen, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, um ausreichend Geld zur Verfügung zu haben. Und das Geld, das zur Rentenausschüttung regelmäßig eingezahlt wird, minimiert sich immer weiter.
Aus diesen genannten Gründen ist über die gesetzliche Altersvorsorge hinaus mittlerweile die betriebliche und private Altersvorsorge unumgänglich geworden.

Die drei Säulen der Vorsorge

Neben der gesetzlichen Altersvorsorge gibt es zwei weitere Möglichkeitskategorien, um für den Ruhestand genügend Geld zur Verfügung zu haben, denn der Staat allein kann die Rentner rein aus der gesetzlichen Rentenkasse nicht mehr ausreichend finanzieren. Mit der nachfolgenden Darstellung wird das Vorsorgesystem in Deutschland dargestellt.
1. Säule: Gesetzliche Rentenversicherung der Sozialversicherung sowie die Sozialversicherung für Selbstständige und Freiberufler
2. Säule: Betriebliche Altersversorgung sowie Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
3. Säule: Private Altersversorgung (z. B. Riester- und Rürup-Rente, Sparkonten, Lebensversicherungen, Aktienfonds-Sparpläne)

Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

Nach dem Betriebsrentengesetz hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Zur Umsetzung sieht das Gesetz fünf Möglichkeiten vor, die nachfolgend dargestellt werden.

Direktzusage

Die Direktzusage ist eine betriebsinterne, unmittelbar durchzuführende Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer eine vereinbarte Versorgungsleistung zu zahlen. Diese kann entweder als einmaliger Betrag oder als Rente ausbezahlt werden. Dazu wird eine Entgeltumwandlung (bis zu jährlich 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei) durchgeführt. Zur Bilanzierung dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge werden Rückstellungen gebildet. Die Versorgungsleistungen können ohne gesetzliche Einschränkungen in beliebiger Höhe vereinbart werden. In der Ansparphase bleibt die Direktzusage steuerfrei, während sie in der Rentenphase versteuert wird, wobei man von einer nachgelagerten Versteuerung spricht. Hauptsächlich wird die Direktzusage von leitenden Angestellten oder Geschäftsführern in Anspruch genommen. Der Arbeitgeber kann eine Rückdeckungsversicherung abschließen, durch die die Beiträge als abzugsfähige Betriebsausgaben angesehen werden. Meldet der Arbeitgeber Insolvenz an, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.
Der Nachteil besteht darin, dass die Direktzusage nicht für die Übernahme in andere Unternehmen vorgesehen ist.

Pensionskasse

Die Pensionskasse stellt eine eigene Unternehmung dar, an die die Beiträge abgeführt werden, weswegen es sich um eine mittelbare Form der betrieblichen Altersvorsorge handelt. Auch hier wird eine Entgeltumwandlung (bis zu jährlich 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei) durchgeführt, wobei der Arbeitgeber die Versorgungszusage gibt. Er führt die Beiträge an die Pensionskasse ab, an die der Arbeitnehmer fortan den Anspruch auf Auszahlung bei Rentenalterseintritt, Tod oder Invalidität hat. Die Pensionskasse muss dann die Versorgungsleistungen an den Arbeitnehmer zahlen. Diese Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge nimmt dem Arbeitgeber den Verwaltungsaufwand ab, den er bei einer Direktzusage gehabt hätte. Zudem sind die eigenen Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Auch gibt es keine Auswirkungen auf die Bilanz und der Arbeitgeber spart sich die Kosten für den Pensions-Sicherungs-Verein, da der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers an diesem keine Ansprüche hat, sondern an die Pensionskasse direkt. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge (wie auch die anderen betriebsexternen Formen) kann bei der Übernahme des Arbeitnehmers in ein anderes Unternehmen mit übernommen werden.

Pensionsfonds

Pensionsfonds funktionieren in etwa wie die Pensionskasse, nur mit den Unterschieden, dass die Anlagefreiheit größer ist und durch Renditen eine höhere Auszahlungssumme ermöglicht werden kann. Auch die Pensionsfonds sind extern und bilden damit eine mittelbare Form der betrieblichen Altersvorsorge. Mit denselben Bedingungen, also der Entgeltumwandlung , der Abführung der Beiträge an die Fonds sowie der Leistungsanspruch der Arbeitnehmer an den Träger der Pensionsfonds, haben die Arbeitgeber dieselben Vorteile wie bei der Pensionskasse.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung handelt es sich ebenfalls um einen externen und mittelbaren Versorgungsleistungsträger, und zwar bei einer Versicherungsgesellschaft. Auch hier erfolgen eine Entgeltumwandlung und eine Versorgungszusage durch den Arbeitgeber. Die Beiträge werden an die zuständige Versicherungsgesellschaft gezahlt, bei der der Arbeitnehmer seinen Leistungsanspruch hat. Im Grunde verläuft es nach dem Prinzip der Pensionskasse, nur dass es sich beim Leistungsträger um eine andere Gesellschaftsform handelt. Daher sind für den Arbeitgeber dieselben Vorteile wie bei der Pensionskasse vorhanden.

Unterstützungskasse

In dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge wird zwischen dem Arbeitgeber und einer Versicherungsgesellschaft eine Unterstützungskasse mit Serviceleistungen geschaltet. Das Prinzip bleibt gleich: Betriebsintern erfolgt eine Entgeltumwandlung sowie eine Versorgungszusage durch den Arbeitgeber. Die Beiträge werden an die Unterstützungskasse gezahlt und an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Nun laufen die Versicherungsleistungen auf die Unterstützungskasse über, bei der der Arbeitnehmer einen Leistungsanspruch hat. In dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge kann der Beitrag nahezu beliebig hoch sein, wodurch sich ein Vorteil für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen ergibt. Auch hier bleibt die Entgeltumwandlung bis zu jährlich 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Für den Arbeitgeber ergeben sich dieselben Vorteile, die es auch bei den anderen externen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt.

Fazit

Angesichts der wirtschaftlich nachteilhaften Situation im Bereich der Rentenzahlung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann eine betriebliche Altersvorsorge dringend empfehlenswert sein. Transferiert man die heutige Situation durch Zugabe des entwicklungstechnischen Trends, dann kann schnell erkannt werden, dass sich einerseits die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erhöhen, der Arbeitnehmer aber selbst weniger ausbezahlt bekommt, wenn er das Rentenalter erreicht hat. Von der Regierung selbst wird zu einer Selbstfinanzierung geraten, d. h. man muss sich selbst um die eigene Altersvorsorge kümmern – und das so früh wie möglich, um letztendlich mehr ausgezahlt zu bekommen. Es werden Modelle wie z. B. Riester- und Rürup-Rente für die private Altersvorsorge angeboten, doch die zweite Säule, also die der betrieblichen Altersvorsorge ist die wichtigste Zusatzvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sie seinen Mitarbeitern zu gewähren und egal, welche Möglichkeit genutzt wird – einen finanziellen Mehrwert kann der Arbeitnehmer allemal verbuchen.
Bitte lassen Sie sich für eine individuelle und ausführliche Beratung von einem
Versicherungsberater Ihrer Wahl beraten. Eine komplett individuelle Beratung,
zugeschnitten auf Sie persönlich, kann im Internet nicht gewährleistet werden.

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Private Altersvorsorge auf Stiftung Warentest