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Warum die betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger wird
Das deutsche Sozialversicherungssystem beruht auf dem Grundgedanken, dass Arbeitnehmer einen Teil ihres Einkommens abgeben, um für sich und die Gesellschaft vorzusorgen. Damit verbunden ist der Generationenvertrag: Alle aktuell Erwerbstätigen zahlen in die Rentenkasse ein und finanzieren damit die Renten der heutigen Ruheständler. Später übernehmen die nachfolgenden Generationen diese Aufgabe.
Dieses Umlageprinzip gerät jedoch unter Druck. Die Geburtenrate ist rückläufig, gleichzeitig steigt die Lebenserwartung – es beziehen also immer mehr Menschen immer länger Rente, während weniger Beitragszahler nachrücken. Der demografische Wandel führt dazu, dass das gesetzliche Rentenniveau allein für viele Menschen nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
Aus diesen Gründen gewinnen die betriebliche und die private Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente an Bedeutung.
Die drei Säulen der Altersvorsorge
Die Altersvorsorge in Deutschland ruht auf drei Säulen:
- 1. Säule – Basisversorgung: gesetzliche Rentenversicherung sowie berufsständische Versorgungswerke für bestimmte Freiberufler.
- 2. Säule – betriebliche Altersvorsorge: Betriebsrente sowie die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
- 3. Säule – private Altersvorsorge: zum Beispiel Riester- und Rürup-Rente, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Spar- und Fondssparpläne.
Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge
Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, einen Teil ihres Entgelts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (Entgeltumwandlung, § 1a BetrAVG). Spart der Arbeitgeber durch diese Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er den umgewandelten Betrag zusätzlich bezuschussen: 15 Prozent gibt er als verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss weiter – seit 2019 für neue und seit 2022 auch für ältere Vereinbarungen.
Für die Umsetzung sieht das Gesetz fünf Durchführungswege vor, die im Folgenden vorgestellt werden. Bei den versicherungsförmigen Wegen – Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – sind die Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei; davon bleiben bis zu 4 Prozent zugleich sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). In der Ansparphase bleiben die Beiträge steuerfrei, erst die späteren Leistungen werden versteuert – man spricht von nachgelagerter Besteuerung.
Direktzusage (Pensionszusage)
Die Direktzusage ist der einzige unmittelbare, betriebsinterne Durchführungsweg. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer eine vereinbarte Versorgungsleistung selbst zu zahlen – entweder als einmalige Kapitalzahlung oder als laufende Rente. Zur Finanzierung bildet das Unternehmen bilanzielle Rückstellungen. Die Versorgungsleistungen können ohne gesetzliche Obergrenze in beliebiger Höhe vereinbart werden; genutzt wird die Direktzusage daher häufig von leitenden Angestellten oder Geschäftsführern. Der Arbeitgeber kann eine Rückdeckungsversicherung abschließen, deren Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Meldet der Arbeitgeber Insolvenz an, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Nachteilig ist, dass sich die Direktzusage nur eingeschränkt auf einen neuen Arbeitgeber übertragen lässt.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und damit ein mittelbarer Durchführungsweg. Der Arbeitgeber erteilt die Versorgungszusage und führt die Beiträge an die Pensionskasse ab; der Arbeitnehmer erwirbt dort einen unmittelbaren Anspruch auf Leistungen bei Erreichen des Rentenalters, bei Invalidität oder im Todesfall (Hinterbliebene). Für den Arbeitgeber entfällt der Verwaltungsaufwand einer Direktzusage, die Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar und die Unternehmensbilanz wird nicht berührt. Ein Vorteil für Arbeitnehmer: Diese betriebsexterne Form kann bei einem Wechsel in ein anderes Unternehmen häufig mitgenommen werden (Portabilität).
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds funktioniert ähnlich wie die Pensionskasse, ist ebenfalls extern und mittelbar organisiert. Der wesentliche Unterschied liegt in der freieren Kapitalanlage: Der Pensionsfonds darf stärker in renditeorientierte Anlagen investieren, wodurch höhere Auszahlungen möglich sind – im Gegenzug schwanken die Erträge stärker. Die steuerliche Behandlung der Beiträge und der Leistungsanspruch des Arbeitnehmers entsprechen im Grundsatz der Pensionskasse.
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ab; auch dies ist ein externer, mittelbarer Weg. Der Arbeitgeber erteilt die Versorgungszusage und zahlt die Beiträge an den Versicherer, bei dem der Arbeitnehmer seinen Leistungsanspruch hat. Das Prinzip entspricht der Pensionskasse, lediglich die Gesellschaftsform des Trägers unterscheidet sich. Auch die Direktversicherung ist bei einem Arbeitgeberwechsel grundsätzlich übertragbar.
Unterstützungskasse
Bei der Unterstützungskasse wird zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger eine rechtlich selbstständige Einrichtung geschaltet. Der Arbeitgeber erteilt die Versorgungszusage, die Beiträge fließen an die Unterstützungskasse, bei der der Arbeitnehmer seinen Leistungsanspruch hat; häufig wird die Zusage über eine Versicherung rückgedeckt. Da die Unterstützungskasse nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt, kann der Beitrag nahezu beliebig hoch sein – das ist besonders für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen interessant. Wie bei der Direktzusage sind die Ansprüche im Insolvenzfall über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.
Fazit
Weil das gesetzliche Rentenniveau langfristig unter Druck steht, ist eine ergänzende Vorsorge sinnvoll. Die betriebliche Altersvorsorge ist dabei die zentrale Zusatzsäule neben der gesetzlichen Rente: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung, profitiert von der steuerlichen Förderung und – bei entsprechender Ersparnis des Arbeitgebers – vom verpflichtenden Zuschuss. Welcher Durchführungsweg der passende ist, hängt von der individuellen Situation, dem Arbeitgeber und den persönlichen Zielen ab.
Bitte lassen Sie sich für eine individuelle und ausführliche Entscheidung von einer Beraterin oder einem Berater Ihrer Wahl beraten. Eine vollständig auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung kann ein Online-Artikel nicht ersetzen.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge (FAQ)
Wie hoch darf die steuerfreie Entgeltumwandlung sein?
Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei; bis zu 4 Prozent bleiben zugleich sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angepasst wird, verändern sich auch die zugehörigen Höchstbeträge.
Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel?
Bereits erworbene Anwartschaften bleiben erhalten (unverfallbar), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die betriebsexternen Wege – Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – lassen sich bei einem Wechsel häufig mitnehmen. Bei der Direktzusage ist die Übertragung dagegen nur eingeschränkt möglich.
Welcher Durchführungsweg ist für mich am günstigsten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ausschlaggebend sind unter anderem die Angebote des Arbeitgebers, die gewünschte Flexibilität, der Wunsch nach Portabilität sowie die Risikobereitschaft bei der Kapitalanlage. Eine unabhängige Beratung hilft, den passenden Weg zu finden.
Wie ist meine betriebliche Altersvorsorge bei Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert?
Für Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) den gesetzlichen Insolvenzschutz; bei der Direktversicherung greift er unter bestimmten Voraussetzungen. Pensionskassen sind in der Regel über eigene Sicherungsmechanismen abgesichert.