Arbeitgeber vom Fernstudium überzeugen: Argumente und Finanzierung

Finanzierung eines Fernstudiums
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Wer seinen Arbeitsplatz seit Jahren sicher hat, will ihn für eine Weiterbildung nur ungern aufgeben. Noch einmal in Vollzeit die Schulbank zu drücken, kommt für viele Berufstätige nicht infrage – der Wunsch, beruflich weiterzukommen, bleibt aber. Ein Fernstudium löst diesen Zielkonflikt: Es lässt sich neben dem Job absolvieren. Offen ist dann meist nur die Finanzierung – und hier kann der Arbeitgeber ein wichtiger Partner sein.

Fernstudium als Alternative zum Vollzeitstudium

Ein Fernstudium ermöglicht Weiterbildung, ohne den Arbeitsplatz aufzugeben; die Zahl der Anbieter und Studiengänge ist über die Jahre gewachsen. Der Kostenaufwand wirkt zunächst abschreckend, doch es gibt mehrere Wege der Finanzierung: Studienkredite (etwa den KfW-Studienkredit), Stipendien, staatliche Förderprogramme – und die ganz oder teilweise Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Gerade die Beteiligung des Arbeitgebers muss man aber häufig selbst anstoßen.

Schaubild: Fernstudium finanzieren

Argumente, die den Arbeitgeber überzeugen

Weil eine Kostenbeteiligung für viele Betriebe nicht selbstverständlich ist, sollten Sie den Nutzen für das Unternehmen konkret benennen. Diese Argumente helfen im Gespräch mit dem Vorgesetzten:

  • Theorie trifft sofort auf Praxis: Neu erworbenes Wissen fließt unmittelbar in die tägliche Arbeit ein. Das Unternehmen profitiert vom ersten Semester an, nicht erst nach dem Abschluss.
  • Fachkräfte aus den eigenen Reihen: Qualifiziert sich ein vorhandener Mitarbeiter weiter, lassen sich neue Aufgaben intern besetzen. Das spart die Suche nach und die Einarbeitung von neuem Personal.
  • Kein Ausfall, keine Lücke: Der Arbeitsplatz bleibt während des Studiums besetzt. Anders als bei einem Vollzeitstudium entsteht keine personelle Lücke.
  • Wissen bleibt im Team: Studieninhalte lassen sich laufend an Kolleginnen und Kollegen weitergeben – nicht erst nach dem Abschluss.
  • Geprüfte Qualität: Achten Sie auf eine anerkannte Studien- oder Lehrgangsform (mehr dazu weiter unten). Das gibt dem Arbeitgeber Sicherheit über den Wert des Abschlusses.
  • Flexibel neben Job und Familie: Ein Fernstudium ist im Kern Selbststudium und lässt sich an Arbeitszeiten und private Verpflichtungen anpassen.
  • Engagement und Bindung: Wer neben dem Beruf studiert, zeigt Eigeninitiative und Ausdauer. Eine Kostenbeteiligung stärkt zugleich die Bindung an das Unternehmen.

Anerkennung: ZFU-Zulassung oder Akkreditierung

Ein häufiges Missverständnis: Nicht jedes Fernangebot wird auf dieselbe Weise geprüft. Berufliche und allgemeinbildende Fernlehrgänge, die vertraglich angeboten werden, brauchen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU); reine Hobby- und Freizeitkurse sind davon ausgenommen. Akademische Fernstudiengänge mit Bachelor- oder Master-Abschluss an anerkannten Hochschulen fallen dagegen in der Regel nicht unter die ZFU-Zulassungspflicht – sie werden über die Akkreditierung (Akkreditierungsrat beziehungsweise anerkannte Agenturen) geregelt. Für das Gespräch mit dem Arbeitgeber heißt das: Weisen Sie je nach Angebot auf die ZFU-Zulassung oder die Akkreditierung hin.

Wenn die volle Kostenübernahme nicht klappt

Lehnt der Arbeitgeber die komplette Übernahme ab, gibt es Zwischenwege: eine anteilige Kostenbeteiligung, eine bezahlte Freistellung für Prüfungsphasen oder Bildungsurlaub. Ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht in 14 der 16 Bundesländer – nur Bayern und Sachsen haben kein entsprechendes Gesetz; in den meisten Ländern sind es fünf Tage im Jahr. Prüfen Sie außerdem staatliche Förderungen wie das Aufstiegsstipendium (für ein erstes berufsbegleitendes Studium), das Weiterbildungsstipendium oder – bei Aufstiegsfortbildungen – das Aufstiegs-BAföG. Die aktuellen Konditionen nennen die zuständigen offiziellen Stellen.

Häufig gestellte Fragen

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten eines Fernstudiums?

Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht; eine Beteiligung ist Verhandlungssache. Die Chancen steigen, wenn das Studium einen klaren Bezug zu Ihren Aufgaben hat und der Betrieb einen konkreten Nutzen erkennt. Üblich sind die volle Übernahme, eine anteilige Beteiligung oder Freistellungen für Lern- und Prüfungsphasen.

Worauf sollte man bei einer Kostenbeteiligung im Vertrag achten?

Meist wird eine Rückzahlungsklausel für den Fall vereinbart, dass Sie das Unternehmen frühzeitig verlassen. Diese muss nach dem Grund der Beendigung unterscheiden und darf Sie nicht unangemessen benachteiligen. Sinnvoll ist eine monatlich gestaffelte Rückzahlung, bei der die zurückzuzahlende Summe mit jedem geleisteten Monat sinkt.

Was passiert, wenn ich nach dem Studium kündige?

Bei einer wirksamen Rückzahlungsklausel kann der Arbeitgeber die übernommenen Kosten anteilig zurückfordern. Wie lange Sie gebunden werden dürfen, richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und hängt von der Dauer der Weiterbildung ab: Als grobe Richtwerte gelten etwa bis zu zwei Jahre Bindung bei einigen Monaten Fortbildung und bis zu drei Jahre bei rund einem Jahr. Kündigt der Arbeitgeber ohne Ihr Verschulden, entfällt eine Rückzahlung in der Regel.

Gibt es staatliche Förderungen für ein berufsbegleitendes Fernstudium?

Ja. Für ein berufsbegleitendes Erststudium kommt das Aufstiegsstipendium infrage, daneben das Weiterbildungsstipendium für junge Fachkräfte sowie der KfW-Studienkredit. Für Aufstiegsfortbildungen – etwa zum Fachwirt oder Meister – greift das Aufstiegs-BAföG. Die aktuellen Voraussetzungen und Fördersätze finden Sie bei den zuständigen Stellen.