Zahnarzthelfer / Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA): Ausbildung und Aufgaben

zahnarzthelfer
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Berufsbild

Früher sprach man von Zahnarzthelfern, heute lautet die offizielle Berufsbezeichnung Zahnmedizinische Fachangestellte, kurz ZFA. Der Name ist neu, der Beruf im Kern derselbe. Zahnmedizinische Fachangestellte sind die ersten Ansprechpartner beim Betreten einer Zahnarztpraxis: Sie nehmen die Patienten an der Anmeldung auf, begleiten sie ins Behandlungszimmer und betreuen sie bis zum Ende der Behandlung.

Darüber hinaus assistieren ZFA dem Zahnarzt bei den Behandlungen, fertigen Röntgenbilder an, bereiten die Instrumente nach den Hygienevorgaben auf, beraten Patienten, führen Prophylaxebehandlungen durch, organisieren den Praxisablauf und übernehmen die Verwaltung – einschließlich der zahnärztlichen Abrechnung und der Kommunikation mit weiterbehandelnden Ärzten und Kliniken sowie mit Krankenkassen und Versicherungen. Durch die vielen Aufgabenbereiche ist der Beruf sehr abwechslungsreich.

Die Tätigkeiten im Überblick:

  • Patienten betreuen und beraten
  • Behandlungsassistenz
  • Vor- und Nachbereitung der Behandlungszimmer und Instrumente
  • Prophylaxemaßnahmen und Mundgesundheitsaufklärung
  • Abformungen und Röntgenbilder anfertigen
  • Labortätigkeiten
  • Dokumentation und Abrechnung der Leistungen
  • Terminvergabe und Telefonate
  • Kommunikation mit Krankenkassen und Versicherungen
  • Allgemeine Organisation und Verwaltungstätigkeiten

Ausbildung

Ablauf

Zu Beginn der Ausbildung werden die Grundlagen erlernt. Dazu gehört vor allem, die strengen Hygienemaßnahmen zu beherrschen, die Behandlungszimmer fachgerecht vorzubereiten und die gebrauchten Instrumente anschließend nach den gesetzlichen Vorgaben aufzubereiten und zu sterilisieren.

Ein zentraler Punkt ist dabei der Infektionsschutz. Besonders spitze Gegenstände wie Sonden oder Injektionsnadeln müssen mit großer Vorsicht behandelt werden, um sich selbst vor Infektionen zu schützen.

Eine weitere Grundlage bilden die Patientenbetreuung und die fachspezifische Dokumentation. Die Auszubildenden lernen den freundlichen und einfühlsamen Umgang mit unterschiedlichen Patientengruppen. Viele Patienten sind beim Zahnarztbesuch angespannt oder haben Angst vor der Behandlung – das reicht von schwitzigen Händen bis zu Kreislaufproblemen. Hier gilt es, die Anzeichen zu erkennen und professionell zu reagieren. Auch der Umgang mit Kindern, Senioren sowie körperlich und geistig eingeschränkten Patienten will gelernt sein.

Im weiteren Verlauf werden die angehenden ZFA nach und nach an die Behandlungsassistenz herangeführt und dürfen später einige kleinere Aufgaben selbstständig übernehmen. Auch die zahnärztliche Abrechnung begleitet die Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit. Das Erstellen von Abformungen und Gipsmodellen im Labor gehört in den meisten Praxen ebenfalls zum Alltag.

Am Ende der Ausbildung soll der Azubi den gesamten Ablauf beherrschen – vom Vorbereiten der Behandlung und dem Empfang des Patienten über die Behandlungsassistenz und die korrekte Abrechnung bis zur Nachbereitung des Zimmers und der Aufbereitung der Instrumente – und diesen selbstständig durchführen können.

Dauer und Voraussetzungen

Die Ausbildung ist eine dreijährige duale Ausbildung und gliedert sich in den theoretischen Teil in der Berufsschule und den praktischen Teil im Ausbildungsbetrieb, also in der Zahnarztpraxis.

Schaubild: Zahnmedizinische Fachangestellte

Ein bestimmter Schulabschluss ist rechtlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis stellen die meisten Zahnarztpraxen jedoch Bewerber mit einem Haupt- oder Realschulabschluss ein. Bei guten Leistungen lässt sich die Ausbildung verkürzen; mit Abitur oder Fachhochschulreife ist auf Antrag eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich.

Prüfung und Abschluss

Seit der neuen Ausbildungsordnung von 2022 endet die Ausbildung mit einer gestreckten Abschlussprüfung, die die frühere Zwischenprüfung ersetzt. Teil 1 wird nach dem zweiten Ausbildungsjahr abgelegt, Teil 2 am Ende der Ausbildung; beide Teile fließen in die Endnote ein.

Die Prüfung wird vor der zuständigen Zahnärztekammer abgelegt. Teil 2 umfasst neben schriftlichen Aufgaben auch eine praktische Arbeitsaufgabe und ein Fachgespräch. Wer besteht, darf die geschützte Berufsbezeichnung Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r führen. Bei entsprechend guten Leistungen ist außerdem eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich.

Ausblick nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung können Zahnmedizinische Fachangestellte in ganz unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten – etwa in allgemeinen Zahnarztpraxen, in Zahnkliniken, in Unikliniken oder in kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Praxen.

Fort- & Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Aufstiegsfortbildungen sind in den Fortbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern geregelt und gliedern sich grob in den Bereich der Behandlung/Prophylaxe und den Bereich der Verwaltung. Im Behandlungsbereich stehen zum Beispiel die Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP) und – als höchste Stufe – die Dentalhygienikerin (DH) zur Verfügung. Im Verwaltungsbereich gibt es unter anderem die Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV) und die Praxismanagerin. Werden mehrere Fortbildungsmodule kombiniert, kann zusätzlich die Qualifikation der Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF) anerkannt werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist Zahnarzthelfer dasselbe wie Zahnmedizinische Fachangestellte?

Ja. Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA) ist die heutige, offizielle Berufsbezeichnung. Zahnarzthelfer/in war die frühere Bezeichnung für denselben Beruf.

Welchen Schulabschluss braucht man für die Ausbildung zur ZFA?

Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis werden überwiegend Bewerber mit einem Haupt- oder Realschulabschluss eingestellt.

Wie lange dauert die Ausbildung und kann man sie verkürzen?

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre im dualen System. Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung möglich; mit Abitur oder Fachhochschulreife kann sie auf Antrag auf zwei Jahre verkürzt werden.

Wie läuft die Abschlussprüfung ab?

Seit der Ausbildungsordnung von 2022 gibt es eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen; die frühere Zwischenprüfung entfällt. Teil 1 folgt nach dem zweiten Ausbildungsjahr, Teil 2 am Ende der Ausbildung – abgelegt vor der zuständigen Zahnärztekammer.

Welche Weiterbildungen gibt es nach der Ausbildung?

Möglich sind unter anderem die Aufstiegsfortbildungen zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP), zur Verwaltungsassistentin (ZMV), zur Fachassistentin (ZMF), zur Dentalhygienikerin (DH) sowie zur Praxismanagerin.

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