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Berufsbild: Ernährungsberater für Säuglinge und Kleinkinder
Eine gesunde Ernährung in den ersten Lebensjahren prägt das Essverhalten sowie die körperliche und geistige Entwicklung eines Kindes. Viele Eltern sind angesichts der vielen unterschiedlichen Ernährungsansätze verunsichert und wünschen sich fachlichen Rat. Genau hier setzt die Beratung rund um die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern an: Sie begleitet den Übergang vom Stillen oder der Flaschennahrung über die Beikost bis zur Familienkost und hilft bei Themen wie Allergien, Unverträglichkeiten oder auffälligem Essverhalten.
„Ernährungsberater“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung – grundsätzlich darf sich jeder so nennen. Umso wichtiger ist die zugrunde liegende Qualifikation. Der Einstieg führt meist über eine allgemeine Ernährungsberater-Ausbildung, auf die eine Zusatzausbildung mit dem Schwerpunkt Säuglings- und Kleinkindernährung aufbauen kann.
Inhalte einer Zusatzausbildung
Ein Zusatzlehrgang zur Säuglings- und Kleinkindernährung deckt üblicherweise diese Themen ab:
- Grundlagen der Säuglings- und Kleinkindernährung
- Milchernährung (Stillen und Flaschennahrung)
- Beikost
- Übergang zur Familienernährung
- Praktische Umsetzung der Kleinkindernährung
- Essverhalten und Ernährungserziehung
- Ernährungsmitbedingte Erkrankungen
Beim Thema Beikost orientiert sich eine fundierte Beratung an anerkannten Empfehlungen: Das Netzwerk Gesund ins Leben rät, Beikost frühestens zu Beginn des 5. und spätestens zu Beginn des 7. Lebensmonats einzuführen – abhängig von den Reifezeichen des Kindes.
Ablauf und Abschluss
Solche Zusatzlehrgänge werden häufig als Fernlehrgang angeboten und lassen sich berufsbegleitend mit frei wählbarem Lerntempo absolvieren. Der oben verlinkte Kurs des Anbieters Online Trainer Lizenz gliedert sich nach dessen Angaben in sieben Module und dauert rund ein halbes Jahr; nach den einzelnen Bereichen folgen Wissenstests, den Abschluss bilden eine Online-Zwischenprüfung sowie eine mündliche und eine schriftliche Prüfung.
Wichtig zu wissen: Zulassungspflichtige Fernlehrgänge benötigen in Deutschland eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Eine solche Zulassung bestätigt, dass der Lehrgang geprüft ist – sie ist aber kein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Das erworbene Zertifikat ist ein Anbieterzertifikat.
Berufliche Aussichten
Die Inhalte lassen sich sowohl privat für die eigene Familie als auch beruflich in der Elternberatung nutzen, etwa als Ergänzung einer Tätigkeit im pädagogischen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich. Wer jedoch eine Ernährungsberatung anbieten möchte, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen anteilig übernommen werden, benötigt eine einschlägige Qualifikation – etwa eine Ausbildung als Diätassistent/in oder ein Studium der Ökotrophologie beziehungsweise Ernährungswissenschaft – und ein Zertifikat anerkannter Fachverbände wie DGE, VDD, VDOE, VFED oder QUETHEB. Ein reiner Zertifikatslehrgang reicht dafür in der Regel nicht aus.
Lesenswert
- Qualifizierte Ernährungsberatung finden – Deutsche Gesellschaft für Ernährung
- Ernährungsempfehlungen für Kinder – Verbraucherzentrale
- Die richtige Ernährung für Kleinkinder – Techniker Krankenkasse
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen braucht man für eine Zusatzausbildung zum Ernährungsberater für Säuglinge und Kleinkinder?
Für die reinen Zertifikatslehrgänge gibt es meist keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Sinnvoll ist eine ernährungsbezogene Grundausbildung, auf die der Schwerpunkt Säuglings- und Kleinkindernährung aufbaut. Da „Ernährungsberater“ keine geschützte Bezeichnung ist, lohnt vorab ein Blick auf Umfang und Anbieter des Lehrgangs.
Ist der Abschluss staatlich anerkannt?
Ein Zertifikatslehrgang führt zu einem Anbieterzertifikat, nicht zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Wird der Kurs als Fernlehrgang angeboten, muss er von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen sein; das ist eine formale Prüfung und keine Gleichstellung mit einer staatlichen Ausbildung.
Kann man mit dem Zertifikat hauptberuflich als Ernährungsberater arbeiten?
Eine selbstständige, beratende Tätigkeit ist möglich. Für eine von den Krankenkassen anerkannte und anteilig erstattete Ernährungsberatung genügt ein reiner Zertifikatslehrgang aber meist nicht – dafür sind eine einschlägige Ausbildung oder ein Studium sowie ein Zertifikat anerkannter Fachverbände nötig.
Worauf sollten Eltern bei der Wahl einer Beratung achten?
Weil die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, hilft ein Blick auf die Qualifikation: einschlägige Ausbildung oder Studium, eine Zertifizierung durch DGE, VDD, VDOE, VFED oder QUETHEB sowie Empfehlungen, die sich an anerkannten Leitlinien orientieren.













