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Der Anästhesietechnische Assistent (ATA) unterstützt das Fachpersonal im Anästhesiebereich einer Klinik – vor, während und nach einer Narkose. Der Beruf entstand als Antwort auf den Fachkräftemangel in der Anästhesiepflege und ist heute deutschlandweit anerkannt. Seit 2022 ist die Ausbildung durch das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-Gesetz) bundeseinheitlich geregelt.
Anästhesietechnische Assistenten überwachen Patientinnen und Patienten vor, während und nach einer Anästhesie und unterstützen die Anästhesistin oder den Anästhesisten bei der Vor- und Nachbereitung. Sie betreuen den Aufwach- und den Schockraum, assistieren bei Notfällen und Reanimationen und begleiten den Transport von Intensivpatienten. Anders als in der klassischen Krankenpflege steht dabei nicht die Pflege auf Normalstationen im Vordergrund, sondern die Anästhesiepflege rund um die Narkose.
Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten
Rechtlicher Rahmen
Die Ausbildung ist staatlich anerkannt und – ähnlich wie die Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpfleger – im Gesundheitswesen angesiedelt, befasst sich aber nicht mit der allgemeinen Krankenpflege. Seit dem 1. Januar 2022 gelten mit dem ATA-OTA-Gesetz und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erstmals bundesweit einheitliche Regeln; zuvor war die Ausbildung landesrechtlich oder über Empfehlungen geregelt.
Voraussetzungen
Für die Zulassung genügt in der Regel ein mittlerer Schulabschluss (etwa die mittlere Reife oder ein gleichwertiger Abschluss). Auch mit einem Hauptschulabschluss ist der Zugang möglich, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege vorliegt. Hinzu kommen die gesundheitliche Eignung, ein erweitertes Führungszeugnis und ein Nachweis über den Masernschutz.
Ablauf und Inhalte
Die Ausbildung verbindet theoretischen und praktischen Unterricht an einer Schule mit der praktischen Ausbildung in der Klinik. Beides wechselt sich in mehrwöchigen Blöcken ab. Der Unterricht umfasst mindestens 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung mindestens 2.500 Stunden.
Zu den theoretischen Inhalten gehören unter anderem Anästhesie und Intensivmedizin, Anatomie und Physiologie, Arzneimittellehre, Hygiene, Erste Hilfe und Reanimation, Mikrobiologie, Radiologie und Strahlenschutz sowie rechtliche und organisatorische Grundlagen des Krankenhausbetriebs.
In der praktischen Ausbildung durchlaufen die Auszubildenden verschiedene operative Fachbereiche – etwa Bauch- beziehungsweise Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie, Gynäkologie und Urologie – sowie Aufwacheinheiten. Dabei lernen sie die unterschiedlichen Narkoseformen kennen: neben der Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) auch die Regionalanästhesie und die örtliche Betäubung. Bei einem geplanten Kaiserschnitt kommt beispielsweise häufig eine Regionalanästhesie zum Einsatz, während Eingriffe im Bauchraum meist eine Vollnarkose erfordern.
Über verpflichtende Wahlpflichteinsätze kommen weitere Spezialgebiete hinzu, etwa Neurochirurgie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Augen-, Kiefer-, Herz- oder Gefäßchirurgie, Thoraxchirurgie, Plastische Chirurgie oder die Anästhesie in der Kinderheilkunde.
Dauer und Abschluss
In Vollzeit dauert die Ausbildung drei Jahre, in Teilzeit bis zu fünf Jahre. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.
Einsatzgebiete nach der Ausbildung
Nach dem Abschluss arbeiten Anästhesietechnische Assistenten vor allem in der Anästhesie, im Aufwach- und Schockraum, in der Notaufnahme und in Ambulanzen von Krankenhäusern. Auch ambulante OP-Zentren und Praxen, die operieren, kommen als Arbeitgeber infrage.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Spezialisierungen und Fachweiterbildungen sind unter anderem in den Bereichen Hygiene, Qualitätsmanagement und Gerätemanagement möglich. Wer sich weiterqualifiziert, kann außerdem Leitungsfunktionen im Operations- und Anästhesiebereich übernehmen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Ausbildung?
In der Regel genügt ein mittlerer Schulabschluss. Mit einem Hauptschulabschluss ist der Zugang möglich, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege abgeschlossen wurde. Verlangt werden außerdem die gesundheitliche Eignung, ein erweitertes Führungszeugnis und ein Nachweis über den Masernschutz.
Worin unterscheiden sich ATA und OTA?
Beide Berufe sind seit 2022 im selben Gesetz (ATA-OTA-Gesetz) geregelt. Der Anästhesietechnische Assistent (ATA) unterstützt das Team rund um die Narkose, der Operationstechnische Assistent (OTA) assistiert beim eigentlichen operativen Eingriff und sorgt für die Instrumente und das sterile Umfeld im OP.
Wie lange dauert die Ausbildung und wie ist sie aufgebaut?
Die Ausbildung dauert drei Jahre in Vollzeit oder bis zu fünf Jahre in Teilzeit. Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden Unterricht und mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung in der Klinik und schließt mit einer staatlichen Prüfung (schriftlich, mündlich und praktisch) ab.
Wie sind die Berufsaussichten?
Der Bedarf an qualifiziertem Personal im Anästhesiebereich ist anhaltend hoch – der Beruf entstand gerade als Antwort auf den Fachkräftemangel. Konkrete Übernahmechancen hängen jedoch von Region, Klinik und Bewerberprofil ab.
Welche persönlichen Eigenschaften sind wichtig?
Hilfreich sind Interesse am Umgang mit Menschen, handwerkliches Geschick und Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit sowie Belastbarkeit in Stresssituationen.
Weiterführende Links und Informationen
- DB ATA|OTA e. V. – Deutscher Berufsverband für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenz
- Dokumentation des BR über den Ausbildungsberuf Anästhesietechnischer Assistent












