Zahnarzt: Studium, Approbation und Berufsweg im Überblick

Zahnarzt in der Praxis behandelt einen Patienten auf dem Behandlungsstuhl
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Wer als Zahnarzt oder Zahnärztin arbeiten möchte, braucht ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin und anschließend die Approbation. Fachlich geht es um die Diagnose und Therapie von Erkrankungen der Zähne, der Mundhöhle und des Kiefers – von der Vorsorge bis hin zu operativen Eingriffen.

Was macht ein Zahnarzt?

Das Aufgabenspektrum reicht von der Prophylaxe über die Behandlung von Karies und Zahnfleischerkrankungen bis zur Versorgung mit Zahnersatz. Dazu kommen die Herstellung beziehungsweise Anpassung kieferorthopädischer Geräte sowie ästhetische Behandlungen. Weiter gehende operative Eingriffe darf ein approbierter Zahnarzt erst nach einer entsprechenden fachzahnärztlichen Weiterbildung eigenverantwortlich durchführen, etwa als Fachzahnarzt für Oralchirurgie. Die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie setzt zusätzlich ein Studium der Humanmedizin voraus.

Voraussetzungen für das Zahnmedizinstudium

Der Zugang zum Studium ist in der Regel an die allgemeine Hochschulreife gekoppelt. Wie in der Humanmedizin können sich unter bestimmten Bedingungen aber auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur bewerben – etwa mit einem Berufsabschluss samt mehrjähriger Berufserfahrung und, je nach Bundesland, einer Eignungsprüfung. Persönlich sind feinmotorisches Geschick, eine gute sensorische Wahrnehmung sowie Geduld und Empathie im Umgang mit Patientinnen und Patienten wichtig.

Die Studienplätze sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Vergabe läuft zentral über hochschulstart.de, das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung. Die früher zuständige Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) gibt es nicht mehr. Vergeben werden die Plätze über mehrere Quoten – die Abiturbestenquote, die Zusätzliche Eignungsquote und das Auswahlverfahren der Hochschulen.

Das Studium der Zahnmedizin

Grundlage der Ausbildung ist die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO), die seit dem 1. Oktober 2020 gilt; nach der neuen Ordnung wird seit dem Wintersemester 2021/22 immatrikuliert. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate. Das Studium selbst umfasst fünf Jahre mit einem Umfang von 5.000 Stunden und gliedert sich in einen stärker naturwissenschaftlich-vorklinischen und einen klinischen Teil. In den ersten Semestern finden Grundkurse teils gemeinsam mit der Humanmedizin statt. Hinzu kommen ein einmonatiger Pflegedienst und eine vierwöchige Famulatur. Materialien und Instrumente für die Praxiskurse müssen Studierende in der Regel selbst anschaffen, was einen erheblichen Kostenfaktor darstellt.

Die staatlichen Prüfungen

Die Zahnärztliche Prüfung ist nach der ZApprO in drei Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt ist eine mündliche Prüfung, die frühestens am Ende des vierten Fachsemesters abgelegt wird. Der zweite Abschnitt ist eine mündlich-praktische Prüfung frühestens zwei Semester später. Der dritte Abschnitt umfasst einen mündlich-praktischen und einen schriftlichen Teil und folgt frühestens vier Semester nach dem zweiten Abschnitt.

Approbation und Berufseinstieg

Schaubild: Zahnarzt / Zahnärztin

Wer die Zahnärztliche Prüfung bestanden hat, kann die Approbation beantragen; sie ist nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) die Voraussetzung für die eigenverantwortliche Berufsausübung. Wer später mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchte, muss zuvor eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit absolvieren – überwiegend als Assistent oder Assistentin in einer Praxis. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung in das Zahnarztregister und damit für die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung. In dieser Phase werden neben der Praxisroutine auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse erworben.

Fachzahnärztliche Weiterbildung

Zahnmedizin ist eine Wissenschaft im ständigen Wandel, daher gehört kontinuierliche Fortbildung fest zum Beruf. Darüber hinaus sind fachzahnärztliche Weiterbildungen möglich – geregelt durch die Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern, etwa zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder für Oralchirurgie. Eine spezialisierte Fortbildung gibt es zum Beispiel auch zum CMD-Spezialisten.

Berufsaussichten

Die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte arbeiten niedergelassen in einer eigenen oder angestellten Praxis; daneben gibt es – in deutlich geringerem Umfang – Tätigkeiten in Kliniken, in der Forschung und in der Verwaltung. Dank flächendeckender Prophylaxe und Fluoridierung ist die Verbreitung von Karies über die vergangenen Jahrzehnte spürbar zurückgegangen, wie die Deutschen Mundgesundheitsstudien zeigen. Gleichzeitig ist die Zahnarztdichte in Ballungsräumen und Großstädten hoch, während einzelne ländliche Regionen von Nachwuchssorgen berichten. Der Beruf verbindet handwerkliche Präzision mit medizinischem Wissen und direktem Patientenkontakt.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert das Studium der Zahnmedizin?

Die Regelstudienzeit beträgt nach der Approbationsordnung (ZApprO) fünf Jahre und sechs Monate. Das eigentliche Studium umfasst fünf Jahre mit 5.000 Stunden; hinzu kommen Pflegedienst, Famulatur und die Zahnärztliche Prüfung.

Kann man Zahnmedizin ohne Abitur studieren?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Beruflich Qualifizierte ohne allgemeine Hochschulreife können sich – abhängig vom Bundesland – etwa mit einem Berufsabschluss samt einschlägiger Berufserfahrung und gegebenenfalls einer Eignungsprüfung bewerben.

Wie sind die Berufsaussichten für Zahnärzte in Deutschland?

Der überwiegende Teil arbeitet niedergelassen in Praxen; weitere Felder sind Klinik, Forschung und Verwaltung. Die Zahnarztdichte ist in Städten hoch, in manchen ländlichen Regionen wird dagegen Nachwuchs gesucht.

Welche Weiterbildungen gibt es nach dem Studium?

Möglich sind fachzahnärztliche Weiterbildungen nach den Ordnungen der Landeszahnärztekammern, etwa zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder für Oralchirurgie. Die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie setzt zusätzlich ein Studium der Humanmedizin voraus.

Weiterführende Informationen zum Beruf Zahnarzt: