Ernährungsberater: Ausbildung, Voraussetzungen und Berufschancen

Ernährungsberaterin im Beratungsgespräch mit einem Klienten
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Ein Ernährungsberater vermittelt Wissen über gesunde Lebensmittel und die ausgewogene Zusammensetzung der täglichen Mahlzeiten. Meist geschieht das in individuell auf den Klienten abgestimmten Einzelgesprächen. Dazu kommen Kurse und Vorträge, etwa zur Prävention ernährungsbedingter Erkrankungen oder zur Gewichtsreduktion, die auch an Volkshochschulen sowie in Kindergärten, Schulen und Betrieben stattfinden. Neben fundiertem Fachwissen braucht der Beruf viel Einfühlungsvermögen für die jeweilige Zielgruppe.

Die Ausbildung zum Ernährungsberater

„Ernährungsberater“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung und kein einheitlich geregelter Ausbildungsberuf – grundsätzlich darf sich jeder so nennen. Entsprechend führen mehrere Wege in den Beruf:

  • ein Studium der Ökotrophologie oder Ernährungswissenschaft,
  • eine schulische Ausbildung zum Diätassistenten,
  • oder ein Fernlehrgang beziehungsweise ein Seminar bei einem Bildungsträger, in dem sich das Lerntempo selbst bestimmen lässt.

Fernlehrgänge müssen in Deutschland von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln zugelassen sein. Die ZFU prüft im Rahmen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), ob ein Lehrgang methodisch und didaktisch für den Fernunterricht geeignet ist. Als Zugangsvoraussetzung genügt bei vielen Anbietern der Realschulabschluss.

Schaubild: Ernährungsberater/in

Wichtig für die spätere Abrechnung: Nur eine anerkannte fachliche Grundqualifikation – etwa ein Studium der Ökotrophologie oder Ernährungswissenschaft oder eine Ausbildung als Diätassistent – zusammen mit einer passenden Zusatzqualifikation ermöglicht es, Präventionsberatungen nach §20 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Ein reiner Fernlehrgang ohne diese Grundqualifikation reicht dafür in der Regel nicht. Fachverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) vergeben hierfür anerkannte Zertifikate, etwa das Zertifikat „Ernährungsberater/in DGE“.

Ausbildungsinhalte

Die Inhalte anerkannter Lehrgänge sind weitgehend standardisiert und orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zur vollwertigen Ernährung. Typische Themen sind Lebensmittelkunde, die Verwertung der Nahrung (Physiologie und Anatomie), Ernährung bei und zur Prävention von Erkrankungen, alternative Ernährungsformen sowie die Anwendung der allgemeinen Prinzipien auf spezielle Zielgruppen – etwa Sportler, Schwangere, Senioren und Kinder. Hinzu kommen Didaktik und Methodik für die Vermittlung.

Berufschancen

Der Bedarf an Ernährungsberatung wächst, weil ernährungsmitbedingte Erkrankungen wie Diabetes Typ 2 und andere Stoffwechselstörungen, Bluthochdruck sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen zunehmen. Übergewicht und Fehlernährung gelten als wichtige Risikofaktoren für viele dieser Erkrankungen. Eine gesunderhaltende Ernährung zur Prävention rückt deshalb stärker in den Fokus – sowohl in der Schulmedizin als auch in naturheilkundlichen Verfahren wie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) oder Ayurveda.

Einsatzgebiete neben der eigenen Beratungspraxis sind Krankenhäuser und Kliniken, Gesundheits- und Wellnesseinrichtungen, Facharztpraxen, städtische Einrichtungen sowie das betriebliche Gesundheitswesen großer Unternehmen. Die Vergütung im Angestelltenverhältnis hängt stark von der Qualifikation und den Zusatzausbildungen ab; Freiberufler mit eigener Beratungspraxis bestimmen ihr Honorar selbst.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach der Grundausbildung sind Weiterqualifikationen möglich, beispielsweise zum Diät- oder Diabetesberater, zum Gesundheits- und Wellnessberater oder zum Diätkoch. Sie erweitern das Einsatzgebiet und verbessern die Berufsaussichten. Umgekehrt eignet sich eine Ernährungsberater-Qualifikation auch als Zusatz für verwandte Berufe wie Medizinische Fachangestellte, Reformhausmitarbeiter oder Köche.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Berufsbezeichnung Ernährungsberater gesetzlich geschützt?

Nein. Es gibt keinen einheitlich geregelten Ausbildungsberuf, und grundsätzlich darf sich jeder Ernährungsberater nennen. Qualität und Anerkennung hängen von der Ausbildung und den erworbenen Zertifikaten ab.

Welche Ausbildungswege führen zum Ernährungsberater?

Üblich sind ein Studium der Ökotrophologie oder Ernährungswissenschaft, eine schulische Ausbildung zum Diätassistenten oder ein von der ZFU zugelassener Fernlehrgang beziehungsweise ein Seminar. Als Zugangsvoraussetzung genügt bei vielen Anbietern der Realschulabschluss.

Können Ernährungsberatungen über die Krankenkasse abgerechnet werden?

Nur mit einer anerkannten fachlichen Grundqualifikation plus passender Zusatzqualifikation. Dann bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen Präventionsberatung nach §20 SGB V. Ein reiner Fernlehrgang ohne fachliche Grundqualifikation genügt dafür in der Regel nicht.

Was bedeutet die ZFU-Zulassung bei einem Fernlehrgang?

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln prüft und lässt Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zu. Die Zulassung ist in Deutschland Pflicht und ein wichtiges Qualitätssignal.