Fachkraft im Objektschutz und Sicherheitsdienst: Aufgaben, Ausbildung und § 34a-Sachkunde

Sicherheitskamera
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Fachkräfte im Objektschutz und Sicherheitsdienst bewachen Gebäude, Anlagen, Waren und Menschen. Sie gehen Kontrollgänge über Betriebsgelände, übernehmen Ordnungsaufgaben und sorgen dafür, dass Unbefugte draußen bleiben. Als Werkschutz sichern sie Industrie- und Gewerbestandorte, als Ladendetektive beugen sie in Kaufhäusern Diebstählen vor, bei Geld- und Werttransporten begleiten sie den Transport, im Personenschutz schützen sie einzelne Personen und bei Veranstaltungen halten sie die Ordnung aufrecht. Der Umgang mit Alarm- und Überwachungstechnik gehört ebenso dazu wie die Fähigkeit, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Beschäftigung finden sie bei Bewachungsunternehmen sowie in Industrie- und Gewerbebetrieben mit eigenem Sicherheitsdienst.

Der anerkannte duale Ausbildungsberuf hinter diesem Tätigkeitsfeld heißt offiziell Fachkraft für Schutz und Sicherheit; er wird weiter unten genauer beschrieben.

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Diese Fähigkeiten sind gefragt

  • schnelle Reaktion und gute Merkfähigkeit
  • Körperbeherrschung und räumliche Orientierung
  • Beobachtungsgabe und ein sicheres Einschätzen von Lagen
  • technisches Verständnis im Umgang mit Alarm- und Überwachungsanlagen
  • gute Deutschkenntnisse für das Führen von Wachbüchern und das Anfertigen von Berichten
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein gepflegtes Auftreten

Zu den Schattenseiten des Berufs zählen lange Einsatzzeiten sowie Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienste. Körperliche Fitness und psychische Belastbarkeit sind deshalb ebenso wichtig wie die Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten.

Zugang zum Beruf

In das Wach- und Sicherheitsgewerbe führen zwei Wege. Der eine ist die dreijährige duale Ausbildung (siehe unten). Der andere ist der Quereinstieg über die gewerberechtlichen Nachweise nach § 34a der Gewerbeordnung: Für viele Bewachungstätigkeiten genügt eine 40-stündige Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), für bestimmte Aufgaben ist dagegen die Sachkundeprüfung erforderlich.

Unabhängig vom Weg müssen Beschäftigte im Bewachungsgewerbe zuverlässig sein; die zuständige Behörde prüft dies unter anderem über das Führungszeugnis. Ein Führerschein der Klasse B wird von vielen Arbeitgebern erwartet, für einzelne Aufgaben kann außerdem eine waffenrechtliche Erlaubnis nötig sein.

Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist seit September 2002 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre, verläuft dual in Betrieb und Berufsschule und endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung vor der IHK. Wer eine kürzere Variante sucht: Seit 2008 gibt es zusätzlich den zweijährigen Beruf Servicekraft für Schutz und Sicherheit.

Schaubild: Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Im Betrieb werden die Auszubildenden objektübergreifend eingesetzt, damit sie das gesamte Leistungsspektrum kennenlernen. Zu Beginn stehen operative Aufgaben im Vordergrund, später kommen konzeptionelle und führungsnahe Themen hinzu. Die Berufsschule vermittelt die theoretischen Grundlagen:

  • rechtliche Grundlagen für das Handeln als Sicherheitskraft
  • situationsgerechtes und deeskalierendes Verhalten
  • Planung und Auftragsbearbeitung von Sicherheitsdienstleistungen, Markt- und Kundenorientierung
  • Sicherheitstechnik und das Erstellen von Sicherheitskonzepten
  • Risikomanagement und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge

Regelmäßige Leistungskontrollen und eine Zwischenprüfung begleiten die Ausbildung; die Abschlussprüfung vor der IHK schließt sie ab.

Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Das Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Für Tätigkeiten mit unmittelbarem Publikumskontakt – etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben, die Türkontrolle an Diskotheken oder leitende Funktionen bei Großveranstaltungen und in Aufnahmeeinrichtungen – schreibt § 34a GewO die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung vor der IHK vor. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und deckt folgende Gebiete ab:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch (u. a. Notwehr, Notstand, Selbsthilfe)
  • Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Für Bewachungstätigkeiten ohne diese besonderen Anforderungen reicht in der Regel die 40-stündige Unterrichtung bei der IHK, die dieselben Sachgebiete in geringerer Tiefe behandelt.

Ausblick, Fort- und Weiterbildung

Nach der Ausbildung steht der Einstieg im Tätigkeitsfeld Schutz, Sicherheit und Überwachung offen: die Sicherheit von Menschen und Objekten überwachen, Hilfe in Not- und Gefahrensituationen leisten, Sicherheitsmaßnahmen planen sowie Schutz- und Sicherheitstechnik betreuen.

Anpassungsweiterbildungen halten das Wissen aktuell, etwa in den Bereichen Werttransport, Personen- und Veranstaltungsschutz oder Pfortendienst; zunehmend wird auch der Einsatz von Drohnen zum Thema. Wer aufsteigen möchte, kann frühestens ein Jahr nach der Abschlussprüfung den Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) anstreben – eine bundeseinheitlich geregelte Fortbildung auf DQR-Niveau 6, die zu Führungsaufgaben qualifiziert. Auch die Weiterbildung zum Fachwirt für Schutz und Sicherheit oder ein Studium, beispielsweise im Sicherheitsmanagement oder in der Sicherheitstechnik, eröffnen weitere Wege.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft im Objektschutz und Sicherheitsdienst?

Die duale Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit dauert drei Jahre und endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung vor der IHK. Den verwandten Beruf Servicekraft für Schutz und Sicherheit gibt es als zweijährige Variante.

Welche Voraussetzungen muss man für den Beruf erfüllen?

Eine bestimmte schulische Vorbildung ist rechtlich nicht vorgeschrieben; Betriebe stellen überwiegend Bewerberinnen und Bewerber mit Haupt- oder mittlerem Schulabschluss ein. Wichtig sind Zuverlässigkeit (nachgewiesen über das Führungszeugnis), gute Deutschkenntnisse, körperliche Fitness und die Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddiensten.

Wozu dient die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – und wann reicht die Unterrichtung?

Für die meisten Bewachungstätigkeiten genügt die 40-stündige Unterrichtung bei der IHK. Für Aufgaben wie Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, die Tätigkeit als Ladendetektiv, die Türkontrolle an Diskotheken oder leitende Funktionen ist dagegen die bestandene Sachkundeprüfung vor der IHK erforderlich.

Welche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?

Nach entsprechender Berufspraxis ist die Fortbildung zum Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) möglich, ebenso der Fachwirt für Schutz und Sicherheit. Ein Studium im Sicherheitsmanagement oder in der Sicherheitstechnik eröffnet weitere Karrierewege.