Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in: Beruf, Ausbildung und die Pflegereform 2020

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger versorgt ein Kind im Krankenhaus
Bild: 41330 / Pixabay

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen betreuen und versorgen kranke Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Seit der Pflegeberufereform von 2020 ist der Beruf Teil der neuen, generalistischen Pflegeausbildung – der eigenständige Abschluss kann aber weiterhin gewählt werden.

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sind für die Betreuung und Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Säuglingen, Kindern und Jugendlichen zuständig. Sie arbeiten vor allem in Krankenhäusern und Kinderkliniken, aber auch in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in Facharztpraxen für Kinder- und Jugendmedizin.

Zu ihren Aufgaben gehört es, den Pflegebedarf zu ermitteln, Pflegemaßnahmen zu planen und zu koordinieren, Medikamente nach ärztlicher Verordnung zu verabreichen, Wunden zu versorgen und bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen zu assistieren. Sie überwachen medizinisch-technische Geräte, dokumentieren Patientendaten und bereiten die jungen Patientinnen und Patienten auf Operationen und Untersuchungen vor. Weil es dabei oft um verängstigte Kinder geht, hat die emotionale Zuwendung – trösten, beruhigen, zum Spielen animieren – einen hohen Stellenwert. Die Arbeit ist anspruchsvoll und verlangt ein großes Maß an Verantwortungsbewusstsein, denn neben der Pflege sind auch organisatorische und administrative Aufgaben zu erledigen.

Die Pflegereform 2020: Was sich geändert hat

Bis 2019 war die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege eine eigenständige, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung. Mit dem Pflegeberufegesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurden die drei bisherigen Ausbildungen – Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege – zu einer gemeinsamen, generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Der einheitliche Berufsabschluss lautet seither „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.

Die Spezialisierung auf die Pflege von Kindern ist damit nicht verschwunden: Wer im praktischen Teil einen Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung absolviert, kann im letzten Ausbildungsdrittel wählen, ob statt des generalistischen Abschlusses der Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ erworben wird. Dieses Wahlrecht steht ausschließlich den Auszubildenden selbst zu. Ob die gesonderten Abschlüsse dauerhaft bestehen bleiben, überprüft der Gesetzgeber sechs Jahre nach dem Start der neuen Ausbildung.

Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger

Die Pflegeausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Der theoretische und praktische Unterricht findet an Pflegeschulen statt, die häufig an Krankenhäuser angegliedert sind; die praktischen Einsätze absolvieren die Auszubildenden in Kliniken sowie in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Der Unterricht kann in Blockform oder parallel zur praktischen Ausbildung organisiert sein.

Für den Zugang ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss erforderlich. Möglich ist der Einstieg auch mit einem Hauptschulabschluss – dann jedoch nur zusammen mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege. Gesetzlich festgelegte Mindestnoten gibt es nicht; gute Kenntnisse in den Naturwissenschaften und in Deutsch sind aber hilfreich, und viele Schulen führen ein eigenes Auswahlverfahren durch.

Schaubild: Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Weiterbildung und Qualifizierung

Nach der Ausbildung stehen zahlreiche Weiterbildungs- und Aufstiegswege offen. Über eine Fachweiterbildung lässt sich eine Spezialisierung erreichen, etwa in der pädiatrischen Intensiv- und Anästhesiepflege. Wer Leitungsaufgaben übernehmen möchte, kann sich zur Stationsleitung oder zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen weiterbilden. Auch ein Studium, zum Beispiel der Pflegewissenschaft oder des Pflegemanagements, ist ein möglicher Weg.

Daneben sind unter anderem folgende Qualifizierungslehrgänge verbreitet:

  • Wundmanagement und Verbandstechniken in der Pflege
  • Hygiene im Gesundheitswesen
  • Medizinisches Dokumentationswesen
  • Transkulturelle Pflege
  • Kommunikation und Gesprächsführung im Gesundheitswesen
  • Leitungsfunktionen in der Pflege

Häufig gestellte Fragen

Welcher Schulabschluss wird für die Ausbildung benötigt?

In der Regel ein mittlerer Schulabschluss. Mit einem Hauptschulabschluss ist der Zugang möglich, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Pflegeassistenz- bzw. Helferausbildung nachgewiesen wird.

Wie unterscheidet sich der Beruf von der neuen Ausbildung zur Pflegefachkraft?

Seit 2020 durchlaufen alle Auszubildenden zunächst dieselbe generalistische Ausbildung. Nur wer einen Vertiefungseinsatz in der Kinderkrankenpflege wählt, kann im letzten Ausbildungsdrittel den gesonderten Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ erwerben; andernfalls lautet der Abschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.

Wie lange dauert die Ausbildung?

In Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

Möglich sind Fachweiterbildungen (etwa pädiatrische Intensivpflege), Leitungsqualifikationen wie die Stationsleitung oder der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen sowie ein Studium in Pflegewissenschaft oder Pflegemanagement.