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Allgemeines Berufsbild
Eine Kinderkrankenschwester arbeitet auf der Kinderstation im Krankenhaus und kümmert sich dort um die jüngsten Patientinnen und Patienten. Betreut werden dabei nicht nur die Kinder selbst, sondern auch ihre Eltern – mit viel Empathie und Einfühlungsvermögen. Zu den Aufgaben gehören die Assistenz bei ärztlichen Behandlungen, das Verabreichen von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden sowie die Dokumentation und das Führen der Krankenakten.
Die offizielle Berufsbezeichnung hat sich geändert: Statt „Kinderkrankenschwester“ bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bildet man heute in der Regel zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann aus.
Ausbildung
Mit der Reform der Pflegeberufe, die zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurden die drei bisherigen Ausbildungen – Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege – zur neuen, generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Sie deckt seither alle Bereiche der Pflege ab und befähigt dazu, Menschen aller Altersstufen zu pflegen. Wer einen Schwerpunkt in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen setzen möchte, kann im dritten Ausbildungsjahr einen Vertiefungseinsatz wählen und anstelle des generalistischen Abschlusses den gesonderten Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in erwerben.
Ablauf und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung verbindet theoretischen und praktischen Unterricht an einer Pflegeschule mit praktischen Einsätzen in Einrichtungen der Pflege. Vermittelt werden unter anderem folgende Inhalte:
- Pflege, Begleitung und Unterstützung bei schweren und chronischen Krankheitsverläufen
- Dokumentation durchgeführter Pflegemaßnahmen
- Anforderungen der Hygiene und Grundregeln der Infektionsprävention
- Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen ärztlicher Hilfe
- Begleitung und Unterstützung schwerkranker Menschen in der Sterbephase
- Grundlagen der Gesetzgebung im Gesundheits- und Sozialbereich
- Abrechnungssysteme für stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege
Dauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre; in Teilzeit verlängert sie sich entsprechend, längstens auf fünf Jahre.
Abschluss der Ausbildung
Inhalt und Ablauf der Prüfungen ergeben sich aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV). Nach dem zweiten Ausbildungsdrittel findet eine Zwischenprüfung statt, die den Ausbildungsstand ermittelt; die Ausbildung wird unabhängig von deren Ergebnis fortgesetzt. Am Ende der dreijährigen Ausbildung steht die staatliche Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.
Prüfung und Unterricht orientieren sich an den in der PflAPrV festgelegten Kompetenzbereichen, darunter:
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik
- Kommunikation und Beratung
- Intra- und interprofessionelles Handeln
- Handeln auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien
- Handeln auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und berufsethischer Werthaltungen
Ausblick nach der Ausbildung
Die Pflegeausbildung befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen – ausdrücklich auch von Kindern und Jugendlichen. Eine Tätigkeit auf einer Kinderstation ist damit weiterhin möglich, ebenso ein späterer Wechsel in andere Bereiche der Pflege.
Nach dem Abschluss kommen unter anderem folgende Einsatzorte in Frage:
- Krankenhäuser und Kliniken
- Gesundheitszentren
- Seniorenheime und Einrichtungen für betreutes Wohnen
- Ambulante Pflegedienste
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Pflegefachpersonen können sich in vielen Bereichen weiterbilden und spezialisieren, zum Beispiel:
- Pain Nurse / Schmerztherapie
- Palliative Care / Sterbebegleitung
- Gerontopsychiatrische Fachkraft
- Hygienefachkraft
- Intensivpflege
- Stationsleitung
- Qualitätsmanagement
Wer eine leitende Position im Gesundheitswesen anstrebt, kann eine Aufstiegsfortbildung absolvieren:
- Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen
- Betriebswirt/in im Gesundheitswesen
Möglich ist außerdem ein Studium, zum Beispiel im Studiengang Pflegemanagement.
Lesenswert:
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
- Der Pflegeblog
- Fachzeitschrift für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- Bundesagentur für Arbeit über die Pflegefachfrau / den Pflegefachmann
Häufig gestellte Fragen
Gibt es den Beruf Kinderkrankenschwester noch offiziell?
Als eigenständige Ausbildung nicht mehr. Seit der Pflegeberufereform 2020 bildet man generalistisch zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann aus. Wer sich auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen konzentrieren möchte, kann jedoch den gesonderten Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in erwerben.
Wie lange dauert die Ausbildung heute?
In Vollzeit drei Jahre. In Teilzeit verlängert sich die Ausbildung entsprechend, längstens auf fünf Jahre.
Kann ich mich während der Ausbildung auf die Kinderkrankenpflege spezialisieren?
Ja. Wählt man im dritten Ausbildungsjahr einen Vertiefungseinsatz in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, kann statt des generalistischen Abschlusses der gesonderte Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in abgelegt werden.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Neben Fachweiterbildungen – etwa Intensivpflege, Palliative Care oder Hygiene – sind Aufstiegsfortbildungen wie Fachwirt/in oder Betriebswirt/in im Gesundheitswesen möglich, ebenso ein Studium, zum Beispiel im Pflegemanagement.












