Assistenzarzt

Arzt
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Das Aufgabengebiet eines Assistenzarztes ist vielfältig. Im Krankenhaus übernimmt er zahlreiche Routinearbeiten und fungiert als Stationsarzt. In dieser Position ist er auch für Patienten die erste Anlaufstelle. Zu seinen Aufgaben gehören u. a.:

  • Diagnose und Untersuchung
  • Aufnahme von Patienten
  • Anordnung für Laboruntersuchungen
  • Blutabnahme
  • Anordnung der erforderlichen Therapien
  • Ausarbeitung von Behandlungsplänen
  • Medikamente verschreiben
  • Behandlungsdokumentation
  • Behandlung von Patienten
  • Visite
  • Verfassen der Arztbriefe für die Hausärzte
  • Patientenentlassung
  • Ausführung von Operationen und Anästhesien unter Beaufsichtigung eines Facharztes

Um als Arzt tätig zu sein, ist es erforderlich, ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin absolviert zu haben. In Deutschland zählt es mit mindestens 6 Jahren zu den längsten Studiengängen. Es wird umfangreiches Wissen abverlangt und wissenschaftliche Erkenntnisse gilt es stetig dazuzulernen. Nach dem Studium erfolgt dann die praktische Weiterbildung zum Assistenzarzt. Als Arzt wird vorausgesetzt, belastbar und engagiert zu sein und entschlossen und konzentriert zu arbeiten. Folgende Eigenschaften sollten als angehender Assistenzarzt vorhanden sein:

  • Abgeschlossenes Studium,
  • Menschen in Not helfen zu wollen,
  • Entschlossenes und konzentriertes Arbeiten,
  • Engagement und Belastbarkeit,
  • Einfühlungsvermögen sowie sensibler Umgang mit Menschen.

Ausbildung zum Assistenzarzt

Die Assistenzartausbildung bedeutet nicht, zum Assistenzarzt ausgebildet zu werden, sondern man absolviert als Assistenzarzt eine Ausbildung zum Facharzt. Die Ausbildung zum Assistenzarzt hat bereits im Medizinstudium selbst stattgefunden. Die Ausbildung des Assistenten zum Facharzt erfolgt während der Assistenzarztzeit. Deshalb wird auch häufig der Begriff „Arzt in Weiterbildung“ für einen Assistenzarzt verwendet.

Noch häufiger werden die Begriffe „Facharztausbildung“ und „Facharztweiterbildung“ angewandt. Nach Abschluss der Ausbildung erlangt der Assistenzarzt dann den jeweiligen Facharzttitel (z. B. Chirurgie).

Dauer der Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach dem jeweiligen Fachgebiet. Regelhaft dauert die Ausbildung 60 bis 72 Monate. Die Landesärztekammer schreibt die Inhalte der Assistenzarztausbildung vor. So erlernt beispielsweise ein angehender Chirurg die Erkennung und Behandlung von Verletzungen sowie Fertigkeiten bei operativen Eingriffen. Ein angehender Allgemeinmediziner hingegen erlernt die Erkennung und Durchführung von Früherkennungsmaßnahmen, die Gesundheitsberatung und auch die Erkennung und Behandlung von Gesundheitsstörungen.

Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt sodann die Facharztprüfung bei der zuständigen Landesärztekammer. Wurde die Facharztprüfung erfolgreich belegt und der Facharzttitel erlangt, kann eine sogenannte Niederlassung erfolgen. Eine Niederlassung bedeutet eine Übernahme oder Neugründung einer Arztpraxis. Hierbei kann nur ein Facharzt die Patienten versorgen. Des Weiteren ist es zwingend erforderlich, dass der Facharzt eine Mitgliedschaft bei der jeweiligen Landesärztekammer vorweisen kann. Diese wird für die kassenärztliche Versorgung benötigt, ohne diese Zulassung bzw. ohne Facharzttitel wäre nur die Behandlung von Privatpatienten möglich.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Neben den Facharzttiteln, die erworben werden können, stehen noch viele weitere Zusatzweiterbildungen zur Verfügung. Den Zusatzweiterbildungen unterliegen spezielle ärztliche Qualifikationen, die zusätzlich erworben werden können. Diese Weiterbildung führt nicht zu einem weiteren Facharzttitel, sondern zu einer Zusatzbezeichnung, die neben dem Facharzttitel getragen wird. Dazu können u. a. Weiterbildungen im Gebiet der Geriatrie, Akupunktur, Notfallmedizin oder Intensivmedizin zählen.

Damit die Zusatzweiterbildung zugelassen wird, bedarf es einer bestimmten Facharztanerkennung, wobei die Notfallmedizin und die medizinische Informatik hier Ausnahmen bilden.

Die Durchführung der Weiterbildung erfolgt im Rahmen der angemessenen vergüteten hauptberuflichen Ausübung der Arzttätigkeit an den zugelassenen Weiterbildungsbetrieben. Die Weiterbildung in praktischer und theoretischer Tätigkeit erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte sowie teilweise durch anerkannte Kurse.

Die Dokumentation über den Abschluss der Weiterbildung erfolgt in Form von Zeugnissen und Prüfungen. Ist die Weiterbildung erfolgreich, wird dies durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt. Die Bezeichnung der Weiterbildung ist der Nachweis für eine erworbene Kompetenz und dient somit der Qualitätssicherung der Patientenversorgung. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesärztekammer.

Übersicht über Stellenangebote rund um den Beruf Assistenzarzt.

Weitere nützliche Links

Neben der Bundesärztekammer ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein wichtiges Organ des Dachverbands.

Der Virchowbund unterstützt und berät Fachärzte bei der Niederlassung und Praxisgründung bis hin zur Praxisabgabe.