Inhaltsverzeichnis

Seit Januar 2020 sind die früheren Berufsbilder „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ und „Altenpfleger/-in“ im neuen, generalistischen Beruf Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau zusammengefasst. Grundlage ist das Pflegeberufegesetz, das die Ausbildung grundlegend neu geordnet hat. Wer die Ausbildung seither beginnt, schließt mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachmann“ oder „Pflegefachfrau“ ab. Worauf dabei zu achten ist, erklärt dieser Beitrag.
Ablauf und Aufbau der Ausbildung
Die Ausbildung ist generalistisch angelegt: In den ersten beiden Dritteln erwerben alle Auszubildenden gemeinsam ein breites Wissen, mit dem sie in allen Bereichen der Pflege einsetzbar sind. Wie in einer dualen Ausbildung wird abwechselnd in einer Praxiseinrichtung und in der Pflegeschule gelernt – die Praxis vermittelt das praktische, die Schule das theoretische Wissen. Als Praxisbetriebe kommen Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und ähnliche Einrichtungen infrage.
Den Ausbildungsvertrag schließt die oder der Auszubildende mit dem Träger der praktischen Ausbildung – also der Einrichtung, die mit einer Pflegeschule kooperiert. Dieser Träger organisiert weitere Praxiseinsätze in anderen Bereichen, damit die vorgeschriebenen Einsatzfelder abgedeckt sind. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung und die Koordination von Theorie und Praxis liegt bei der Pflegeschule.
Dauer und Zwischenprüfung
In Vollzeit dauert die Ausbildung drei Jahre, in Teilzeit bis zu fünf Jahre. In den ersten zwei Dritteln lernen alle Auszubildenden die gleichen Inhalte. Nach zwei Dritteln der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt. Erst danach entscheiden die Auszubildenden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder im letzten Drittel einen gesonderten Abschluss vertiefen. Zur Wahl stehen dabei die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder die Altenpflege.
Wer diesen Schwerpunkt anstrebt, hat frühestens sechs und spätestens vier Monate vor dem letzten Ausbildungsdrittel ein Wahlrecht. Voraussetzung ist, dass von Beginn an ein passender Vertiefungseinsatz gewählt wurde. Da nicht jede Pflegeschule jeden Schwerpunkt anbietet, lohnt sich vorab ein Blick auf das Angebot der Schulen.
Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Wer sie besteht, darf die geschützte Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ führen. Bei einem gewählten gesonderten Abschluss lautet die Bezeichnung stattdessen „Altenpfleger/-in“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“.
Ausblick nach der Ausbildung
Die Aussichten für Absolventinnen und Absolventen sind gut, denn qualifizierte Pflegefachkräfte werden bundesweit gesucht. Der generalistische Abschluss Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau wird zudem automatisch EU-weit anerkannt, sodass auch eine Tätigkeit im europäischen Ausland möglich ist. Wer sich für einen gesonderten Abschluss in der Alten- oder Kinderkrankenpflege entscheidet, hat es hier etwas schwerer, da diese Abschlüsse nicht automatisch EU-weit anerkannt werden.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Pflegefachleute können sich fachlich und in Richtung Leitung weiterentwickeln – etwa über Weiterbildungen zum Fachwirt oder Betriebswirt im Gesundheitswesen oder über Lehrgänge für Leitungsfunktionen. Im medizinisch-pflegerischen Bereich gibt es Fachweiterbildungen, unter anderem für Intensiv- und Anästhesiepflege, Psychiatrie oder Onkologie. Darüber hinaus ist ein Pflegestudium möglich, das mit einem Bachelor abschließt und mit einem Masterstudium fortgesetzt werden kann; es wird inzwischen auch als hochschulische Erstausbildung angeboten.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau?
In Vollzeit dauert die Ausbildung drei Jahre. In Teilzeit kann sie bis zu fünf Jahre dauern. Nach zwei Dritteln der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung an, am Ende die staatliche Abschlussprüfung.
Welche Spezialisierung kann ich im letzten Ausbildungsdrittel wählen?
Statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen, kann man im letzten Drittel einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben. Die Entscheidung fällt frühestens sechs und spätestens vier Monate vor dem letzten Drittel und setzt einen passenden Vertiefungseinsatz voraus.
Wird der Abschluss auch im europäischen Ausland anerkannt?
Der generalistische Abschluss Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau wird automatisch EU-weit anerkannt. Die gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege werden dagegen nicht automatisch in allen EU-Staaten anerkannt.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Ausbildung?
Zugang bietet ein mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige zehnjährige Schulbildung. Mit einem Hauptschulabschluss ist der Einstieg möglich, wenn zusätzlich eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung vorliegt.












