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Ein Brandschutzhelfer greift ein, bevor aus einem kleinen Feuer ein Großbrand wird: Er bekämpft Entstehungsbrände, unterstützt die Evakuierung und sorgt im Betrieb dafür, dass es möglichst gar nicht erst brennt. Brandschutzhelfer ist dabei kein eigenständiger Beruf, sondern eine Funktion, die Beschäftigte zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit übernehmen. Benannt werden sie vom Arbeitgeber – die rechtliche Grundlage dafür liefert das Arbeitsschutzgesetz.
Aufgaben eines Brandschutzhelfers
Die Aufgaben teilen sich in Vorbeugung und Ernstfall. Vorbeugend achtet der Brandschutzhelfer darauf, dass Brandgefahren im Betrieb erkannt und vermieden werden. Im Brandfall alarmiert er die anwesenden Personen und – sofern keine automatische Alarmierung erfolgt – die Feuerwehr, unterstützt die geordnete Evakuierung und weist die Menschen zu den Sammelstellen. Handelt es sich um einen Entstehungsbrand, versucht er, das Feuer mit dem passenden Löschmittel einzudämmen, bis die Feuerwehr eintrifft und über die Lage informiert wird. Als Entstehungsbrand gilt ein Feuer in einem frühen Stadium, dessen Rauch- und Wärmeentwicklung noch so gering ist, dass es sich mit einem Handfeuerlöscher bekämpfen lässt.
Zusammengefasst gehören dazu:
- Alarmierung von Personen und Feuerwehr
- Unterstützung der Evakuierung
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Vorbeugender Brandschutz
- Bedienung von Brandschutzeinrichtungen
- Mithilfe bei der Entrauchung im Brandfall
Gesetzliche Grundlagen: Wann sind Brandschutzhelfer Pflicht?
Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber die Beschäftigten benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren stehen. Eine feste Mitarbeiterzahl, ab der die Pflicht greift, gibt es nicht.
Konkreter wird die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. Sie hält fest, dass sich die Zahl der Brandschutzhelfer aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt; bei normaler Brandgefährdung ist ein Anteil von rund 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Mehr Brandschutzhelfer können nötig sein, etwa bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder einer großen räumlichen Ausdehnung der Arbeitsstätte. Welche Inhalte die Ausbildung umfassen soll, beschreibt die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer orientiert sich an der DGUV Information 205-023 und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Ziel ist, dass die Teilnehmer Brände vermeiden, im Ernstfall richtig reagieren und einen Entstehungsbrand sicher löschen können.
Theoretischer Teil
Die Theorie vermittelt die Grundlagen des Brandschutzes:
- Grundzüge des Brandschutzes sowie häufige Brandursachen und betriebsspezifische Brandgefahren
- betriebliche Brandschutzorganisation, etwa Brandschutzordnung, Alarmierungswege und Fluchtwege
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie Brandklassen und Löschmittel
- Gefahren durch Brände, insbesondere durch Rauch und Atemgifte
- richtiges Verhalten im Brandfall
Praktischer Teil
Im praktischen Teil lernen die Teilnehmer, mit den im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen umzugehen. Kern ist eine realitätsnahe Löschübung – häufig an einem Brandsimulator –, bei der jeder Teilnehmer den Umgang mit dem Feuerlöscher selbst übt und die Wirkung und Leistungsfähigkeit der Geräte erfährt. Welche Löscheinrichtungen geübt werden, hängt vom jeweiligen Betrieb ab.
Eine feste Stundenzahl schreibt die DGUV Information nicht vor. Wie lange die Ausbildung dauert, richtet sich unter anderem nach der Gruppengröße und den betriebsspezifischen Besonderheiten – entscheidend ist, dass jeder Teilnehmer die praktische Löschübung selbst durchführt. Zum Abschluss prüfen die Ausbilder, ob die Teilnehmer das Gelernte umsetzen können; je nach Kurs geschieht das über Wissensfragen und praktische Übungen.
Auffrischung und Weiterbildung
Damit die Kenntnisse aktuell bleiben, empfiehlt die DGUV Information 205-023, die Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Kürzere Abstände sind sinnvoll, wenn sich die Rahmenbedingungen wesentlich ändern – etwa durch eine veränderte Brandgefährdung, neue Arbeits- oder Produktionsverfahren, andere Löscheinrichtungen oder die Zuweisung eines Brandschutzhelfers zu einem Bereich mit grundlegend anderem Vorgehen im Brandfall. Weiterführende Kurse setzen je nach Betrieb eigene Schwerpunkte, zum Beispiel für Gewerbe- und Industrieeinrichtungen.
Für Beschäftigte ist die Funktion eine sinnvolle Zusatzqualifikation: Sie zeigt Verantwortungsbewusstsein und kann bei Bewerbungen ein Pluspunkt sein – auch wenn Brandschutzhelfer kein eigenständiger Beruf, sondern eine neben der Haupttätigkeit ausgeübte Aufgabe bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben?
Das Gesetz nennt keine feste Zahl auszubildender Personen. § 10 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber aber, Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen und angemessen auszubilden. Die ASR A2.2 konkretisiert dies: Die Zahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, bei normaler Brandgefährdung sind rund 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Eine feste Dauer ist nicht vorgeschrieben. Die DGUV Information 205-023 legt die Inhalte fest – Theorie sowie eine praktische Löschübung. Wie lange es dauert, hängt vor allem von der Gruppengröße und den betrieblichen Gegebenheiten ab, da jeder Teilnehmer die Löschübung selbst durchführen soll.
Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen – etwa neuen Verfahren oder einer veränderten Brandgefährdung – sind kürzere Abstände sinnvoll.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer im Ernstfall?
Er alarmiert die anwesenden Personen und gegebenenfalls die Feuerwehr, unterstützt die Evakuierung und die Sammlung an den Sammelstellen und bekämpft Entstehungsbrände mit dem passenden Löschmittel, bis die Feuerwehr eintrifft und eingewiesen wird.
Mehr Infos zum Thema:
- DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (BAuA)
- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Wikipedia: Brandschutzhelfer













