Notar

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Berufsbild

Ein Notar ist eine Person, die die Unterzeichnung von Rechtsdokumenten bezeugt, in der Regel im Zusammenhang mit Urkunden, Nachlässen, Lizenzen, Vollmachten, eidesstattlichen Erklärungen und Treuhandschaften. Als öffentlich bestellter Beamter ist es die Aufgabe des Notars, Dokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Er dient zudem als unparteiischer Zeuge bei der Unterzeichnung von Rechtsdokumenten.

Juristische Dokumente müssen von einem Notar beglaubigt werden, um sicherzustellen, dass Transaktionen den geltenden Gesetzen entsprechend ausgeführt werden und um Betrug zu verhindern. Um die Echtheit von Dokumenten zu prüfen, müssen Notare die Unterzeichner identifizieren und so betrügerische Handlungen ausschließen. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass alle Parteien die Vereinbarung freiwillig und wissentlich eingehen.

Notare werden von einer staatlichen Behörde, z. B. von Gerichten, oder von einer Aufsichtsbehörde, z. B. einem Notariatskollegium, ernannt. Obwohl Notare ein öffentliches Amt innehaben, erhalten sie keine staatliche Vergütung. Sie verdienen ihr Geld, indem sie Gebühren für erbrachte Dienstleistungen erheben.

Die wichtigste Aufgabe von Notaren besteht darin, die Echtheit von Rechtsdokumenten zu prüfen und ein vertrauenswürdiges Umfeld für die verschiedenen Parteien einer rechtlichen Vereinbarung zu schaffen. Die rechtlichen Dokumente müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, um notariell beglaubigt zu werden. Dazu gehören unter anderem eine Verpflichtungserklärung, die Unterschriften aller an der Vereinbarung beteiligten Parteien sowie ein gültiger Lichtbildausweis der Unterzeichner.

Ist der Notar davon überzeugt, dass die Urkunde alle nötigen Anforderungen erfüllt, stellt er eine notarielle Bescheinigung aus und versieht die Urkunde mit dem Siegel des Notars. Erfüllt eine Urkunde jedoch nicht die Anforderungen oder ist die Identität der beteiligten Parteien ungewiss, kann der Notar die Beglaubigung der Urkunde auch verweigern.

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Notars gehören:

  • Erkennen von Betrug
  • Bestätigung des Geisteszustandes der beteiligten Parteien
  • Überprüfung und Feststellung der Identität der Vertragsteilnehmer
  • Ausfüllen der notariellen Bescheinigung zu allen Dokumenten
  • Beglaubigung von Dokumenten und Wertgegenständen
  • Abnehmen von Eiden
  • Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen und eidesstattlichen Erklärungen
  • Bearbeitung von Verträgen, Heiratsurkunden und anderen Rechtsdokumenten

Ausbildung

In Deutschland gibt es im Wesentlichen zwei Formen des Notariats: hauptberufliche Notare und Anwaltsnotare. Erstere arbeiten, wie der Name schon sagt, ausschließlich als Notar. Letztere sind hauptberuflich Rechtsanwalt und arbeiten zugleich als Notar. Welche Art des Notariats man ausüben kann, hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab.

In Berlin arbeitet man als Rechtsanwalt und Notar. Im Rheinland gibt es nur das hauptberufliche Notariat. In Baden-Württemberg sind beide Formen möglich. Je nachdem, um welche Notariatsform es sich handelt, unterscheidet sich der Ausbildungsweg.

Regelung der Ausbildung

Viele Notare sind hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig. Um sogenannter Anwaltsnotar zu werden, muss man zuvor mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet haben, drei Jahre davon muss man am gleichen Standort tätig gewesen sein, an dem man später als Notar arbeiten möchte. Zudem muss man die notarielle Fachprüfung ablegen. Besteht man diese, kann man sich als Notar bewerben und sich neben seiner Anwaltstätigkeit zum Notar ernennen lassen.

Wer hauptberuflich als Notar arbeiten möchte, muss zunächst Notarassessor werden. Auf diese Position kann man sich nach dem erfolgreichen Bestehen des 2. Staatsexamens bewerben. Bevor man zum Notarassessor ernannt wird, erfolgt ein Auswahlgespräch mit dem Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts und der Notarkammer.

Nur Kandidaten, die in einem solchen Gespräch für fähig befunden werden, können zum Notarassessor ernannt werden. In der Regel müssen Bewerber sich danach noch einmal drei Jahre einer praktischen Ausbildung bei einem erfahrenen Notar unterziehen. Erst dann können sie sich auf freie Notarstellen bewerben.

Dauer der Ausbildung

Um in Deutschland als Notar arbeiten zu dürfen, ist ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften nötig. Nach 9 Semestern wird das erste Staatsexamen geschrieben. Anschließend sammeln angehende Notare in einem 2-jährigen Rechtsreferendariat erste Praxiserfahrung, bevor sie das zweite Staatsexamen absolvieren.

Berufseinsteiger müssen dann noch eine 3-jährige Ausbildung in einem Notariat durchlaufen. Diese wird auch als „Anwärterdienst“ bezeichnet. Erst nachdem man all diese Schritte durchlaufen hat, kann man sich als Notar selbstständig machen.

Abschluss und Ausblick

Die Notarstellen in Deutschland sind begrenzt. Aus diesem Grund werden jedes Jahr nur genau so viele Stellen für neue Notarassessoren ausgeschrieben, wie voraussichtlich Notarstellen frei werden. Daraus folgt also, dass auch die Stellen für Notarassessoren begrenzt sind. Hat man es jedoch geschafft, Notarassessor zu werden, steht im Grunde bereits fest, dass man später eine Stelle als Notar bekommen wird.

Ausblick nach der Ausbildung

Notare werden in Deutschland immer gebraucht. Jeder, der ein öffentliches Testament, einen Kaufvertrag für eine Immobilie oder auch einen Ehevertrag aufsetzen lassen möchte, benötigt einen Notar, damit das jeweilige Dokument rechtskräftig wird. Die Gesetze in Deutschland sehen vor, dass Verträge und Testamente notariell beglaubigt werden müssen, damit sie Gültigkeit erhalten.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten als Notar

Notare beginnen ihre Karriere üblicherweise bereits auf einer sehr hohen Karriere- und Gehaltsstufe. Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium und mehrere Staatsexamen. Mit steigender Berufserfahrung und dem Umgang mit wichtigen Mandanten und komplizierten Verträgen entwickeln sie ihre Fähigkeiten immer weiter.

Da der Beruf des Notars viel Verantwortung mit sich bringt, ist es jedoch wichtig, sich auch zusätzlich weiterzubilden und stets auf dem neuesten Stand über die aktuelle Gesetzgebung und bestimmte Regelungen zu bleiben.

Offizielle Weiterbildungen für Notare werden nicht oft Angeboten. Man kann sich jedoch auf bestimmte Teilbereiche, wie zum Beispiel Familienrecht, Grundstücksrecht oder Gesellschaftsrecht, spezialisieren. Für all diese Bereiche gibt es Fachprüfungen, die häufig auch für Bewerber auf bestimmte Notarstellen vorausgesetzt werden.

Es kann sinnvoll sein, sich bei einer Fortbildung auf diese Prüfungen vorzubereiten. Es ist jedoch nicht möglich, im Rahmen einer Fort- oder Weiterbildung eine noch höhere Position als die des Notars zu erreichen, da es sich bereits um eine sehr fortgeschrittene Position handelt.

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