Notar

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Berufsbild

Ein Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und beurkundet Rechtsgeschäfte und Erklärungen. Er tritt dabei unabhängig und unparteiisch auf und sorgt dafür, dass wichtige Verträge – etwa über Immobilien, Unternehmensgründungen, Eheverträge oder Testamente – rechtssicher zustande kommen. Anders als die reine Zeugenrolle des angloamerikanischen „notary public“ umfasst das deutsche Notaramt vor allem die Beurkundung und Beglaubigung.

Damit ein Rechtsgeschäft wirksam wird, prüft der Notar die Erklärungen und stellt die Identität der Beteiligten fest. So verhindert er Betrug und stellt sicher, dass alle Parteien die Vereinbarung freiwillig und in Kenntnis ihrer Bedeutung eingehen. Zugleich berät er die Beteiligten neutral über die rechtlichen Folgen.

Bevor eine Urkunde beurkundet oder beglaubigt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem die Unterschriften der Beteiligten und ein gültiger Lichtbildausweis. Ist der Notar überzeugt, dass alle Anforderungen erfüllt sind, versieht er die Urkunde mit seiner Unterschrift und seinem Siegel. Bestehen Zweifel an der Identität oder an der Rechtmäßigkeit, kann er die Beurkundung verweigern.

Zu den typischen Aufgaben eines Notars gehören:

  • Beurkundung von Verträgen, etwa Immobilienkaufverträgen und Gesellschaftsgründungen
  • Beglaubigung von Unterschriften, Abschriften und Dokumenten
  • Feststellung und Überprüfung der Identität der Beteiligten
  • Neutrale Belehrung über die rechtlichen Folgen eines Geschäfts
  • Errichtung und Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beurkundung von Eheverträgen und Vollmachten
  • Abnahme eidesstattlicher Versicherungen

Obwohl der Notar ein öffentliches Amt ausübt, erhält er keine staatliche Vergütung. Er finanziert sich über Gebühren, die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt sind und für gleiche Leistungen bundesweit einheitlich anfallen.

Ausbildung: Der Weg zum Notar

In Deutschland gibt es zwei Formen des Notariats: das hauptberufliche Notariat und das Anwaltsnotariat. Hauptberufliche Notare arbeiten ausschließlich als Notar, Anwaltsnotare sind hauptberuflich Rechtsanwalt und üben das Notaramt zusätzlich aus. Welche Form möglich ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab: In manchen Regionen gibt es nur das hauptberufliche Notariat, in anderen nur das Anwaltsnotariat, in wieder anderen sind beide Formen möglich.

Grundvoraussetzung: zwei Staatsexamina

Für beide Wege ist die Befähigung zum Richteramt erforderlich – also ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium mit erstem Staatsexamen und ein anschließender juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) von rund zwei Jahren, der mit dem zweiten Staatsexamen endet.

Weg zum hauptberuflichen Notar

Wer hauptberuflich als Notar arbeiten möchte, wird zunächst Notarassessor. Auf diese Position kann man sich nach dem zweiten Staatsexamen bewerben; vor der Ernennung findet in der Regel ein Auswahlgespräch statt, an dem der Präsident des Oberlandesgerichts und die Notarkammer beteiligt sind. Der anschließende Anwärterdienst dauert etwa drei Jahre. In dieser Zeit werden angehende Notare erfahrenen Notaren zugeordnet, übernehmen Vertretungen und führen eigenverantwortlich Beurkundungen durch. Erst danach können sie sich auf freie Notarstellen bewerben.

Weg zum Anwaltsnotar

Für das Anwaltsnotariat muss man zunächst mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt tätig gewesen sein, davon mindestens drei Jahre ununterbrochen in dem Amtsbereich, in dem man später als Notar bestellt werden möchte. Zusätzlich ist die notarielle Fachprüfung abzulegen; sie besteht aus vier fünfstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Wer sie besteht, kann sich neben der Anwaltstätigkeit zum Notar bestellen lassen.

Begrenzte Zahl der Notarstellen

Die Notarstellen in Deutschland sind zahlenmäßig begrenzt. Es werden nur so viele Notare bestellt, wie es die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege verlangen (Bedürfnisprinzip). Entsprechend werden jährlich nur so viele Assessoren- und Notarstellen ausgeschrieben, wie voraussichtlich benötigt werden. Wer den Anwärterdienst erfolgreich durchlaufen hat, hat allerdings gute Aussichten, später eine Notarstelle zu erhalten.

Schaubild: Notar

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten als Notar

Notare verfügen bereits über eine lange und anspruchsvolle juristische Ausbildung. Weil der Beruf viel Verantwortung mit sich bringt, bleibt die kontinuierliche Weiterbildung wichtig, um bei Gesetzesänderungen und neuen Regelungen stets auf dem aktuellen Stand zu sein.

Eigene Aufstiegsfortbildungen gibt es kaum, da das Notaramt bereits eine sehr eigenständige Position ist. Möglich ist jedoch die Spezialisierung auf Teilbereiche wie Familienrecht, Grundstücksrecht oder Gesellschaftsrecht. Für viele dieser Felder gibt es Fachseminare und Prüfungen, die für bestimmte Notarstellen von Vorteil sein können.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen hauptberuflichem Notar und Anwaltsnotar?

Ein hauptberuflicher Notar arbeitet ausschließlich als Notar. Ein Anwaltsnotar ist hauptberuflich Rechtsanwalt und übt das Notaramt zusätzlich aus. Welche Form in einer Region möglich ist, richtet sich nach dem Bundesland.

Wie wird man Notarassessor?

Nach dem zweiten Staatsexamen kann man sich auf eine Stelle als Notarassessor bewerben. Vor der Ernennung findet in der Regel ein Auswahlgespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts und der Notarkammer statt. Anschließend folgt ein rund dreijähriger Anwärterdienst.

Warum sind Notarstellen begrenzt?

Nach dem Bedürfnisprinzip werden nur so viele Notare bestellt, wie es für eine geordnete Rechtspflege erforderlich ist. Deshalb werden Stellen erst dann ausgeschrieben, wenn absehbar ein Bedarf besteht.

Braucht man für jedes Rechtsgeschäft einen Notar?

Nein. Bestimmte Geschäfte müssen jedoch gesetzlich notariell beurkundet werden, damit sie wirksam sind – etwa Immobilienkaufverträge, viele gesellschaftsrechtliche Vorgänge sowie bestimmte familien- und erbrechtliche Verträge.

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