Broker werden: Aufgaben, Ausbildung und Zulassung

Broker werden
PIX1861 @ Pixabay

Was ist ein Broker / eine Brokerin?

Ein Broker handelt an den Finanzmärkten mit Wertpapieren und anderen Werten – etwa Aktien, Anleihen, Devisen, Rohstoffen oder Derivaten. Ziel ist es, durch gezielte Käufe und Verkäufe Kursbewegungen und Preisunterschiede für den jeweiligen Auftraggeber zu nutzen. Dazu behält ein Broker Kurse, Zinsen und Marktnachrichten laufend im Blick und reagiert bei Bedarf sehr schnell.

Manche Broker handeln auf eigene Rechnung, die meisten aber im Auftrag von Banken, Fondsgesellschaften, Unternehmen oder privaten Kundinnen und Kunden. Dabei bewegt sich ein Broker nicht völlig frei: Er ist an ein vorgegebenes Budget sowie die vertraglichen Grenzen und Rahmenbedingungen seines Auftraggebers gebunden.

Aufgaben im Beruf

Neben dem eigentlichen Handel gehört die Analyse zum Kern der Arbeit: Broker beobachten Branchen, einzelne Unternehmen und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen, leiten daraus Handelsstrategien ab und geben ihren Kundinnen und Kunden Empfehlungen. Sie übernehmen damit auch eine beratende Funktion. Weil sie mit fremdem Vermögen arbeiten, tragen sie eine hohe Verantwortung und müssen unter Zeitdruck konzentriert und mit Augenmaß für Risiken entscheiden.

Ein großer Teil des Handels läuft heute elektronisch über Handelssysteme wie Xetra ab; der klassische Präsenzhandel auf dem Parkett hat stark an Bedeutung verloren.

Ausbildung und Ausbildungswege zum Broker

„Broker“ ist in Deutschland kein eigener, staatlich geregelter Ausbildungsberuf – einen geschützten Abschluss mit diesem Namen gibt es nicht. In den Beruf führen deshalb mehrere Wege. Eine solide Grundlage ist eine kaufmännische Ausbildung, zum Beispiel zum Bankkaufmann oder zur Bankkauffrau. Das ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsberuf, der dual in Betrieb und Berufsschule absolviert wird und in der Regel drei Jahre dauert.

Ebenso verbreitet ist der Einstieg über ein Studium im Bereich Banken, Finanzen oder Betriebswirtschaft. Ergänzend qualifizieren Weiterbildungen im Bank- und Finanzwesen. Entscheidend sind am Ende weniger der genaue Titel als fundiertes Fachwissen über Märkte und Finanzprodukte sowie praktische Erfahrung.

Zulassung und Erlaubnis: Was rechtlich nötig ist

Wer an einer deutschen Börse selbst handeln will, braucht eine Zulassung als Börsenhändler. An der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) wird die fachliche Eignung über die Börsenhändlerprüfung nachgewiesen. Die Prüfung umfasst 50 Fragen aus den Bereichen „Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse“ und „Funktionsweise des Handels“, dauert 30 Minuten, und zum Bestehen sind 75 Prozent der möglichen Punkte nötig. Für die Zulassung ist zusätzlich der Nachweis praktischer Erfahrung erforderlich, etwa über eine FWB-Systemschulung. Prüfung und Schulung sind gebührenpflichtig.

Unabhängig davon steht der gewerbsmäßige Wertpapierhandel unter Finanzaufsicht: Wer Finanzdienstleistungen wie den Wertpapierhandel erbringt, benötigt nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) grundsätzlich eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In der Praxis handeln angestellte Broker unter der Erlaubnis und Aufsicht ihres Arbeitgebers, etwa einer Bank oder eines Wertpapierhandelshauses.

Persönliche Anforderungen

Fachwissen allein reicht nicht. Gefragt sind Stressresistenz, ein ausgeprägtes Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein sowie Zuverlässigkeit, weil Brokerinnen und Broker über fremdes Vermögen entscheiden. Die Börse verlangt schnelles Handeln – aber besonnen, ohne Kurzschlussreaktionen und stets mit Blick auf die Risiken.

Schaubild: Broker

Häufig gestellte Fragen

Welche Ausbildung oder welches Studium braucht man, um Broker zu werden?

Einen festen Ausbildungsberuf „Broker“ gibt es nicht. Üblich sind eine kaufmännische Ausbildung – häufig zum Bankkaufmann oder zur Bankkauffrau (dreijährige duale Ausbildung) – oder ein Studium in Banken, Finanzen oder Betriebswirtschaft, oft ergänzt durch Weiterbildungen und praktische Erfahrung.

Welche Zulassung ist für den Börsenhandel vorgeschrieben?

Für den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ist eine Zulassung als Börsenhändler nötig. Die fachliche Eignung wird über die FWB-Börsenhändlerprüfung (50 Fragen, 30 Minuten, 75 Prozent zum Bestehen) plus Nachweis praktischer Erfahrung belegt. Gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen setzen zudem eine BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG voraus.

Ist „Broker“ ein geschützter Ausbildungsberuf?

Nein. Anders als etwa Bankkaufmann/-frau ist „Broker“ keine geschützte Berufsbezeichnung und kein staatlich geregelter Ausbildungsberuf. Maßgeblich sind Qualifikation, Börsenzulassung und die aufsichtsrechtliche Erlaubnis des Arbeitgebers.

Wie sieht der Arbeitsalltag eines Brokers aus?

Der Alltag wechselt zwischen Marktbeobachtung, Analyse und dem eigentlichen Handel. Broker verfolgen Kurse und Nachrichten, bewerten Chancen und Risiken, führen Kauf- und Verkaufsaufträge aus und beraten ihre Kundinnen und Kunden. Der Handel läuft heute überwiegend elektronisch und ist von Zeitdruck und hoher Konzentration geprägt.