Berufshubschrauberführer (CPL (H))

Berufshubschrauberführer (CPL (H))
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Berufshubschrauberführer (CPL (H)) können in vielen Verwendungen eingesetzt werden: als Personen- und Lastenbeförderer, Verkehrsüberwacher, Rettungsflieger, Schädlingsbekämpfer. Vor Flugantritt muss entschieden werden, inwieweit die aktuelle Wetterlage einen Einsatz zulässt. Alle Flugunterlagen und -pläne sind auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Studium der Einsatzdaten wird das Betanken und Beladen überwacht. Instrumente, Navigationseinrichtungen und Triebwerk werden vor dem Start geprüft. Während des Fluges fliegen Helikopter entweder auf Sicht oder bei schlechter Witterung mithilfe der Instrumentenanzeige. Luftraum und Cockpit-Anzeigen werden zu jeder Zeit im Auge behalten. Nach der Landung erstellen Berufshubschrauberführer (CPL (H)) Berichte über Störungen und besondere Vorkommnisse während des Fluges.

Ausbildung

Für die Ausbildung zum Berufshubschrauberführer mit CPL (H)-Lizenz sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

– Mindestens 17 Jahre alt,

– Flugmedizinische Tauglichkeit,

– Überprüfung durch die Luftfahrtbehörde,

– Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse,

– Amtliches Führungszeugnis,

– Überprüfung der Einträge im Verkehrszentralregister,

– Kenntnisse in Mathematik und Physik,

– Ausbildung in Erster Hilfe.

Die Flugschulen können auch eigene Zulassungsvoraussetzungen festsetzen.

 

Schulfächer

– Physik,

Englisch,

– Mathematik,

Technik,

Erdkunde.

 

Regelung der Ausbildung zum Berufshubschrauberführer mit CPL (H)-Lizenz

Für die durchgehende Ausbildung ist keine bestimmte berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Bewerber für eine modulare Ausbildung müssen in Besitz einer Privatpilotenlizenz für Hubschrauber (PPL (H)) sein und eine bestimmte Anzahl an Flugstunden als Pilot von Hubschraubern nachweisen. Um die Lizenz zu erwerben, muss ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 vorgelegt werden. Gegebenenfalls ist vor Ausbildungsbeginn die Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragt und durchgeführt werden. Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt in der Regel 17 Jahre bzw. zum Erlangen der Lizenz 18 Jahre.

Dauer der Ausbildung

In Vollzeit umfasst die Ausbildungsdauer ein Jahr und in Teilzeit zwei Jahre.

Abschluss

Die Berufshubschrauberführer werden an Flug- oder Fliegerschulen der Luftfahrtgesellschaften und -verbände ausgebildet. Den theoretischen Unterricht erteilen die sich an Flugplätzen befindlichen Flugschulen. Die Ausbildung im Fernunterricht wird modular durchgeführt. So lernt der Flugschüler in seiner Freizeit zu Hause und besucht die Schule im Rahmen des ergänzenden Nahunterrichts in Form von Blockseminaren. Die praktische Ausbildung wird in Hubschraubern und Flugsimulatoren durchgeführt. Zunächst fliegen die Flugschüler zusammen mit Ausbildern, später entweder alleine oder im Teams von zwei bis drei Personen.

Ausblick nach der Ausbildung

Die Aufgaben von Berufshubschrauberführern (CPL (H)) können sowohl physisch als auch seelisch beschwerlich sein. Je nach Einsatzgebiet obliegt ihnen die Verantwortung für Fluggäste und/oder Frachtgut. Auch bei längeren Einsätzen müssen sie immer überlegt und geistesgegenwärtig handeln. Instrumente, Fluggerät, Wetterbedingungen und Luftraum dürfen sie nicht aus dem Auge verlieren. Notfälle verlangen von ihnen eine schnelle und besonnene Reaktion. Die Flugvor- und nachbereitung macht es manchmal notwendig, größere Strecken ohne Fahrzeug zurückzulegen. Luftdruckschwankungen, Lärm und Vibration beeinflussen sie nicht. Kopfhörer schützen zeitweilig vor Lärm. Der Sprechfunkverkehr mit den Kontrollzentren erfolgt in englischer Sprache, der Verkehrssprache der internationalen Luftfahrt.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild

Durch Anpassungsweiterbildung können Berufshubschrauberführer (CPL (H)) ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Luftverkehr bis hin zu Luftfahrttechnik.

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (beispielsweise durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft-, Raumfahrttechnik). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.

Hilfreiche Links zum Beruf/Branche

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