Heilpraktiker für Psychotherapie: Ausbildung, Voraussetzungen und Überprüfung

Heilpraktiker für Psychotherapie
Larisa-K / Pixabay

Das Berufsbild „Heilpraktiker für Psychotherapie“ – umgangssprachlich auch „kleiner Heilpraktiker“ – geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1993 zurück. Anders als der „große Heilpraktiker“, dessen Erlaubnis die Physiologie und Pathologie des gesamten menschlichen Organismus umfasst, ist die Tätigkeit hier auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt: auf die menschliche Psyche, ihre Erkrankungen sowie geeignete Behandlungs- und Heilmethoden.

Zur Berufsbezeichnung: Die Bezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ beziehungsweise „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ darf nicht abgewandelt werden. Unzulässig sind zum Beispiel Formulierungen wie „Fachtherapeut*in für Psychotherapie“ oder „Psychotherapeutische Praxis“. Die geschützten Titel „Psychologischer Psychotherapeut / Psychologische Psychotherapeutin“ und „Ärztlicher Psychotherapeut / Ärztliche Psychotherapeutin“ sind approbierten Psychologen mit abgeschlossenem Studium beziehungsweise approbierten Ärzten vorbehalten.

Ablauf und Inhalte der Ausbildung

Schaubild: Heilpraktiker für Psychotherapie

Auf die amtsärztliche Überprüfung kann man sich auf verschiedenen Wegen vorbereiten. Vollzeitschulen bieten den klassischen Präsenzunterricht mit festen Klassen und direkt ansprechbaren Lehrkräften. Ein Fernstudium eignet sich für alle, die berufsbegleitend oder zeitlich flexibel lernen möchten: Die Anbieter stellen vollständige Schulungsunterlagen bereit, Online-Plattformen und digitale Lerngruppen ergänzen das Angebot, und viele Schulen bieten zusätzlich Präsenzseminare für praktische Übungen, etwa zu Notfallthemen. Das Selbststudium ist der anspruchsvollste Weg, weil alle Inhalte eigenständig erarbeitet und prüfungssicher abrufbar sein müssen.

Zu den Inhalten zählen unter anderem allgemeine Psychopathologie, Depressionen und depressive Störungen, Manien und manische Episoden, bipolare und schizoaffektive Störungen, Abhängigkeitserkrankungen, Neurosen, Phobien, Angst-, Zwangs- und Belastungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen, Persönlichkeitsstörungen, Störungen im Kindes- und Jugendalter, psychiatrische Notfälle, Psychopharmakologie, Behandlungsverfahren sowie Rechtskunde und Prüfungsvorbereitung.

Nach bestandener Überprüfung ist der Heilpraktiker für Psychotherapie befähigt, Anamnesen, Diagnosen und Befunde zu erstellen, Notfallsituationen zu erkennen sowie therapeutische Verfahren und die rechtlichen Grundlagen sachgerecht anzuwenden.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Dauer der Ausbildung

Eine feste Ausbildungsdauer gibt es nicht. Als grobe Faustregel gilt: Mit rund ein bis zwei Stunden Lernzeit pro Tag lässt sich die Vorbereitung häufig in einigen Monaten bewältigen. Je nach gewählter Vorbereitungsform, Vorwissen und Lerndisziplin kann dieser Zeitraum aber deutlich kürzer oder länger ausfallen – gerade im Fern- oder Selbststudium hängt viel vom eigenen Durchhaltevermögen ab.

Abschluss der Ausbildung

Abgeschlossen wird die Vorbereitung mit der amtsärztlichen Überprüfung, die das zuständige Gesundheitsamt durchführt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil – in der Regel im Multiple-Choice-Format – und, nach dessen Bestehen, einem mündlichen Teil. Wer beide Teile besteht, erhält die Erlaubnis, den Beruf unter der Bezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ auszuüben. Rechtliche Grundlage ist das Heilpraktikergesetz (HeilprG).

Voraussetzungen für die Überprüfung

Wer zur amtsärztlichen Überprüfung antreten möchte, muss laut Erster Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • mindestens Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
  • polizeiliches Führungszeugnis ohne schwerwiegende Verfehlungen (Nachweis der sittlichen Zuverlässigkeit)
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (in der Regel nicht älter als drei Monate)

Eine einschlägige Berufsausbildung mit entsprechenden Vorkenntnissen ist dagegen nicht vorgeschrieben.

Ausblick und Weiterbildung nach der Erlaubnis

Mit der amtsärztlichen Erlaubnis kann die Berufsausübung beginnen. Sinnvoll ist es, sich auf bestimmte Behandlungsformen zu spezialisieren und so ein eigenes Profil zu entwickeln – etwa in der Gestalt-, Verhaltens- oder Hypnotherapie oder mit Methoden wie dem Neuro-Linguistischen Programmieren (NLP). Die wissenschaftliche Wirksamkeit einzelner Verfahren wird dabei unterschiedlich bewertet, was bei der Auswahl bedacht werden sollte.

Praxen von psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut*innen sind vielerorts überlastet; für Patientinnen und Patienten entstehen dadurch teils monatelange Wartezeiten. Heilpraktiker für Psychotherapie können hier einen Teil des Bedarfs abdecken und individuell zugeschnittene Behandlungsangebote machen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Heilpraktiker für Psychotherapie und einem Psychologischen Psychotherapeuten?

Ein Psychologischer Psychotherapeut hat ein einschlägiges Studium absolviert und ist approbiert; die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erhält seine Erlaubnis dagegen über die amtsärztliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz – ohne Approbation und ohne Zulassung zur Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung. Seine Tätigkeit ist auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt.

Welche Voraussetzungen muss ich für die amtsärztliche Überprüfung erfüllen?

Erforderlich sind ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, ein polizeiliches Führungszeugnis ohne schwerwiegende Verfehlungen sowie eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung. Eine bestimmte Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Prüfung?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Je nach Vorbereitungsform, Vorwissen und Lerntempo reicht die Spanne von einigen Monaten bis zu deutlich länger. Vollzeitschulen geben einen festeren Rahmen vor, im Fern- und Selbststudium bestimmt die eigene Lerndisziplin das Tempo.

Wer nimmt die Überprüfung ab und wie läuft sie ab?

Die Überprüfung führt das zuständige Gesundheitsamt durch. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, meist im Multiple-Choice-Format, und einem anschließenden mündlichen Teil, zu dem nur zugelassen wird, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.