Verkehrspilot – Ausbildung, Lizenzen und Tätigkeit

Verkehrspilot im Cockpit eines Passagierflugzeugs
csliaw / Pixabay

Der Verkehrspilot – offiziell Verkehrsflugzeugführer/in – hat seinen Arbeitsplatz im Cockpit eines Passagier- oder Frachtflugzeugs. Die Tätigkeit verlangt fundiertes technisches Verständnis, ein hohes Verantwortungsbewusstsein für Passagiere und Fracht an Bord sowie einen sehr guten gesundheitlichen Zustand. Die Ausbildung ist innerhalb der EU einheitlich nach den Vorgaben der EASA geregelt; die Lizenzen stellt in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) aus.

Voraussetzungen

Für die reine Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ist kein bestimmter Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben. Nachzuweisen sind jedoch ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch. Viele Flugschulen setzen darüber hinaus mindestens ein Fachabitur, einige sogar das Abitur voraus. Mit der Flugausbildung beginnen kann man ab 17 Jahren.

Neben der fachlichen Eignung ist die medizinische Flugtauglichkeit zwingend, damit die Pilotenlizenz gültig ist. Für Berufs- und Verkehrspiloten wird das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 benötigt. Die Erstuntersuchung dafür muss in einem vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten flugmedizinischen Zentrum (Aeromedical Centre, AeMC) erfolgen; das LBA veröffentlicht die Liste dieser Zentren. Die Tauglichkeit wird anschließend in regelmäßigen Abständen erneuert.

Die Ausbildung

Die klassische Verkehrspilotenausbildung dauert je nach Ausbildungsmodell in der Regel etwa 18 bis 24 Monate. Sie ist in aufeinander aufbauende Abschnitte gegliedert.

Den Einstieg bildet die Privatpilotenlizenz (PPL) aus Theorie und Praxis. Die zugehörigen Prüfungen werden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes abgelegt.

Es folgt eine mehrmonatige Theoriephase für die Verkehrspilotenlizenz, die mit einer Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt abschließt. Nach EASA-Vorgaben ist das ATPL*-Theoriewissen in derzeit 13 Fächern nachzuweisen – von Luftrecht und Meteorologie über Navigation und Flugplanung bis hin zu Flugzeug- und Instrumentenkunde.

Zur Berufspilotenlizenz CPL (Commercial Pilot Licence) gehört anschließend eine längere Praxisphase mit Flugstunden nach Sicht- und Instrumentenflugregeln. Hinzu kommen die Instrumentenflugberechtigung (IR) und ein Training zur Zusammenarbeit im Mehrpersonencockpit (Multi-Crew Cooperation, MCC). Den Abschluss bildet eine praktische Prüfung unter Aufsicht eines vom Luftfahrt-Bundesamt bestellten Prüfers.

Wer die ATPL-Theorie und die CPL bestanden, die für die volle Verkehrspilotenlizenz geforderte Flugerfahrung aber noch nicht erreicht hat, fliegt zunächst als Kopilot, bis die nötigen Flugstunden zusammenkommen.

Schaubild: Verkehrspilot

Für den Einsatz auf einem größeren Passagier- oder Frachtflugzeug ist zusätzlich eine Musterberechtigung für das konkrete Flugzeugmuster nötig. Da sich die Modelle der Hersteller stark unterscheiden, absolviert ein angehender Verkehrsflugzeugführer dafür eine aufbauende, typspezifische Ausbildung. Die Musterberechtigung gilt jeweils nur für ein Flugmuster und muss regelmäßig – üblicherweise innerhalb von zwölf Monaten – durch einen Prüfungsflug verlängert werden.

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Studium

Für die Tätigkeit als Verkehrsflugzeugführer ist grundsätzlich kein Studium erforderlich. Es gibt jedoch Studienangebote, die ein naturwissenschaftliches oder wirtschaftliches Studium mit der Flugausbildung verbinden. Der Gedanke dahinter: ein zweites berufliches Standbein für den Fall, dass die Lizenz einmal entzogen wird, sowie zusätzliche Qualifikationen für den Arbeitsmarkt. Da solche Programme ihren Schwerpunkt auf die Luftfahrt legen – etwa Luft- und Raumfahrt oder Luftfahrtmanagement –, kommen in einer Fluggesellschaft auch Aufgaben außerhalb des Cockpits infrage.

Ausbildungskosten

Da die Ausbildung nicht staatlich gefördert wird, tragen die angehenden Piloten die Kosten in der Regel privat. Auch bei einem begleitenden Studium bleibt der Aufwand für die Flugausbildung bestehen; hinzu kommen dann Studiengebühren beziehungsweise -beiträge der Hochschule. Einige große Fluggesellschaften bieten besonders geeigneten Bewerbern ein zinsfreies Darlehen zur Finanzierung an, das ab Beginn des Arbeitsverhältnisses in Raten zurückgezahlt wird.

Beschäftigungsmöglichkeiten

Nach Erwerb der Lizenz stehen Berufspiloten verschiedene Wege offen. Im Regelfall wird eine Musterberechtigung für ein Passagier- oder Frachtflugzeug absolviert; das betreffende Muster kann sowohl mit Propellern als auch mit Turbinen ausgestattet sein. Über einen Fluglehrerlehrgang lässt sich zudem die Lehrberechtigung erwerben, mit der ein Pilot gewerblich neue Piloten ausbilden darf.

Neben dem Cockpit gibt es auch Einsatzmöglichkeiten am Boden. So kann ein Pilot nach einem entsprechenden Lehrgang als Flugdienstberater oder Flugplaner arbeiten. Mit genügend Erfahrung ist es außerdem möglich, als Simulator-Fluglehrer in der Ausbildung künftiger Verkehrspiloten tätig zu werden.

Tätigkeit des Verkehrsflugzeugführers

Die Arbeit eines Verkehrsflugzeugführers beginnt schon viele Stunden vor dem geplanten Flug. Er muss gründlich vorbereitet werden, damit Zeit-, Treibstoff- und Wetterplanung stimmen. Auch der angeflogene Flughafen wird hinsichtlich seiner geografischen und flugbetrieblichen Gegebenheiten genau studiert.

Bei den meisten Fluggesellschaften erledigt speziell ausgebildetes Personal den Großteil dieser Vorbereitung. Der verantwortliche Flugzeugführer führt dann ein detailliertes Briefing mit diesem Personal durch, damit alle Details und möglichen Risiken des bevorstehenden Flugs bekannt sind. Vor jedem Flug ist zudem – trotz regelmäßiger Wartung – eine gründliche Begutachtung des Luftfahrzeugs durch den Piloten erforderlich. Üblicherweise beginnt ein junger Verkehrspilot seine Laufbahn auf der Kurzstrecke; erfahrene Piloten werden auf der Langstrecke bevorzugt eingesetzt.

Risiken

Das größte gesundheitliche Risiko für einen Verkehrsflugzeugführer auf einem Turbinenflugzeug ist die Strahlenbelastung, die mit der Flughöhe zunimmt. Eine weitere Belastung stellen die unregelmäßigen Dienstzeiten dar.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Verkehrspiloten?

Je nach Ausbildungsmodell dauert die Ausbildung in der Regel etwa 18 bis 24 Monate. Die integrierte, durchgehende Ausbildung nimmt rund 24 Monate in Anspruch; modulare Wege können kürzer ausfallen. Sie gliedert sich in PPL, ATPL-Theorie, CPL mit Instrumentenflugberechtigung sowie ein Mehrpersonencockpit-Training (MCC).

Welche Voraussetzungen muss ich für die Pilotenausbildung erfüllen?

Ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, viele Flugschulen verlangen aber mindestens ein Fachabitur. Nachzuweisen sind gute Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch. Verpflichtend ist außerdem das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1. Beginnen kann man ab 17 Jahren.

Wer bescheinigt die medizinische Flugtauglichkeit (Klasse 1)?

Die Erstuntersuchung für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 muss in einem vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten flugmedizinischen Zentrum (Aeromedical Centre, AeMC) erfolgen. Das LBA veröffentlicht die Liste dieser Zentren; die Tauglichkeit wird danach regelmäßig erneuert.

Muss man Verkehrspilot studieren?

Nein, ein Studium ist für den Beruf nicht erforderlich. Es gibt jedoch Programme, die ein naturwissenschaftliches oder wirtschaftliches Studium mit der Flugausbildung kombinieren – als zweites berufliches Standbein und für zusätzliche Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt.

*ATPL: Airline Transport Pilot Licence