BDSH geprüfter Sachverständiger: Ausbildung, Ablauf und Abgrenzung

bdsh Bundesverband Deutscher Sachverständiger
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Der Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks (BDSH) vergibt an Fachleute mit ausgeprägtem Fachwissen den Titel „BDSH geprüfter Sachverständiger“. Die dazugehörige Ausbildung führt der Kooperationspartner des Verbands durch, das Berufsbildungsinstitut für Sachverständigenwesen (BISW). Sie vermittelt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen, um neben dem eigenen Gewerk als Sachverständiger tätig zu werden.

Zur Einordnung wichtig: Es handelt sich um eine verbandsinterne Zertifizierung und nicht um eine öffentliche Bestellung durch eine Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Was dieser Unterschied bedeutet, steht weiter unten im Abschnitt zur Abgrenzung.

Ausbildung zum BDSH geprüften Sachverständigen

Ablauf und Inhalte

Die Ausbildung lässt sich als Fernkurs (Homeseminar) im Selbststudium oder als Präsenzseminar absolvieren. Beim Homeseminar stehen die Lehrinhalte als Präsentationen, Audiodateien und druckbare Skripte bereit; eine Kommentar- und Chat-Funktion ermöglicht Rückfragen an Trainer und Mitlernende. Durchgeführt werden die Seminare von praktisch tätigen Sachverständigen.

Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Grundlagen des deutschen Sachverständigenwesens sowie Hinweise zu Vermarktung und Auftragsgewinnung. Behandelt werden unter anderem:

  • Qualifikation, Aufgaben und Tätigkeitsfelder eines Sachverständigen
  • Schweigepflicht des Sachverständigen
  • Freie, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen, Vor- und Nachteile der Bestellung
  • Auftritt in gerichtlichen und behördlichen Verfahren
  • Gerichtliche und private Gutachtenaufträge
  • Gutachtenverweigerungsrecht
  • Befangenheit des Sachverständigen
  • Durchführung von Ortsterminen
  • Tätigkeit als Schiedsgutachter und im Schiedsgericht sowie in Beweisverfahren
  • Wert-, Schadens- und Versicherungsgutachten (Aufbau, Gestaltung usw.)
  • Auftragsbearbeitung und Abwicklung, Honorare und Gebühren, Vergütung und Abrechnung von Gutachten
  • Haftung, Haftungsausschluss und -einschränkungen, Versicherungsschutz
  • Verjährung und Rechtsprechung
  • Außenauftritt und Werbung sowie Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
  • Akquise von Auftraggebern

Dauer der Ausbildung

Das Homeseminar ist auf Selbststudium ausgelegt und lässt sich zeitlich frei einteilen. Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt rund 25 Stunden; ob der Kurs in einer Woche, einem Monat oder über ein Jahr abgeschlossen wird, bleibt den Teilnehmenden überlassen. Alternativ gibt es das Präsenzseminar, das drei Tage dauert und an den Seminarorten des BDSH stattfindet.

Abschluss der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen Prüfung, die der BDSH abnimmt – beim Präsenzseminar am letzten Seminartag. Wer besteht, darf den Titel „BDSH geprüfter Sachverständiger“ führen und das Gütesiegel des Verbands nutzen.

Aufgaben nach der Ausbildung

Geprüfte Sachverständige beurteilen vor allem Schadensereignisse und die fachgerechte Ausführung handwerklicher Arbeiten. Sie sammeln Details und Anhaltspunkte, erstellen daraus eine Beurteilung und Stellungnahme und halten fest, wie ein Gegenstand beschädigt wurde und ob eine bestimmte Schadensursache plausibel ist – etwa für Versicherungen nach einem Schadensfall. Typische Gutachtenarten sind Wert-, Schadens- und Versicherungsgutachten.

Verbandsgeprüft oder öffentlich bestellt? Die Abgrenzung

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist für sich genommen nicht geschützt. Geschützt ist dagegen der Titel „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Solche Sachverständigen werden von den Handwerkskammern auf Grundlage von § 91 Abs. 1 Nr. 8 der Handwerksordnung – bzw. von den Industrie- und Handelskammern – öffentlich bestellt und vereidigt. Vorausgesetzt wird der Nachweis besonderer Sachkunde in einer gesonderten Fachkundeprüfung sowie der persönlichen Eignung.

Der BDSH geprüfte Sachverständige ist demgegenüber ein verbandsanerkannter Sachverständiger: Die Prüfung nimmt der private Fachverband ab, nicht eine Kammer. Der Titel ersetzt keine öffentliche Bestellung, kann Fachwissen und Seriosität gegenüber Auftraggebern aber belegen.

Fort- und Weiterbildung

Vor allem für öffentlich bestellte Sachverständige gilt eine Fortbildungspflicht: Die Sachverständigenordnungen der Kammern verlangen, dass sie ihre Sachkunde während der gesamten Bestellungsdauer aktuell halten und dies nachweisen. Dazu zählen die Teilnahme an Seminaren, Kursen und Fortbildungen ebenso wie fachlicher Erfahrungsaustausch auf Fachkongressen und Sachverständigentagen, eine Referententätigkeit im Fachgebiet oder das Studium einschlägiger Fachliteratur.

Weiterführende Weblinks

Schaubild: BDSH geprüfter Sachverständiger

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung mitbringen?

Die Ausbildung richtet sich an Personen mit tiefgehendem Fachwissen in ihrem Gewerk. Eine formale Zugangs- oder Eignungsprüfung wie bei der öffentlichen Bestellung gibt es nicht; das Seminar vermittelt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit.

Wie unterscheidet sich ein BDSH geprüfter Sachverständiger von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

Der BDSH-Titel ist eine Zertifizierung durch einen privaten Fachverband. „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ werden dagegen von einer Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer nach einer gesonderten Sachkundeprüfung bestellt und vereidigt; nur diese Bezeichnung ist rechtlich geschützt.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Der Fernkurs umfasst eine Gesamtbearbeitungszeit von rund 25 Stunden, die sich frei einteilen lässt – von einer Woche bis zu einem Jahr. Das alternative Präsenzseminar dauert drei Tage.

Was kostet die Ausbildung?

Die Teilnahmegebühr hängt von der gewählten Variante ab (Homeseminar oder Präsenzseminar). Die aktuellen Kosten nennen der BDSH beziehungsweise das BISW auf Anfrage.