Detektiv

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Eine definierte gesetzliche Ausbildungs- und Berufsordnung für Detektive existiert in Deutschland nicht, ebenso keine besondere Erlaubnispflicht und auch kein Berufsbezeichnungsschutz. Dennoch handelt es sich bei der Ausübung des Detektivgewerbes um eine komplexe, verantwortungsvolle Tätigkeit. Wer das Detektivgewerbe ausüben möchte, benötigt eine Gewerbeanmeldung nach Gewerbeordnung.

Der Detektivberuf gilt als sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe, nach Erstattung einer Gewerbeanmeldung als Detektiv hat die Behörde die Zuverlässigkeit des Gewerbeantragstellers zu überprüfen. Der Nachweis wird in Form eines erweiterten Führungszeugnisses sowie einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erbracht. Sollte ein zukünftiger Detektiv diesen Auskunftspflichten selbst nicht nachkommen, so kann die Behörde von Amts wegen tätig werden.

Auch die Detektivbranche unterliegt bestimmten gesellschaftlichen Entwicklungen

Gemäß der Gesetzeslage kann prinzipiell jedermann, unabhängig von persönlicher Eignung, Erfahrung oder Vorbildung, den Detektivberuf ausüben. Die Ansichten und Vorstellungen zur Detektivarbeit werden in der Bevölkerung weitgehend durch audiovisuelle Medien und Literatur bestimmt. Insgesamt wird dadurch ein Bild dieses Berufes erzeugt, das mit der Wirklichkeit nur wenig zu tun hat.

Im Alltag stellt der Detektivberuf hohe Anforderungen, hierfür sind auch ein gewisses Talent und Fähigkeiten erforderlich, die sich nur teilweise erlernen lassen. Privatdetektive gibt es in Deutschland bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Schwerpunktmäßig hat sich die qualifizierte Detektivarbeit vom privaten Sektor zunehmend in den Wirtschaftsbereich verlagert. Dies hängt nicht zuletzt auch mit der Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft und einer gesteigerten Kriminalitätsrate zusammen.

Hohe Sach- und Fachkunde ist für die erfolgreiche Tätigkeit als Detektiv unerlässlich

Bei seinem gesamten Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum hat ein Detektiv keinerlei hoheitliche Befugnisse im Gegensatz zu den staatlichen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden.

Andererseits darf der Detektiv alles, was der Gesetzgeber nicht ausdrücklich verboten hat. Eine genaue Kenntnis der Rechtskunde ist deshalb für jeden Detektiv unerlässlich, alleine schon deshalb, um in so manch heiklen Situationen nicht selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Detektive werden immer im Auftrag tätig.

Dabei handelt es sich bei den Auftraggebern nicht immer um Privatpersonen, sondern beispielsweise auch um Rechtsanwälte oder Auftraggeber aus der Wirtschaft, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann. (Quelle: detektei-aplus.de)

Detektivarbeit ist abwechslungsreich und kann auch schwerpunktmäßig erfolgen

Detektivrecherchen können durchaus auch parallel zu staatlichen Ermittlungen erfolgen. Nicht selten fließen die Ergebnisse von Detektivrecherchen in straf- oder zivilrechtliche Gerichtsurteile mit ein. Es ist immer wichtig, dass die erzielten Ermittlungsergebnisse durch einen Detektiv auch gerichtsverwertbar sind, Beweismittel müssen also stets mit rechtsstaatlichen Mitteln erlangt worden sein.

Um ungewollte Negativschlagzeilen zu vermeiden, kann ein Auftraggeber die Ermittlungsergebnisse von Detektivarbeit auch für sich behalten, um mit einem Unternehmen eine betriebsinterne Regelung auszuarbeiten. Detektivarbeit umfasst heutzutage sämtliche Lebensbereiche, wobei sich Detektivkanzleien auch auf bestimmte Zweige, wie etwa Wirtschaftskriminalität, spezialisieren können. Im Privatsektor liegen die Schwerpunkte der Ermittlungsarbeit in dem Bereich des Unterhalts- und Sorgerechts.

Die Eignungsvoraussetzungen für den Detektivberuf

Für die Aufnahme einer Detektivtätigkeit sollten Interessenten zumindest über einen Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im verwaltungsfachlichen oder kaufmännischen Bereich, verfügen.

Wer zuvor eine Tätigkeit als Rechtsanwalts- oder Notargehilfe ausgeübt hat oder im Polizeidienst tätig war, hat ebenfalls gute Zugangsvoraussetzungen. Ein Detektiv muss stets vertrauenswürdig, verschwiegen und zuverlässig sein, er gilt als Vertrauensperson. Ein gutes Sach- und Personengedächtnis, Kommunikations- und Kontaktfähigkeit, Disziplin, Ausdauer und Pflichtgefühl sind für eine erfolgreiche Berufsausübung ebenfalls unabdingbar.

Berufsnormen und sonstige Regeln für den Detektivberuf

Die meisten Detektive gehören einem anerkannten Berufsverband an, wobei die Berufsordnung als Grundlage und Maßstab für die Ausübung der Tätigkeit als Detektiv gilt. Als Handlungsnormative für den Detektivberuf stellt die Berufsordnung einen Ehrenkodex für jegliches detektivisches Handeln dar. Mitglieder eines Detektivverbandes können bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die Berufsordnung mit Sanktionen belegt oder auch dauerhaft aus dem Verband ausgeschlossen werden. Da es keine gesetzliche normierte Ausbildung für Detektive gibt, finden auch keine öffentlich-rechtlichen Prüfungen statt.

Der Detektivberuf ist ein typischer Zweitberuf, welcher nach einer beruflichen Erstausbildung und dadurch vorhandener Berufserfahrung angestrebt wird. Es wird empfohlen, die Grundausbildung zum Detektiv an einer anerkannten Lehreinrichtung des Bundes Deutscher Detektive zu absolvieren. Die Zentralstelle für Ausbildungen im Detektivgewerbe gibt für die Anerkennung eines Ausbildungsinstitutes Richtlinien heraus.

Lebenslange Weiterbildung sollte für jeden Detektiv selbstverständlich sein

Nach dem Bestehen einer institutsinternen Abschlussprüfung und einer mindestens zweijährigen gewerblichen Tätigkeit wird der Titel Geprüfter Detektiv ZAD in Form einer Urkunde verliehen. Der Bundesverband Deutscher Detektive ist auch Ansprechpartner für Weiterbildungen, die jährlich angeboten werden. Die Angebote richten sich ausdrücklich auch an Mitarbeiter von Detektivkanzleien, welche nicht Verbandsmitglied sind. Die Weiterbildungen sichern den hohen Qualitätsstandard im Detektivgewerbe. Thematisch orientieren sich die Seminare an technischen und fachlichen Erfordernissen und Entwicklungen der detektivischen Praxis.

Von den etwa 1500 privaten bundesdeutschen Detektivkanzleien sind etwa ein Drittel im Berufsverband / BDD organisiert. Neben den klassischen Tätigkeiten werden Detektive auch im Sicherheits- und Wachgewerbe, beispielsweise als Kaufhausdetektiv, eingesetzt. Wer mit diesem interessanten Beruf seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte, sollte auf dem mühsamen Weg zum Berufserfolg ein gewisses Durchhaltevermögen mitbringen.