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Der Hausmeister – oft auch Hauswart genannt – kümmert sich um alle Belange in und um die Gebäude seiner Arbeitgeber. Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen Mietern und Hauseigentümern oder Hausverwaltungen und für beide Seiten Ansprechpartner. Häufig organisiert er auch den Kontakt zu weiteren Dienstleistern, etwa zu Elektrikern oder zur Grünflächenpflege.
Aufgaben eines Hausmeisters
Ein Hauswart bringt in der Regel ein breites handwerkliches Verständnis mit. So kann er anfallende Arbeiten einschätzen und einen großen Teil selbst erledigen. Zu den typischen Aufgaben gehören das Ablesen von Zählerständen, das Anfertigen von Übergabeprotokollen und die Reinigung von Treppenhäusern. Hinzu kommen zunehmend technische Tätigkeiten wie die Bedienung von Aufzugsanlagen, elektrischen Toren und Rollläden. Kurz: Ein Hausmeister koordiniert, vermittelt, repariert, reinigt und schlichtet. Nicht jedem liegen alle diese Felder gleichermaßen – bei der Wahl des Arbeitgebers lohnt daher ein Blick auf die genaue Aufgabenbeschreibung.
Kein anerkannter Ausbildungsberuf
Den Beruf des Hausmeisters gibt es in dieser Form streng genommen gar nicht: In Deutschland zählt Hausmeister nicht zu den anerkannten Ausbildungsberufen, sondern ist eher eine Tätigkeits- oder Jobbezeichnung. Theoretisch dürfte sich also jeder so nennen. In der Praxis setzen Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen jedoch auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter in Form von Lehrgängen und Seminaren – einige davon enden mit einem staatlich anerkannten Abschluss. Dieses uneinheitliche Angebot sorgt seit Jahren für Diskussionen.
Wichtig ist die Frage, welche Arbeiten ein Hausmeister überhaupt ausführen darf. Mit der Novelle der Handwerksordnung, die seit 2004 gilt, wurde die Meisterpflicht für zahlreiche Gewerke gelockert; sogenannte einfache Tätigkeiten dürfen ohne Eintrag in der Handwerksrolle erbracht werden. Ein Hausmeister darf aufsichtführende und pflegerische Arbeiten sowie kleinere Ausbesserungen und Reparaturen übernehmen – solange es sich nicht um wesentliche, zulassungspflichtige Handwerksleistungen handelt. Diese bleiben Betrieben mit Eintrag in der Handwerksrolle vorbehalten. Führt ein Hausmeisterbetrieb ausschließlich nicht zulassungspflichtige Arbeiten aus, ist er der Industrie- und Handelskammer zugeordnet und nicht der Handwerkskammer.
Kleine und große Objekte
Wie der Arbeitsalltag aussieht, hängt stark vom Arbeitgeber ab. Kleinere Objekte werden oft persönlicher betreut: Hier ist der Hausmeister Vertrauensperson und Allrounder zugleich, wohnt mitunter im selben Haus und ist entsprechend häufig erreichbar. Gefragt sind soziale Kompetenz und Vielseitigkeit.
Bei großen Arbeitgebern werden die Aufgaben dagegen meist aufgeteilt. Ein gelernter Elektriker gehört dann etwa zum Team für die Wartung und Bedienung der elektrischen Anlagen, während sich weitere Teams um Grünflächenpflege, Gebäudereinigung oder Sanitärtechnik kümmern. In diesen Fällen kann auch der Einsatzort wechseln, wenn der Eigentümer mehrere Objekte verwaltet.
Quereinstieg und Weiterbildung
Ungelernte Kräfte werden – von Ausnahmen abgesehen – kaum noch als Hausmeister eingestellt. In den meisten Fällen haben angehende Hauswarte bereits einen handwerklichen Beruf gelernt, etwa als Elektriker, Schlosser oder Schreiner, und bringen dieses Geschick mit ein. Passende Weiterbildungen werden häufig vom Arbeitgeber angeregt und mitfinanziert; es gibt aber auch Angebote für selbstorganisierte Quereinsteiger.
Die Auswahl ist groß. Der TÜV Nord bietet beispielsweise die modulare Qualifizierung „Fachkraft für Gebäudetechnik und Hausmeisterdienste“ an, die sich ausdrücklich auch an handwerklich geschickte Seiteneinsteiger ohne einschlägige Ausbildung richtet. Über eine Weiterbildung zum technischen Hausmeister lässt sich je nach Anbieter zusätzlich die Qualifikation „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erwerben – damit dürfen klar abgegrenzte Elektroarbeiten unter der Verantwortung einer verantwortlichen Elektrofachkraft ausgeführt werden. Für viele dieser Lehrgänge wird allerdings ein abgeschlossener handwerklicher Beruf vorausgesetzt.
Wer sich weiterentwickeln möchte, kann eine Fortbildung im Facility Management anschließen oder ein Studium im Bereich Facility Management aufnehmen, das Gebäude von der Planung über den Bau bis zur Instandhaltung betriebswirtschaftlich und technisch abdeckt.
Häufig gestellte Fragen
Ist Hausmeister ein anerkannter Ausbildungsberuf?
Nein. In Deutschland ist Hausmeister kein anerkannter Ausbildungsberuf, sondern eine Tätigkeits- beziehungsweise Jobbezeichnung. Wer als Hausmeister arbeitet, hat meist zuvor einen anderen, oft handwerklichen Beruf erlernt oder steigt als Quereinsteiger ein.
Welche Weiterbildungen gibt es für Quereinsteiger zum Hausmeister?
Verbreitet sind modulare Qualifizierungen wie die „Fachkraft für Gebäudetechnik und Hausmeisterdienste“ (unter anderem beim TÜV Nord) sowie die Weiterbildung zum technischen Hausmeister, die sich mit der „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ ergänzen lässt. Für den weiteren Aufstieg bieten sich eine Fortbildung oder ein Studium im Facility Management an.
Welche handwerklichen Vorkenntnisse braucht man als Hausmeister?
Gefragt ist meist ein abgeschlossener handwerklicher Beruf, etwa als Elektriker, Schlosser oder in der Sanitär- und Heizungstechnik. Für wesentliche, zulassungspflichtige Handwerksarbeiten ist ein Eintrag in der Handwerksrolle beziehungsweise ein Meisterbetrieb erforderlich; einfache Ausbesserungen und pflegerische Arbeiten darf ein Hausmeister dagegen selbst erledigen.
Sind Hausmeisterdienste bei der IHK oder der Handwerkskammer?
Das hängt von den ausgeübten Tätigkeiten ab. Führt ein Hausmeisterbetrieb ausschließlich nicht zulassungspflichtige, hausmeisterliche Arbeiten aus, ist er der Industrie- und Handelskammer zugeordnet. Sobald wesentliche zulassungspflichtige Handwerksleistungen hinzukommen, kann eine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer entstehen.













