Beamtenanwärter: Laufbahngruppen, Voraussetzungen und Vorbereitungsdienst

Beamtenanwärterin am Schreibtisch in einer Behörde
bzak / Pixabay

Ein Beamtenanwärter steht am Anfang einer Beamtenlaufbahn: Er oder sie befindet sich im Vorbereitungsdienst und wird darin auf eine spätere Tätigkeit im öffentlichen Dienst vorbereitet. Attraktiv sind vor allem die Anstellung auf Lebenszeit, die soziale Absicherung während der Dienstzeit und die breite Auswahl an Tätigkeitsfeldern – von der allgemeinen Verwaltung über die Finanzverwaltung bis zu Polizei- oder Justizbehörden.

Laufbahngruppen und ihre Voraussetzungen

Welche Anforderungen an Beamtenanwärter gestellt werden, regelt das Laufbahnrecht. Es ordnet vergleichbare Tätigkeiten vergleichbaren Ausbildungen zu und legt fest, welcher Bildungsstand für welche Laufbahn nötig ist. Die fachliche Eignung hat dabei einen hohen Stellenwert.

Beim Bund und in mehreren Ländern gibt es traditionell vier Laufbahngruppen: den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Die Laufbahngruppe zeigt an, welches Bildungsniveau erforderlich ist; die Laufbahn selbst beschreibt die konkrete Tätigkeit, etwa in einer Finanzbehörde.

Schaubild: Beamtenanwärter

Für die Einstellung beim Bund nennt § 17 Bundesbeamtengesetz die Mindestvoraussetzungen:

  • Einfacher Dienst: erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.
  • Mittlerer Dienst: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung beziehungsweise einer Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
  • Gehobener Dienst: eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung, etwa Abitur oder Fachhochschulreife.
  • Höherer Dienst: ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss.

Vergleichbare anerkannte Abschlüsse werden jeweils gleichgestellt.

Vier oder zwei Laufbahngruppen: Bund und Länder

Im Bundesdienst gelten weiterhin alle vier Laufbahngruppen. Im gehobenen Dienst werden dabei Bachelor-, im höheren Dienst Master-Abschlüsse anerkannt, sodass Fachhochschul- und Universitätsabschlüsse gleichgestellt sind.

Einige Länder haben das System vereinfacht: Die norddeutschen Küstenländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern – später auch Sachsen-Anhalt – fassen die Laufbahnen in nur noch zwei Gruppen zusammen. Laufbahngruppe 1 vereint den einfachen und mittleren, Laufbahngruppe 2 den gehobenen und höheren Dienst. Wieder andere Länder wie Baden-Württemberg, Bayern oder Rheinland-Pfalz haben eigene Modelle. Welche Struktur gilt, richtet sich daher nach dem jeweiligen Dienstherrn.

Vom Beamten auf Widerruf zur Ernennung auf Lebenszeit

Wer den Vorbereitungsdienst antritt, wird zunächst zum „Beamten auf Widerruf“ ernannt (§ 4 Beamtenstatusgesetz). Die Dauer des Vorbereitungsdienstes hängt von der Laufbahngruppe und vom Dienstherrn ab. Beim Bund gilt in der Regel:

  • Einfacher Dienst: mindestens sechs Monate.
  • Mittlerer Dienst: in der Regel zwei Jahre.
  • Gehobener Dienst: in der Regel drei Jahre mit Fachstudien und berufspraktischen Abschnitten.
  • Höherer Dienst: mindestens 18 Monate, in der Regel zwei Jahre.

Nach bestandener Laufbahnprüfung folgt das Beamtenverhältnis „auf Probe“. In dieser Zeit – je nach Laufbahngruppe und Dienstherr bis zu drei Jahre – müssen sich die Beamtinnen und Beamten bewähren. Erst danach erfolgt die Ernennung zum „Beamten auf Lebenszeit“.

Vorbereitungsdienst: Theorie und Praxis

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die theoretischen Inhalte werden an einer Verwaltungs- oder Berufsschule beziehungsweise an einer (Fach-)Hochschule vermittelt. Die praktischen Kenntnisse erwerben Beamtenanwärter in der Behörde oder Verwaltung, die zur jeweiligen Laufbahn gehört.

Beamtenanwärter im Vergleich

Sie lernen im Vorbereitungsdienst Verwaltungsrecht, wechseln zwischen Lehrgang und Behörde und bearbeiten erste Akten und Anträge.

Weg in den Beruf
Beamtenlaufbahn
Einstieg ohne Abitur
teils

Passt der Beruf zu dir?

  • Handwerk & Technik kaum
  • Menschen & Beratung deutlich
  • Gestaltung kaum
  • Zahlen & Organisation prägend
  • Draußen & Natur kaum
  • Körperlicher Einsatz kaum
  • Verantwortung deutlich
  • Ungewöhnliche Arbeitszeiten kaum

Passt, wenn du …

  • sucht einen sicheren Arbeitsplatz
  • arbeitet gern nach Vorschrift
  • lernt Recht gern

Eher schwierig, wenn du …

  • mag keine starren Hierarchien
  • will schnell eigene Ideen umsetzen

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Quellen: Passungsprofil: redaktionelle Bewertung von berufe.eu.

Häufig gestellte Fragen

Welche Schulabschlüsse werden für die Laufbahngruppen benötigt?

Für den einfachen Dienst genügt ein Hauptschulabschluss, für den mittleren Dienst ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung. Der gehobene Dienst setzt eine Hochschulzugangsberechtigung voraus, der höhere Dienst ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder gleichwertig). Gleichwertige anerkannte Abschlüsse zählen jeweils mit.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Beamtenanwärter?

Das hängt von der Laufbahngruppe und vom Dienstherrn ab. Beim Bund dauert der Vorbereitungsdienst im einfachen Dienst mindestens sechs Monate, im mittleren Dienst in der Regel zwei Jahre, im gehobenen Dienst in der Regel drei Jahre und im höheren Dienst mindestens 18 Monate, meist zwei Jahre.

Was bedeutet „Beamter auf Widerruf“ und „auf Probe“?

Während des Vorbereitungsdienstes ist man Beamter auf Widerruf und kann grundsätzlich jederzeit entlassen werden; die Möglichkeit, die Ausbildung abzuschließen, bleibt dabei gewährleistet. Nach der Laufbahnprüfung folgt das Beamtenverhältnis auf Probe, in dem sich die Beamtinnen und Beamten bewähren, bevor sie auf Lebenszeit ernannt werden.

Wie unterscheiden sich die Laufbahnmodelle der Länder vom Bund?

Der Bund und mehrere Länder behalten die vier klassischen Laufbahngruppen. Die norddeutschen Küstenländer und Sachsen-Anhalt haben sie zu zwei Laufbahngruppen zusammengefasst; weitere Länder wie Baden-Württemberg, Bayern oder Rheinland-Pfalz nutzen eigene Modelle. Maßgeblich ist immer der jeweilige Dienstherr.