Volljurist

volljurist
jessica45 – Pixabay.com

Volljuristen – damit verbinden große Teile der Bevölkerung erst einmal Richter, Anwälte und Staatsanwältinnen. Dass Volljuristen aber auch in ganz anderen Bereichen tätig werden können, z.B. in der Verwaltung, der Unternehmensberatung und in der Presse, ist hingegen nicht so bekannt. Die lange Ausbildung qualifiziert für eine Vielzahl von Berufsbildern, von welchen viele nicht im klassisch juristischen Bereich liegen.

Ausbildung

Die juristische Ausbildung gliedert sich in zwei Teile: das Studium und das daran anschließende erste Staatsexamen sowie das Referendariat und das zweite Staatsexamen.

Studium

Beginnend mit dem Studium hat der stud. iur. (lat. für Jurastudent) eine Vielzahl von Klausuren und Hausarbeiten gleich im ersten Teil des Studiums, dem sogenannten Hauptstudium, zu bestehen. Dort lernt er die Grundlagen des Rechts (unter anderem die Grundrechte, den allgemeinen Teil des Strafrechts, Rechtsgeschichte und die vertraglichen Schuldverhältnisse).

Nach dem vertiefenden Hauptstudium mit Vorlesungen etwa im Verwaltungsrecht folgt entweder das Schwerpunktstudium oder die Examensvorbereitung, das Repetitorium (vom lat. repetire für wiederholen).

Im „Rep“ wird dann auf das hingearbeitet, was sich fast jede Juristin und jede Juristin wünscht: ein Prädikatsexamen. Die magischen neuen von 18 Punkten erscheinen erst einmal gar nicht so schwer zu erreichen, doch wer einmal eine Klausur im Staatsexamen geschrieben hat, weiß, wie schwer es schon sein kann, überhaupt die vier Punkte zum Bestehen zu schaffen.

Insgesamt wird die Examensvorbereitung für die meisten Studenten als mental sehr belastend empfunden, da täglich 8-10 Stunden gelernt wird und die Übungsklausuren oft nicht mit den erhofften Punktzahlen bewertet werden. In dieser Phase sind ein gut ausgearbeiteter Lernplan und Durchhaltevermögen unerlässlich.

Das erste Staatsexamen besteht aus einem staatlichen und einem universitären Teil. Die Gesamtnote besteht, je nach Bundesland, zu 60-70 % aus dem staatlichen und zu 30-40 % aus dem universitären Teil. Für den staatlichen Teil muss man in allen Bundesländern sechs Klausuren (drei im Zivilrecht, zwei im öffentlichen Recht und eine im Strafrecht) sowie eine mündliche Prüfung bewältigen.

Wer besonders schnell ist und zu Beginn des neunten Semesters die Klausuren schon im „Freischuss“ hinter sich gebracht hat, kann, selbst bei Bestehen, das Examen noch einmal zur Verbesserung wiederholen. Andernfalls gibt es lediglich zwei Bestehensversuche.

Die Schwerpunktsprüfung besteht universitätsabhängig aus einigen Klausuren im selbst gewählten Bereich (z.B. Arbeitsrecht oder Kriminologie) sowie einer wissenschaftlichen Arbeit vergleichbar mit einer Bachelorarbeit, der sogenannten Seminararbeit.

Referendariat

Wenn das erste Staatsexamen erfolgreich absolviert ist, erfolgt das Warten auf einen Referendariatsplatz, was je nach Stadt bis zu neun Monate dauern kann.

Das erste Staatsexamen stellt zwar selbst schon einen Abschluss dar (nach Beantragung eines Zertifikats Diplomjurist/Diplomjuristin), um in den klassischen juristischen Berufsfeldern (Richterin/ Anwalt/ Staatsanwältin) arbeiten zu können, ist jedoch auch das zweite Staatsexamen erforderlich. Sobald man Referendar ist, erwirbt man zusätzlich den Titel ass. iur. (Assesor).

Das Referendariat gliedert sich in vier Stationen: die Zivilrechtsstation bei einem Zivilgericht, mit welcher in den meisten Bundesländern das Referendariat begonnen wird, die Strafrechtstation bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht, die Verwaltungsstation bei einer Behörde und zuletzt die Anwaltsstation.

Während beim Studium theoretische Aspekte wie Streitstände im Vordergrund stehen, wird die Ausbildung für das zweite Staatsexamen deutlich praxisorientierter. Zivil- wie strafprozessuale Fragen, die von Studierenden oft eher stiefmütterlich behandelt werden, nehmen nun einen viel höheren Stellenwert ein.

In Vorbereitung auf das zweite Examen müssen Arbeitsgemeinschaften besucht werden, welche einen auf die Klausuren des zweiten Examens vorbereiten. Diese bestehen, anders als beim ersten Examen, nicht mehr aus Gutachten, sondern unteren anderem auch aus Urteils- und Anwaltsklausuren.

Abschluss der Ausbildung (zweites Staatsexamen)

In Vorbereitung auf das zweite Examen besuchen viele wieder ein Repetitorium. Das Examen selbst besteht dann je nach Bundesland aus 7-11 Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Ein Verbesserungsversuch, also ein Wiederholen der Prüfung trotz Bestehens, ist nun gebührenpflichtig und kostet z.B. in NRW um 700 Euro.

Wer auch die Hürde des zweiten Staatsexamens hinter sich gebracht hat, hat die Befähigung zum Richteramt erworben und darf sich Volljurist bzw. Volljuristin nennen.

Weiterhin ist eine Zulassung als Rechtsanwalt ebenso möglich. Dabei ist es üblich, nach einer gewissen Zeit Fachanwalt zu werden, wofür man Kurse in einem bestimmten Rechtsgebiet (z.B. Familien- oder Erbrecht) besuchen muss.

Weiterhin setzten viele Kanzleien eine Promotion oder einen LLM (Master of Law) voraus, um zum Partner oder Juniorpartner aufsteigen zu können. Eine Promotion ist nach den meisten Promotionsordnungen grundsätzlich nur mit einem Prädikatsexamen möglich, mit einer Sondergenehmigung reicht jedoch auch schon ein gehobenes „befriedigend“.

Der LLM wird meistens im Ausland absolviert und dauert in der Regel zwei bis vier Semester, je nachdem, ob er in Voll- oder Teilzeit absolviert wird.

Weiterführende Links: