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Eine Rechtsanwaltsfachangestellte hält der Anwältin oder dem Anwalt den Rücken frei: Sie organisiert die Abläufe in der Kanzlei, verwaltet Akten und sorgt dafür, dass Fristen und Termine eingehalten werden. Ohne diese Arbeit im Hintergrund käme der juristische Alltag schnell ins Stocken.
Aufgaben einer Rechtsanwaltsfachangestellten
Der Beruf verbindet organisatorische, kaufmännische und juristisch geprägte Tätigkeiten. Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Akten- und Fristenmanagement: Akten anlegen, auf Wiedervorlage legen und Fristen überwachen, damit keine Termine – etwa für Berufung oder Revision – versäumt werden.
- Kostenabrechnung: Vergütungen und Gebühren berechnen – bei anwaltlichen Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) –, Rechnungen an Mandanten stellen und die Buchführung erledigen.
- Mandanten- und Terminkontakt: Telefonate annehmen, Termine vereinbaren und den Schriftverkehr mit Mandanten, Gerichten und Behörden führen.
- Sekretariat: Je nach Größe und Organisation der Kanzlei kommen klassische Büro- und Sekretariatsaufgaben hinzu.
Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten
Rechtsanwaltsfachangestellte ist ein bundesweit anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und findet im dualen System statt: Die praktische Arbeit in der Kanzlei wird durch den Unterricht in der Berufsschule ergänzt. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei guten Leistungen oder mit (Fach-)Abitur – ist eine Verkürzung möglich.
Ein bestimmter Schulabschluss ist rechtlich nicht vorgeschrieben; in der Praxis stellen die Kanzleien überwiegend Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss ein, zunehmend auch mit (Fach-)Abitur. Geregelt ist die Ausbildung in der ReNoPat-Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbV) vom 29. August 2014. Zuständige Stelle für Ausbildungsvertrag und Prüfungen ist die Rechtsanwaltskammer.
Häufig wird der Beruf mit dem oder der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verwechselt. Das sind eigenständige Ausbildungsberufe, die zwar in derselben Verordnung geregelt sind, aber unterschiedliche Schwerpunkte haben – bei der Rechtsanwaltsfachangestellten liegt der Fokus auf der anwaltlichen Kanzlei.
Weiterbildung und Aufstieg
Nach der Ausbildung stehen mehrere Wege offen. Eine anerkannte Aufstiegsfortbildung ist die Prüfung zur Geprüften Rechtsfachwirtin beziehungsweise zum Geprüften Rechtsfachwirt, mit der sich anspruchsvollere organisatorische und kaufmännische Aufgaben in der Kanzlei übernehmen lassen. Der Beruf kann außerdem eine praxisnahe Grundlage für ein späteres Studium der Rechtswissenschaften sein.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen muss man für die Ausbildung erfüllen?
Ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis werden überwiegend Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss eingestellt, zunehmend auch mit (Fach-)Abitur. Wichtig sind gute Deutschkenntnisse, Sorgfalt und Organisationstalent.
Wie lange dauert die Ausbildung und wie ist sie aufgebaut?
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und verläuft dual – also in der Kanzlei und in der Berufsschule. Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung möglich. Zuständige Stelle für die Prüfungen ist die Rechtsanwaltskammer.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Eine anerkannte Aufstiegsfortbildung ist die Prüfung zur beziehungsweise zum Geprüften Rechtsfachwirt. Damit lassen sich verantwortungsvollere Aufgaben im Kanzleimanagement übernehmen. Auch ein anschließendes Jura-Studium ist möglich.
Worin unterscheidet sich der Beruf von der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten?
Beide sind eigenständige, in derselben Verordnung geregelte Ausbildungsberufe. Bei der Rechtsanwaltsfachangestellten liegt der Schwerpunkt auf der Arbeit in einer Anwaltskanzlei, während die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte zusätzlich für notarielle Aufgaben ausgebildet wird.












