Psychotherapeut werden: Studium, Approbation und Weiterbildung

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Berufsbild des Psychotherapeuten

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erkennen seelische Erkrankungen und behandeln sie mit anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Welche Therapieform zum Einsatz kommt, hängt vom jeweiligen Krankheitsbild ab – ebenso fließen die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände der Patientinnen und Patienten in die Behandlung ein. Neben rein psychischen Leiden geht es häufig auch um psychosomatische Beschwerden, weshalb medizinisches Grundwissen zum Berufsalltag gehört.

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt. Wer sie führen möchte, benötigt eine staatliche Zulassung – die Approbation. Sie erlaubt es, Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie eigenverantwortlich auszuüben.

Psychotherapeut werden: Studium und Approbation

Seit dem 1. September 2020 gilt ein reformiertes Psychotherapeutengesetz. Es hat den Ausbildungsweg grundlegend verändert: Statt eines Psychologiestudiums mit anschließender, meist mehrjähriger und oft unvergüteter Zusatzausbildung führt heute ein eigenes Hochschulstudium direkt zur Approbation.

Das Studium ist zweistufig aufgebaut und dauert in der Regelstudienzeit fünf Jahre:

  • ein dreijähriges, polyvalentes Bachelorstudium mit psychologischem Schwerpunkt (Abschluss Bachelor of Science, B.Sc.),
  • ein darauf aufbauendes zweijähriges Masterstudium „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (Abschluss Master of Science, M.Sc.).

Am Ende des Masterstudiums steht die staatliche psychotherapeutische Prüfung (Approbationsprüfung). Wer sie besteht, erhält unmittelbar die Approbation und darf die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ beziehungsweise „Psychotherapeutin“ führen. Die ersten Absolventinnen und Absolventen des neuen Studiengangs legten diese Prüfung im September 2022 ab. Auch ein Fernstudium der Psychologie ist grundsätzlich möglich; für die Approbation müssen Studiengang und Prüfung jedoch den Vorgaben der Approbationsordnung entsprechen.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Immatrikulation wird in der Regel die allgemeine Hochschulreife verlangt; wegen der hohen Nachfrage sind die Studienplätze meist über einen Numerus clausus beschränkt. Neben guten Noten sind persönliche Eigenschaften wichtig:

  • Einfühlungsvermögen
  • Aufmerksamkeit und gutes Konzentrationsvermögen
  • angemessene Distanz zur Leidensgeschichte der Klientinnen und Klienten
  • hohe psychische und emotionale Belastbarkeit

Studieninhalte

Der Bachelor vermittelt die Grundlagen der Psychologie und der klinischen Psychologie, darunter:

  • Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen
  • psychologische Grundlagen- und Methodenfächer
  • Verknüpfung von Theorie und praxisnahen Anteilen
  • Vorbereitung auf die vertiefte psychotherapeutische Qualifikation

Im Master werden diese Inhalte auf höherem Niveau vertieft und um störungsspezifische Behandlung, Berufsethik sowie praktische Einsätze ergänzt.

Schaubild: Psychotherapeut

Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten

Mit der Approbation ist der Berufsweg noch nicht abgeschlossen. Wer gesetzlich Versicherte behandeln und mit den Krankenkassen abrechnen möchte, absolviert im Anschluss eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten. Sie dauert etwa fünf Jahre, findet in stationären und ambulanten Einrichtungen statt und wird – anders als die frühere postgraduale Ausbildung – in einem angestellten, vergüteten Verhältnis absolviert.

In der Weiterbildung spezialisieren sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf eine Altersgruppe (Erwachsene oder Kinder und Jugendliche) sowie auf ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren. Am Ende steht die Fachkunde, die für den Eintrag ins Arztregister und die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erforderlich ist.

Gilt der alte Ausbildungsweg noch?

Für den Übergang gibt es eine Bestandsschutzregelung: Wer sein Psychologiestudium vor dem 1. September 2020 begonnen hat, kann die Ausbildung nach altem Recht – zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – noch bis Ende 2032 abschließen. In Härtefällen ist auf Antrag eine Verlängerung bis 2035 möglich.

Arbeitsfelder und berufliche Perspektiven

Approbierte Psychotherapeuten arbeiten in eigener oder angestellter Praxis, in Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen, in Beratungsstellen sowie in der Rehabilitation. Viele streben im Lauf ihrer Karriere die Selbstständigkeit mit eigener Praxis an.

Von den psychologischen Psychotherapeuten zu unterscheiden sind die ärztlichen Psychotherapeuten: Sie haben zunächst Medizin studiert und sich anschließend zum Facharzt – etwa für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin – weitergebildet. Nur sie dürfen zusätzlich Medikamente verordnen. Wer eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebt, kann über Promotion und Habilitation in Forschung und Lehre an Hochschulen tätig werden.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Psychotherapeuten?

Das Studium umfasst in der Regelstudienzeit fünf Jahre (dreijähriger Bachelor und zweijähriger Master) und endet mit der Approbationsprüfung. Für die Kassenzulassung folgt anschließend eine etwa fünfjährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten.

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut, Psychiater und Psychologe?

Ein Psychologe hat Psychologie studiert, darf aber ohne Approbation keine Heilkunde ausüben. Ein (psychologischer) Psychotherapeut besitzt die Approbation und behandelt psychische Erkrankungen mit psychotherapeutischen Verfahren. Ein Psychiater ist Facharzt, hat also Medizin studiert, und darf zusätzlich Medikamente verordnen.

Welche Voraussetzungen muss man für das Psychotherapie-Studium erfüllen?

Für den Bachelor wird in der Regel die allgemeine Hochschulreife verlangt; wegen der hohen Nachfrage sind die Studienplätze meist über den Numerus clausus beschränkt. Wichtig sind zudem Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und ein professioneller Umgang mit Nähe und Distanz.

Gilt der frühere Ausbildungsweg noch?

Ja, übergangsweise. Wer sein Psychologiestudium vor dem 1. September 2020 begonnen hat, kann die Ausbildung nach altem Recht noch bis Ende 2032 (in Härtefällen bis 2035) abschließen.