Neurologe

Neurologe
ElisaRiva @ Pixabay

Ein Neurologe ist immer ein Arzt. Er beschäftigt sich mit den Fachgebieten Neurologie und Psychiatrie. Im Wesentlichen betrifft dieses Fachgebiet Erkrankungen des Gehirns und des peripheren Nervensystems. Dazugehörige Erkrankungen sind beispielsweise Demenz, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Schlaganfälle oder sonstige neurologische Ausfallerscheinungen, deren Ursache häufig auch unklar ist.

Ausbildung

Regelung der Ausbildung und Ablauf

Ein Neurologe hat Humanmedizin studiert. Nach dem Studium arbeitet er als Assistenzarzt für Neurologie in einem Krankenhaus, in einer neurologischen Praxis, einem Rehazentrum oder auch in der Forschung sowie einem Neurologicum (ambulante Kompetenzzentren). Außerdem muss er Erfahrungen in der Psychiatrie sammeln. Die Facharztausbildung unterschiedet sich von Bundesland zu Bundesland. Erst nach der Ausbildung zum Facharzt erhält man den Titel „Facharzt für Neurologie„.

Während der Zeit als Assistenzarzt müssen bestimmte Leistungen unter Supervision von Oberärzten und Chefarzt erbracht werden, die in einem Logbuch festgehalten werden. Dazu gehören bestimmte diagnostiche Verfahren und Therapien. Außerdem nimmt man als Assistenzarzt im Krankenhaus an Bereitschaftsdiensten teil, die aus Nacht-, Spät-, oder Wochenenddiensten bestehen. Eine normale Arbeitswoche hat je nach Tarifvertrag 40 Wochenarbeitsstunden. Überstunden sind sehr häufig.

Dauer

Die Regelstudienzeit eines Medizinstudiums beträgt sechs Jahre. Das letzte Jahr ist das so genannte praktische Jahr, in dem man Vollzeit im Krankenhaus oder in einer Praxis arbeitet, meistens unbezahlt. Die sich an das Studium anschließende Ausbildung zum Facharzt dauert in der Regel weitere fünf Jahre. Arbeitet man in Teilzeit, verlängert sich die Weiterbildung entsprechend. Häufig benötigen die Assistenzärzte auch länger, weil nicht alle Anforderungen des Logbuchs erfüllt wurden. Das kann der Fall sein, wenn die Weiterbildung schlecht geregelt ist oder man in einem Krankenhaus arbeitet, in dem nicht alle erforderlichen diagnotischen Verfahren oder Therapien durchgeführt werden.

Abschluss und Ausblick

Das Medizinstudium wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Dieses gliedert sich in schriftliches und mündliches Staatsexamen. Das schriftliche Staatsexamen findet an drei aufeinander folgenden Tagen statt. Inhalt sind alle Themen des gesamten Medizinstudiums. Das mündliche Examen erfolgt an zwei Tagen mit einer klinisch praktischen Prüfung und einer Fragerunde vor vier Ärzten unterschiedlicher Fachgebiete. Die folgende Facharztausbildung wird mit der mündlichen Facharztprüfung und dem Titel „Facharzt für Neurologie“ abgeschlossen.

Nun kann man sich in eigener Praxis selbstständig machen, als angestellter Facharzt im klinischen oder ambulanten Bereich arbeiten oder in der Klinik zum Oberarzt oder Chefarzt aufsteigen und sich als Spezialist für bestimmte Krankheitsbider weiter etablieren. Auch eine Tätigkeit in der Forschung bzw. an der Uni ist möglich.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite des BVDN dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte sowie der ZNS Newsplattform für Neurologen.