Inhaltsverzeichnis

Welche Jobs bieten sich für Studierende in den Semesterferien an?
Wer in den Semesterferien die Kasse auffüllen möchte, hat viele Möglichkeiten. Gut nachgefragt sind zum Beispiel Promotion- und Kostümjobs zum Saisonstart von Freizeitparks oder bei Neu- und Wiedereröffnungen großer Märkte. Ebenso werden Kellnerinnen und Kellner, Garten- und Umzugshilfen, Übersetzerinnen und Übersetzer von (Fach-)Texten, Fahrdienste und Kinderbetreuung gesucht. Viele dieser Tätigkeiten setzen zeitliche Flexibilität oder körperliche Belastbarkeit voraus.
Wie finden Sie passende Ferienjobs für die Semesterferien?
Eine erste Anlaufstelle ist das örtliche Studierendenwerk, das Studierende berät und teils bei der Jobsuche unterstützt. Auch die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit ist eine gute Quelle. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Online-Jobbörsen, die sich auf bestimmte Branchen oder auf Studierende spezialisiert haben – etwa für Messe- und Promotionjobs, Nachhilfe, Gastronomie oder Animation.
Ein saisonaler Klassiker sind Fahrradtaxis (oft „Velotaxi“ genannt), die in einigen Großstädten und Tourismusorten in den Sommermonaten gefragt sind. Neben Ausweis, Gewerbeanmeldung und Führerschein brauchen Sie dafür körperliche Fitness und gute Ortskenntnis. Prüfen Sie über die Suchmaschine, ob ein solches Angebot an Ihrem Ort besteht.
Woran erkennen Sie unseriöse Jobangebote?
Achten Sie bei ausgeschriebenen Stellen auf Formulierungen und Details. Wenn Sie angeblich ohne Vorkenntnisse, bei freier Zeiteinteilung und in kürzester Zeit viel Geld verdienen sollen, ist Vorsicht geboten – häufig geht es dann um Kundenakquise, und für die „Einarbeitung“ wird mitunter sogar eine Gebühr per Vorkasse verlangt.
Skeptisch sollten Sie auch sein, wenn kein Auftraggeber genannt wird und Sie nur eine Mobilfunknummer, eine E-Mail-Adresse und einen „neutralen“ Treffpunkt erhalten. Geben Sie niemals leichtfertig persönliche Daten heraus und übernehmen Sie keine Botengänge, ohne zu wissen, was Sie transportieren.
Nehmen Sie keinen Job ohne schriftlichen Vertrag mit klaren Angaben zu Verdienst und Zahlungszeitpunkt an. Lassen Sie einen noch nicht unterschriebenen Vertrag im Zweifel prüfen; im Kleingedruckten verstecken sich mitunter unrealistische Vorgaben. Zahlen Sie niemals Gebühren für Material, Schulungen, Einträge in Jobbörsen oder die Vermittlung von Ferienjobs – seriöse Vermittlungen und Stellenbörsen sind für Bewerberinnen und Bewerber kostenlos.
Wie viel dürfen Sie in den Semesterferien arbeiten?
In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Studierende mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die bekannte 20-Stunden-Grenze gilt vor allem während der Vorlesungszeit und sichert das sogenannte Werkstudentenprivileg, bei dem in der Sozialversicherung nur Beiträge zur Rentenversicherung anfallen. Wer über das Jahr an mehr als 26 Wochen (182 Kalendertagen) mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, kann dieses Privileg allerdings verlieren.
Alternativ ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich: Sie darf im Kalenderjahr nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern und ist dann sozialabgabenfrei – die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Für einen Minijob mit Verdienstgrenze gilt dagegen eine feste monatliche Verdienstgrenze; ihre aktuelle Höhe nennt die Minijob-Zentrale.
Wenn Sie BAföG beziehen, kann Einkommen aus Ferienjobs angerechnet werden. Dabei gelten Freibeträge, die auf Jahresbasis berechnet werden – Monate mit höherem Verdienst lassen sich also mit einkommensschwächeren ausgleichen. Die aktuellen Regelungen finden Sie auf der offiziellen BAföG-Seite.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel darf ich in den Semesterferien arbeiten?
In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Studierende mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten; die 20-Stunden-Grenze für das Werkstudentenprivileg gilt vor allem in der Vorlesungszeit. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung bleiben Sie an die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr gebunden.
Welche Ferienjobs eignen sich besonders gut für Studierende?
Gefragt sind unter anderem Promotion- und Messejobs, Gastronomie, Nachhilfe, Kinderbetreuung sowie Umzugs- und Gartenhilfe. Viele dieser Tätigkeiten setzen zeitliche Flexibilität oder körperliche Belastbarkeit voraus.
Wie erkenne ich unseriöse Jobangebote?
Seien Sie skeptisch bei Vorkasse für eine „Einarbeitung“, fehlendem Auftraggeber, Druck zur Herausgabe persönlicher Daten und Jobs ohne schriftlichen Vertrag. Seriöse Vermittlungen und Stellenbörsen sind für Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich kostenlos.
Was passiert mit meinem BAföG, wenn ich in den Semesterferien arbeite?
Einkommen aus Ferienjobs kann auf das BAföG angerechnet werden. Es gelten Freibeträge, die auf Jahresbasis berechnet werden, sodass sich verdienststarke und verdienstschwache Monate ausgleichen lassen. Die aktuellen Freibeträge und Details stehen auf der offiziellen BAföG-Seite.
Hilfreiche Links
- Örtliches Studierendenwerk (Beratung und teils Jobvermittlung für Studierende)
- Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit
- Minijob-Zentrale – Regeln zu Minijob und kurzfristiger Beschäftigung
- Offizielle BAföG-Informationen