Jobs in den Semesterferien

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Welche Jobs bieten sich für Studenten in den Semesterferien an?

Wenn Sie als Student in den Semesterferien Ihre Kasse auffüllen möchten, haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, interessante und gut bezahlte Ferienjobs zu finden. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie umso mehr Geld verdienen, je ungeliebter die zu erledigende Aufgabe ist.

Ein typischer Job für Studenten ist der Auftritt in einem Kostüm, zum Beispiel beim Saisonstart der Freizeitparks, bei Neu- oder Wiedereröffnungen von großen Verbrauchermärkten und ähnliches. Allerdings ist der Verdienst mit ungefähr zwölf Euro pro Stunde relativ hoch. Kellner, Garten- und Umzugshelfer, Übersetzer von (Fach-)Texten, Fahrer, Kinderbetreuer etc. werden ebenfalls immer wieder gesucht, sie müssen jedoch häufig entweder äußerst flexibel in ihrer Zeiteinteilung und/oder körperlich belastbar sein.

Wie finden Sie die interessantesten Jobs für die Semesterferien?

Eine erste Anlaufstelle ist in jedem Fall das Studentenwerk, eine Arbeitsvermittlung speziell für Studenten auf der Suche nach Ferienjobs, sowie die Jobbörse der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus bietet das Internet zahlreiche Jobbörsen, die sich entweder auf bestimmte Jobs, auf die Zielgruppe Studenten oder auf gewisse Branchen spezialisiert haben. Hier können Sie sich auf Messe- und Promotionjobs bewerben, als Mitarbeiter renommierter Nachhilfeinstitute für Schüler, als Animateur, Mitarbeiter in der Gastronomie und vieles mehr.

Mehrere Großstädte in Deutschland suchen in den Sommermonaten außerdem Fahrradtaxi-Fahrer, darunter Hannover, Berlin und Stuttgart und sogar die Insel Sylt. Geben Sie den Begriff „Velotaxi“ in die Suchmaschine ein und prüfen Sie, ob dieser Ferienjob für Sie geeignet ist. Neben einem Ausweis, einer Gewerbeanmeldung und einem Führerschein benötigen Sie körperliche Fitness und gute Kenntnisse der Stadt, in der Sie Ihre Passagiere von A nach B befördern möchten.

Woran erkennen Sie unseriöse Jobangebote?

Achten Sie bei den ausgeschriebenen Stellen auf die Formulierungen und andere Details.

Sie benötigen keine Branchenkenntnisse, können Ihre Zeit frei einteilen und haben die Möglichkeit, in kürzester Zeit viel Geld zu verdienen? Lassen Sie die Finger davon, höchstwahrscheinlich sollen Sie Kunden akquirieren; möglicherweise wird für die „Einarbeitung“ sogar noch eine Gebühr in Rechnung gestellt, die Sie per Vorkasse zu zahlen haben.

Wird kein Auftraggeber genannt und Sie erhalten für die Kontaktaufnahme lediglich eine Mobilfunknummer, eine E-Mail-Adresse und eine „neutrale“ Adresse als Treffpunkt, sollten Sie skeptisch sein. Geben Sie niemals Ihre persönlichen Daten heraus und übernehmen Sie keine Botengänge, ohne zu wissen, was Sie transportieren.

Nehmen Sie keinen Job an ohne Vertrag mit klaren Angaben zu Verdienst und Zahlungszeitpunkt. Versuchen Sie bei Unsicherheiten, den noch nicht unterschriebenen Vertrag einem Fachmann vorzulegen. Häufig verstecken sich Klauseln im Kleingedruckten, die beispielsweise unrealistische Vorgaben für Verkaufszahlen etc. beinhalten.

Vorsicht vor Abzocke. Wählen Sie keine kostenpflichtigen Telefonnummern, zahlen Sie niemals Gebühren für Material oder Schulungen, für Einträge in Jobbörsen oder für die Vermittlung von Ferienjobs. Seriöse Vermittlungen und Stellenbörsen sind für die Suchenden grundsätzlich kostenlos.

Wie viel dürfen Sie als Studierender in den Semester dazuverdienen?

Grundsätzlich dürfen Sie in den Ferien so viel arbeiten und verdienen, wie Sie möchten – vorausgesetzt, dass sich der Job lediglich auf die Semesterferien beschränkt. Arbeiten Sie dagegen neben den Vorlesungen weiter, haben Sie diverse Regeln zu beachten. Damit Sie keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen, dürfen Sie pro Monat nicht mehr als 450 Euro verdienen. Falls Sie BAFöG beziehen, gelten zusätzliche Bedingungen, die Sie auf der entsprechende Webseite erfahren.

Grundsätzlich gilt, dass neben der Arbeit das Studium die Hauptrolle zu spielen hat. Das bedeutet, dass Ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen darf. Alternativ kann die Arbeitszeit bei einer kurzfristigen Beschäftigung auf maximal 50 Tage im Jahr verteilt werden; dies hebelt die 20 Stunden-Regel praktisch aus.

Hilfreiche und informative Links: