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Eckdaten zum Beruf
Der Bedarf an privaten Sicherheitsdienstleistungen ist über die Jahre gewachsen – ob beim Objekt- und Werkschutz, bei Großveranstaltungen oder im öffentlichen Personenverkehr. Für dieses Feld gibt es mit der Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) einen eigenen dualen Ausbildungsberuf, der auf die Prävention und die Abwehr von Gefahren gegenüber Personen, Objekten und Werten vorbereitet.
Zu den Aufgaben einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit gehören:
- der Schutz von Personen
- die Bewachung von Objekten und Anlagen
- die Vertretung der Werte des zu bewachenden Unternehmens
- die Erarbeitung vorbeugender Maßnahmen
- die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen
- die Gewährleistung von Sicherheit bei Großveranstaltungen
Neben Kommunikationsstärke und Durchsetzungsvermögen zählen ein Gespür für sicherheitskritische Situationen und die Einschätzung von Gefährdungspotenzialen zu den wichtigen persönlichen Eigenschaften.
Ausbildung
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist seit 2002 ein bundesweit anerkannter Ausbildungsberuf; die aktuelle Ausbildungsordnung stammt aus dem Jahr 2008. Ausgebildet wird für das Sicherheitsgewerbe ebenso wie für Sicherheitsabteilungen in Industrie, Handel, öffentlichem Dienst und Verkehr.
Regelung der Ausbildung und Ablauf
Die Ausbildung ist dual organisiert: Die Theorie vermittelt die Berufsschule, die Praxis der Ausbildungsbetrieb – beide Lernorte sind aufeinander abgestimmt. Vermittelt werden unter anderem das Erkennen von Rechtsverstößen und Delikten sowie die passenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Dazu kommen Erste-Hilfe-Maßnahmen, das situationsgerechte Verhalten in Konflikten und der Umgang mit sicherheitstechnischen Hilfsmitteln.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert regulär drei Jahre. Bei einschlägiger Vorbildung oder guten Leistungen lässt sie sich nach § 8 Berufsbildungsgesetz auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Betrieb verkürzen.
Prüfungen und Abschluss
Statt einer klassischen Zwischenprüfung sieht die aktuelle Ausbildungsordnung eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 wird zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres schriftlich abgelegt und prüft die Bereiche „Situationsgerechtes Verhalten und Handeln“ sowie „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“. Teil 2 folgt am Ende des dritten Jahres mit den schriftlichen Bereichen „Wirtschafts- und Sozialkunde“ und „Konzepte für Schutz und Sicherheit“ sowie einer praktischen Gesprächssimulation („Sicherheitsorientiertes Kundengespräch“). Teil 1 zählt zu 40 Prozent, Teil 2 zu 60 Prozent in die Gesamtnote. Abgenommen wird die Prüfung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Ausblick nach der Ausbildung
Nach dem Abschluss ist das Einsatzfeld breit. Größere Industrie- und Handelsunternehmen mit umfangreichen Anlagen gehören ebenso zu den Arbeitgebern wie Agenturen für Veranstaltungssicherheit. Auch an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen öffentlichen Orten kommen Fachkräfte für Schutz und Sicherheit zum Einsatz.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wer sich weiterqualifizieren möchte, kann den Abschluss zum Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit anstreben. Diese Fortbildung ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet – derselben Qualifikationsstufe wie ein Bachelorabschluss. Zugelassen wird, wer eine einschlägige Berufsausbildung und zusätzliche einschlägige Berufspraxis nachweist; die Dauer des Lehrgangs hängt vom Anbieter und davon ab, ob er in Voll- oder Teilzeit besucht wird.
Lesenswert
- Bundesagentur für Arbeit: Steckbrief zum Berufsbild (BERUFENET)
- BIBB: Profil und Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufs
- Wikipedia: Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit?
Rechtlich ist keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen die Betriebe überwiegend Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss ein. Wichtig sind wegen der Tätigkeit persönliche Zuverlässigkeit und ein einwandfreies Führungszeugnis.
Wie läuft die Abschlussprüfung ab?
Die Abschlussprüfung ist gestreckt: Teil 1 wird zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres schriftlich abgelegt, Teil 2 am Ende des dritten Jahres mit weiteren schriftlichen Bereichen und einer praktischen Gesprächssimulation. Teil 1 fließt mit 40, Teil 2 mit 60 Prozent in das Ergebnis ein. Abnehmende Stelle ist die IHK.
Worin unterscheidet sich die Fachkraft von einer Sicherheitskraft ohne Ausbildung?
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit durchläuft eine dreijährige duale Ausbildung (DQR-Niveau 4). Ungelernte Wach- und Sicherheitskräfte benötigen für viele Tätigkeiten dagegen lediglich eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung. Daneben gibt es mit der Servicekraft für Schutz und Sicherheit einen verwandten zweijährigen Ausbildungsberuf.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Naheliegend ist der Geprüfte Meister für Schutz und Sicherheit auf DQR-Niveau 6. Er setzt eine einschlägige Ausbildung und Berufspraxis voraus und liegt auf derselben Qualifikationsstufe wie ein Bachelorabschluss – ein Niveau, das auch den Weg zu einem anschließenden Studium eröffnen kann.
Lässt sich die Ausbildung verkürzen?
Ja. Nach § 8 Berufsbildungsgesetz kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Betrieb verkürzen, wenn das Ausbildungsziel voraussichtlich auch in der kürzeren Zeit erreicht wird – etwa bei einschlägiger Vorbildung oder guten Leistungen.













