Hundetrainer: Aufgaben, Ausbildung und Sachkundenachweis

Hundetrainer
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Ein Hundetrainer verbessert die Verständigung zwischen Hund und Halter. Er beobachtet das Verhalten des Tieres, erklärt dem Menschen die Signale seines Hundes und übt mit beiden ein, wie sie im Alltag und in schwierigen Situationen zusammenfinden. Trainiert wird meist in der gewohnten Umgebung, in der Gruppe an der Hundeschule oder als Hausbesuch.

Was ein Hundetrainer macht

Der Hundetrainer arbeitet immer mit Mensch und Tier zugleich. Häufig muss sich zuerst das Verhalten des Halters ändern, damit sich der Hund anders verhält – das erfordert Geduld, Einfühlungsvermögen und ein schnelles, sicheres Einschätzen der jeweiligen Lage. Er bereitet Halter und Hund auf Verhaltensprüfungen wie den Hundeführerschein vor und berät oft schon vor der Anschaffung, damit Tier und Halter zueinander passen.

Viele Hundetrainer sind mobil und machen Hausbesuche; ein Führerschein und ein Auto sind deshalb von Vorteil. Zunehmend kommen Online-Seminare, Erstgespräche und Feedback per Video hinzu. Eigene Erfahrung mit Hunden hilft im Beruf – manche Akademien erlauben es sogar, den eigenen Hund in die Ausbildung einzubeziehen.

Ausbildung zum Hundetrainer: kein klassischer Ausbildungsberuf

Hundetrainer ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Der Weg steht deshalb auch Quereinsteigern offen, die ihr Hobby zum Beruf machen möchten. Die fachliche Qualifikation wird in der Regel an privaten Fachschulen und Akademien oder per Fernstudium erworben; die Industrie- und Handelskammern bieten zusätzlich den Zertifikatslehrgang „Hundeerzieher/-in und Verhaltensberater/-in (IHK)“ an. Ein Fernstudium lässt sich zeitlich flexibel gestalten, verlangt aber Selbstdisziplin; Präsenzphasen sorgen für den praktischen Teil. Berufliche Fernlehrgänge müssen in Deutschland von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen sein.

Die Dauer hängt vom Anbieter ab und reicht von mehreren Monaten bis zu rund zwei Jahren. Manche Anbieter setzen ein Praktikum in einer Hundeschule voraus, um erste Praxis zu sammeln. Auf dem Lehrplan stehen typischerweise:

  • Kommunikation mit Hund und Halter
  • Lernverhalten, Erziehung und Haltung
  • unerwünschtes Verhalten und seine Behandlung
  • rechtliche Fragen der Hundehaltung
  • Rassenkunde und Verhaltensbiologie
  • Ernährung und Gesundheit des Hundes
  • betriebswirtschaftliches und psychologisches Grundwissen

Weil viele Hundetrainer selbstständig arbeiten, ist kaufmännisches Grundwissen wichtig – einige Schulen vermitteln es selbst oder kooperieren dafür mit den Industrie- und Handelskammern.

Schaubild: Hundetrainer/in

Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und Sachkundenachweis

Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Halter anleitet, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz. Diese Erlaubnispflicht für Hundetrainer gilt seit dem 1. August 2014. Zuständig ist das örtliche Veterinäramt. Voraussetzung ist ein Sachkundenachweis: Die verantwortliche Person muss die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten belegen – durch eine Ausbildung, den bisherigen beruflichen Umgang mit Tieren oder den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Lehrgangs.

Anerkannt werden unter anderem einschlägige Berufsausbildungen sowie Zertifikate von IHK oder Tierärztekammer. Die Tierärztekammern – etwa in Niedersachsen und Schleswig-Holstein – bieten eine bundesweit gültige Zertifizierung an, die viele Behörden als Sachkundenachweis akzeptieren. Welche Nachweise im Einzelfall genügen, legt das jeweilige Veterinäramt fest; die Anforderungen sind daher regional unterschiedlich. Am besten klärt man schon vor Beginn der Ausbildung mit dem gewählten Institut und dem zuständigen Amt, was anerkannt wird.

Spezialisierung und Berufsaussichten

Die Zahl der Hunde in Deutschland ist über die vergangenen zwei Jahrzehnte deutlich gestiegen – auf inzwischen mehr als zehn Millionen. Wer als Hundetrainer bestehen will, bildet sich laufend fort. Möglich sind unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Hundesport, bei dem Hund und Halter Auslastung und neue Aufgaben finden
  • Ausbildung von Dienst- und Assistenzhunden, etwa als Begleithunde für Menschen mit Behinderung
  • Arbeit mit Angsthunden, um Angst und Aggression abzubauen
  • Hundepsychologie, um Verhalten langfristig zu verändern

Zusätzliche Erfahrung bringt die Mitarbeit in einer Hundeschule oder Hundepension. Auch die Rechtslage wirkt sich auf den Beruf aus: In Niedersachsen müssen Ersthundehalter seit dem 1. Juli 2013 einen Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) ablegen – die Theorie vor der Anschaffung, die Praxis im ersten Jahr. Solche Vorgaben und der wachsende Bedarf an Assistenzhunden eröffnen qualifizierten Trainern zusätzliche Aufgabenfelder.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen braucht man, um Hundetrainer zu werden?

Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben, da Hundetrainer kein anerkannter Ausbildungsberuf ist. Wer gewerblich trainiert, braucht jedoch eine Erlaubnis des Veterinäramts nach § 11 Tierschutzgesetz und dafür einen Sachkundenachweis. Erfahrung im Umgang mit Hunden ist praktisch unverzichtbar.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Hundetrainer?

Weil es keine einheitliche staatliche Ausbildung gibt, hängt die Dauer vom Anbieter ab und reicht von mehreren Monaten bis zu rund zwei Jahren. Für den Sachkundenachweis nach § 11 wird mindestens eine mehrmonatige Ausbildung mit praktischen Anteilen erwartet.

Ist der Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz Pflicht?

Ja. Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder Halter dabei anleitet, benötigt seit dem 1. August 2014 eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz. Grundlage der Erlaubnis ist der Sachkundenachweis gegenüber dem Veterinäramt.

Ist Hundetrainer ein anerkannter Ausbildungsberuf?

Nein. Es gibt keine duale Ausbildung mit bundesweit einheitlichem Abschluss. Qualifizieren kann man sich über private Akademien, ein Fernstudium, den IHK-Zertifikatslehrgang oder eine Zertifizierung der Tierärztekammer.