Das Berufsbild des Tierpflegers ist bestimmt durch die Betreuung und Versorgung von Zootieren, Haustieren oder Versuchstieren. Gelegentlich zählt auch die Aufzucht von Tieren zu den entsprechenden Aufgabenbereichen. Ein Tierpfleger hat sich in seiner Ausbildung in der Regel auf eine Fachrichtung spezialisiert. Im Rahmen der Fachrichtung ‚Tierheim und Tierpension‘ zählt es zu den tierpflegerischen Aufgaben, Haustiere zu betreuen, die im Falle einer Tierheimunterbringung abgegeben, ausgesetzt oder auch herrenlos aufgefunden wurden. Im Falle einer Tierpension dreht sich die Pflege von Haustieren durch einen Tierpfleger um Tiere, die durch den Tierhalter auf Zeit untergebracht wurden. Tierpfleger mit entsprechender Spezialisierung sind neben Tierheimen und -pensionen auch in Zoos oder Tierkliniken beschäftigt.
Die Tätigkeiten im Rahmen der Fachrichtung ‚Zoo‘ umfassen im Zuge der Versorgung und Betreuung von Zootieren das Einrichten und Säubern artgerechter Tierunterkünfte, die Beschäftigung der Zootiere und die Unterstützung bei einer Aufzucht. Schwerpunktmäßiger Einsatzbereich dieser Tierpfleger sind zoologische Gärten oder Naturparks. Aber auch in Tierheimen oder Chemieunternehmen werden die ausgebildeten Kräfte beschäftigt.
Bei der Fachrichtung ‚Forschung und Klinik‘ erstrecken sich die tierpflegerischen Aufgaben über das Pflegen und Züchten von Versuchstieren, die in Forschungseinrichtungen eingesetzt werden. In Tierpraxen und -kliniken liegen die Aufgabenschwerpunkte des pflegerischen Fachpersonals in der Betreuung von kranken oder verletzten Tieren und in der Unterstützung bei medizinischen Behandlungen.
Ausbildungzum Tierfpfleger
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) handelt es sich beim Beruf des Tierpflegers/der Tierpflegerin in Deutschland, Österreich und der Schweiz um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die duale Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und findet sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in einer berufsbildenden Schule statt. Ein Auszubildender zum Tierpfleger hat die Wahl zwischen den Fachrichtungen ‚Tierheim und Tierpension‘, ‚Zoo‘ und ‚Forschung und Klinik‘.
Je nach Fachrichtung der Tierpflegerausbildung werden im Rahmen der Ausbildung unter anderem Kenntnisse vermittelt zu Tier- und Artenschutzbestimmungen, zum Transport, der Pflege und der Fütterung von Tieren. Informiert wird des Weiteren über den Umgang mit trächtigen oder neugeborenen Tieren, über die Beschäftigung von Tieren und über Quarantänemaßnahmen. Außerdem lernen die Auszubildenden das Gespräch mit Kunden und das Registrieren und Verwalten von tierbezogenen Daten. Erfolgreich abgeschlossen wird die Ausbildung zum Tierpfleger nach bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung.