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Tierpflegerinnen und Tierpfleger betreuen und versorgen Tiere – je nach Arbeitsplatz sind das Zootiere, Heim- und Pensionstiere oder Versuchstiere. Zu den Aufgaben gehören das Füttern, die Pflege und Gesundheitskontrolle, das Reinigen und artgerechte Einrichten der Unterkünfte sowie oft auch die Aufzucht von Jungtieren. Weil sich diese Tätigkeiten je nach Einsatzort stark unterscheiden, ist der Beruf in drei Fachrichtungen gegliedert, auf die man sich bereits während der Ausbildung festlegt.
Die drei Fachrichtungen im Überblick
Tierheim und Tierpension
In dieser Fachrichtung stehen Haustiere im Mittelpunkt. Im Tierheim werden Tiere versorgt, die abgegeben, ausgesetzt oder herrenlos aufgefunden wurden; in der Tierpension geht es um Tiere, die der Halter für eine begrenzte Zeit unterbringt. Neben der Pflege gehört die Beratung von Halterinnen und Haltern zum Alltag. Eingesetzt werden diese Fachkräfte vor allem in Tierheimen und Tierpensionen.
Zoo
Die Fachrichtung Zoo umfasst die Versorgung und Beschäftigung von Zootieren, das Einrichten und Säubern artgerechter Unterkünfte und die Unterstützung bei der Aufzucht – teils auch die Zucht bedrohter Arten. Hauptsächliche Arbeitsorte sind zoologische Gärten, Tierparks und Naturparks; Beschäftigung finden Zootierpflegerinnen und -pfleger aber auch in Wildgehegen oder Aquarien.
Forschung und Klinik
Hier erstrecken sich die Aufgaben auf das Pflegen und Züchten von Versuchstieren, die in Forschungseinrichtungen gehalten werden, sowie auf die Betreuung kranker oder verletzter Tiere. In Tierarztpraxen und Tierkliniken unterstützen die Fachkräfte zudem bei medizinischen Behandlungen. Typische Einsatzorte sind Forschungslabore, Hochschulen und Universitätskliniken sowie Tierkliniken und -praxen.
Ausbildung zum Tierpfleger
In Deutschland ist der Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf; in Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbar geregelte Ausbildungen. Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin von 2003. Die duale Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Zu Beginn wählt man eine der drei Fachrichtungen – Tierheim und Tierpension, Zoo oder Forschung und Klinik.
Vermittelt werden je nach Fachrichtung unter anderem Kenntnisse zu Tier- und Artenschutzbestimmungen, zum Transport sowie zur Pflege und Fütterung von Tieren. Hinzu kommen der Umgang mit trächtigen und neugeborenen Tieren, die tiergerechte Beschäftigung, Quarantänemaßnahmen, das Gespräch mit Kundinnen und Kunden sowie das Erfassen und Verwalten tierbezogener Daten.
Eine bestimmte schulische Vorbildung ist rechtlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis stellen die Betriebe überwiegend Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss ein; der Zugang ist aber auch mit Hauptschulabschluss möglich. Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung an; abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung zum Tierpfleger?
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Betriebe erwarten in der Praxis meist einen mittleren Bildungsabschluss, teils genügt ein Hauptschulabschluss. Wichtig sind außerdem der verantwortungsvolle Umgang mit Tieren, körperliche Belastbarkeit und die Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten, da Tiere täglich versorgt werden müssen.
Welche Fachrichtung passt zu welchen Interessen?
Wer gern beratend mit Tierhalterinnen und -haltern arbeitet, ist in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension gut aufgehoben. Die Fachrichtung Zoo eignet sich für Interessierte an Wildtieren, Artenschutz und Besucherbetreuung. Die Fachrichtung Forschung und Klinik richtet sich an alle, die im medizinisch-wissenschaftlichen Umfeld mit Versuchs- oder Patiententieren arbeiten möchten.
Wie lange dauert die Ausbildung und wie ist sie geprüft?
Die duale Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen praktischen und einen schriftlichen Teil; beide müssen bestanden werden.
Welche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gibt es?
Nach einigen Jahren Berufserfahrung ist die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Tierpflegemeister/zur Geprüften Tierpflegemeisterin (IHK) möglich, die auf Führungs- und Ausbildungsaufgaben vorbereitet. Daneben gibt es fachbezogene Weiterbildungen; mit Hochschulzugangsberechtigung kommen auch weiterführende Studiengänge in Frage.













