Rettungsassistent

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Zu den Aufgaben eines Rettungsassistenten zählt zunächst das Leisten von Erster Hilfe an den Orten, zu denen die Rettungsassistenten gerufen wurden. Rettungsassistenten ergreifen Sofortmaßnahmen, die das Leben von Patienten retten können. Auch der Transport von Patienten wird meist von Rettungsassistenten durchgeführt. Hierzu muss ein Rettungsassistent zunächst die Transportfähigkeit eines Patienten herstellen. Während des Transports ist es wichtig, dass die Körperfunktionen des Patienten überprüft werden. Im Anschluss an einen Krankentransport sind Rettungsassistenten dafür zuständig, genutzte Rettungsmittel zu reinigen und Transportnachweise sowie Notfallprotokolle zu erstellen. Rettungsassistenten, die im Innendienst tätig sind, finden sich beispielsweise in Rettungsleitstellen oder Rettungswachen. Hier zählt es zu den Aufgaben eines Rettungsassistenten, eingehende Notrufe entgegenzunehmen und entsprechende Einsätze zu koordinieren.

Beschäftigt ist ein Rettungsassistent vornehmlich bei Rettungs- oder Krankentransportdiensten. Weitere Beschäftigungsfelder eines Rettungsassistenten sind beispielsweise Feuerwehren, Katastrophenhilfswerke oder Blutspendedienste.

Die Ausbildung zum Rettungsassitent:

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten findet an Berufsfachschulen statt und dauert in der Regel zwei Jahre. Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt. Nach der ‚Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen‘ zählen zu den Bereichen, die einem Auszubildenden vermittelt werden, die Bereiche der allgemeinen medizinischen Grundlagen, der Speziellen Notfallmedizin, der Organisation und Einsatztaktik und der Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde.

Inhaltlich ist die Ausbildung in zwei Teile gegliedert: Während des ersten Jahres erfährt ein angehender Rettungsassistent vor allem theoretisches Wissen. Daneben erfolgen auch Praktiken in verschiedenen Klinikabteilungen. Das erste Ausbildungsjahr beendet ein angehender Rettungsassistent mit einer staatlichen Prüfung, die aus einem praktischen, einem theoretischen und einem schriftlichen Teil besteht. Die Aufsicht über eine solche Prüfung unterliegt der zuständigen Behörde, die beispielsweise das Gesundheitsamt sein kann.

Das zweite Ausbildungsjahr findet überwiegend auf einer Lehrrettungswache statt, wo vornehmlich praktische Kompetenzen übermittelt werden. Dieser Teil der Ausbildung zum Rettungsassistenten wird abgeschlossen mit einem Abschlussgespräch, das noch einmal Aufschluss geben soll über die Berufseignung eines Auszubildenden. Durch die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem das Abschlussgespräch stattgefunden hat, wird dem Auszubildenden zum Abschluss eine Urkunde verliehen, die ihn dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung Rettungsassistent zu führen.