Podologe werden: Ausbildung, Voraussetzungen und Beruf

Podologe
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Podologinnen und Podologen behandeln Füße medizinisch. Die Podologie ist die Lehre vom Fuß und seinen Erkrankungen. Anders als die rein kosmetische Fußpflege arbeitet der Beruf überwiegend mit medizinischem Wissen – und ist vergleichsweise jung: Erst seit dem Podologengesetz von 2002 gibt es eine bundesweit geregelte Ausbildung.

Anlass für die Regelung war die Abgrenzung der medizinischen Podologie von der kosmetischen Fußpflege. Entsprechend groß ist der medizinische Anteil der Ausbildung: Sie vermittelt Wissen über Haut, Nägel, Knochen und Erkrankungen wie Fußpilz oder Nagelmykosen.

Regelung und Ablauf der Ausbildung

Das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz, PodG) regelt die Ausbildung bundesweit einheitlich. Zugang hat, wer einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung mitbringt. Auch ein Hauptschulabschluss in Kombination mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung reicht aus (§ 5 PodG).

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Berufsfachschulen statt – häufig an privaten Schulen – und verbindet theoretischen Unterricht mit praktischer Ausbildung am Patienten. Den Schulen bleibt es überlassen, weitere Auswahlkriterien festzulegen.

Ausbildungsinhalte

Auf dem Lehrplan stehen naturwissenschaftliche Grundlagen wie Chemie, Biologie und Physik, dazu Anatomie, Physiologie, Mikrobiologie und Hygiene. Darauf aufbauend lernen die Auszubildenden, krankhafte Veränderungen an den Füßen zu erkennen und zu behandeln – etwa Verhornungen oder Pilzerkrankungen. Auch der Umgang mit Fußproblemen, die aus Grunderkrankungen wie Diabetes oder Schuppenflechte entstehen, gehört dazu.

In der Praxis üben die Auszubildenden, Füße zu untersuchen, geeignete Behandlungsmethoden auszuwählen und Veränderungen einzuordnen. Operationen oder Betäubungen gehören ausdrücklich nicht zum Tätigkeitsbereich. Zum Einsatz kommen etwa Massagen, Elektrotherapie oder Bäder.

Dauer der Ausbildung

In Vollzeit dauert die Ausbildung zwei Jahre, in Teilzeit höchstens vier Jahre (§ 4 PodG). Sie umfasst mindestens 2.000 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1.000 Stunden praktische Ausbildung am Patienten (§ 1 PodAPrV).

Abschluss und staatliche Prüfung

Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Die Berufsbezeichnung „Podologin“ bzw. „Podologe“ ist geschützt und erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis setzt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung samt bestandener Prüfung, die gesundheitliche Eignung sowie die Zuverlässigkeit für den Beruf voraus (§§ 1, 2 PodG). Wer die Erlaubnis nicht erhält, darf ausschließlich im kosmetischen Bereich arbeiten – nicht als medizinischer Podologe.

Weil es sich um eine schulische Ausbildung handelt, wird in der Regel keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Umgekehrt können Kosten anfallen, etwa Aufnahme-, Schul- oder Prüfungsgebühren; Höhe und Umfang unterscheiden sich je nach Schule.

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Schaubild: Podologe / Podologin

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach der Ausbildung lässt sich die Qualifikation gezielt vertiefen, etwa in Wundmanagement, Hygiene oder Kommunikation. Die Spezialisierung ist frei wählbar.

Auch ein Studium ist möglich. Je nach Regelung des Bundeslandes und Vorbildung können beruflich Qualifizierte unter bestimmten Voraussetzungen – teils auch ohne Abitur nach mehrjähriger Berufserfahrung – ein Studium aufnehmen, beispielsweise im Gesundheitsmanagement.

Selbstständigkeit

Mit ausreichend Berufserfahrung ist der Schritt in die Selbstständigkeit möglich, etwa mit einer eigenen podologischen Praxis. Sinnvoll ist dieser Schritt in der Regel erst nach einigen Jahren im Beruf.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Ausbildung zum Podologen?

Vorausgesetzt wird ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung. Alternativ genügt ein Hauptschulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung (§ 5 PodG). Hinzu kommt der Nachweis der gesundheitlichen Eignung.

Was ist der Unterschied zwischen Podologe und Fußpfleger?

„Podologin“ und „Podologe“ sind geschützte, erlaubnispflichtige Berufsbezeichnungen für die medizinische Fußpflege und setzen die geregelte Ausbildung voraus. Die Bezeichnung „Fußpfleger“ ist dagegen nicht geschützt; die kosmetische Fußpflege umfasst keine medizinischen Behandlungen.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Podologen?

In Vollzeit zwei Jahre, in Teilzeit höchstens vier Jahre. Insgesamt umfasst sie mindestens 2.000 Stunden Unterricht und 1.000 Stunden praktische Ausbildung (§ 4 PodG, § 1 PodAPrV).

Welche Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?

Möglich sind Fortbildungen etwa in Wundmanagement, Hygiene oder Diabetesversorgung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Studium möglich, beispielsweise im Gesundheitsmanagement – je nach Bundesland teils auch ohne Abitur.