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Das Berufsbild Masseur umfasst zwei klar getrennte Bereiche. Auf der einen Seite steht der medizinisch tätige „Masseur und medizinischer Bademeister“, der auf ärztliche Verordnung hin medizinische Massagen und physikalische Therapien durchführt. Auf der anderen Seite steht der Anbieter von Wellnessmassagen, die ausdrücklich nicht medizinisch wirken und nicht der Linderung von Beschwerden wie etwa Rückenschmerzen dienen dürfen. Auch diese Anbieter werden umgangssprachlich als „Masseur“ bezeichnet, obwohl sie keine Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister absolviert haben.
Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister
Der Beruf ist bundesrechtlich geregelt und staatlich anerkannt. Rechtliche Grundlage sind das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) vom 26. Mai 1994 sowie die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MB-APrV). Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Berufsfachschulen statt und ist rein schulisch organisiert. Eine Ausbildungsvergütung wie in dualen Berufen wird nicht gezahlt; an privaten Schulen kann zudem Schulgeld anfallen.
Der Ausbildungslehrgang dauert zwei Jahre und schließt mit der staatlichen Prüfung (Staatsexamen) ab. Im theoretischen Unterricht steht der Aufbau des menschlichen Körpers im Mittelpunkt – vor allem in den Fächern Anatomie und Physiologie mit Schwerpunkt auf Muskulatur und Knochen. Hinzu kommen Krankheitslehre und Hygiene. Im praktischen Teil werden verschiedene Massagetechniken und physikalische Therapien vermittelt, darunter Wärme- und Lichtbehandlung, Unterwasserdruckstrahlmassage, Reflexzonenmassage, Elektrotherapie sowie Strahlen- und Badeheilkunde.
Nach bestandener staatlicher Prüfung folgt eine sechsmonatige praktische Tätigkeit in einem dafür ermächtigten Krankenhaus oder einer geeigneten Einrichtung. Erst danach wird auf Antrag die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“ zu führen. Insgesamt umfasst der Weg bis zur Berufszulassung damit rund zweieinhalb Jahre.
Zugangsvoraussetzungen
Wer die Ausbildung beginnen möchte, braucht laut § 5 MPhG die gesundheitliche Eignung für den Beruf sowie einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung – alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer.
Tätigkeit und Arbeitsfelder
Nach der Ausbildung finden Masseure und medizinische Bademeister meist eine Anstellung in einer Massagepraxis, einer physiotherapeutischen Praxis, einem Krankenhaus oder einer Reha- beziehungsweise Kureinrichtung. Das Haupttätigkeitsfeld liegt in der Ausübung der erlernten Therapien zur Heilung oder Linderung von Krankheiten. Medizinische Massagen darf der Masseur und medizinische Bademeister nur auf ärztliche Verordnung durchführen. Wellnessmassagen dürfen dagegen auch unabhängig von einer ärztlichen Verordnung angeboten werden.
Wellnessmassage: Ausbildung nicht vorgeschrieben
Für die reine Ausübung von Wellnessmassagen ist keine staatlich geregelte Ausbildung vorgeschrieben. Massagen, die nicht medizinisch wirksam sind, dürfen grundsätzlich von jedem angeboten werden. Dabei muss allerdings deutlich sein, dass sich die Massage an gesunde Menschen richtet, keine Beschwerden lindert und allein dem Wohlbefinden dient.
Weiterbildung und Perspektiven
Der Abschluss als Masseur und medizinischer Bademeister eröffnet einen verkürzten Weg in die Physiotherapie: Über eine Ergänzungsausbildung nach dem MPhG können Absolventinnen und Absolventen in der Regel innerhalb von rund 18 Monaten die staatliche Prüfung zum Physiotherapeuten ablegen. Bei langjähriger Berufserfahrung ist teils eine weitere Verkürzung möglich.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister?
Der schulische Lehrgang dauert zwei Jahre und endet mit der staatlichen Prüfung. Anschließend folgt eine sechsmonatige praktische Tätigkeit, sodass bis zur Berufszulassung insgesamt rund zweieinhalb Jahre vergehen.
Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?
Nötig sind die gesundheitliche Eignung sowie ein Hauptschulabschluss beziehungsweise eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einem Jahr (§ 5 MPhG).
Was unterscheidet einen medizinischen Masseur von einem Wellnessmasseur?
Der „Masseur und medizinische Bademeister“ ist ein staatlich anerkannter Beruf und führt medizinische Massagen auf ärztliche Verordnung durch. Wellnessmassagen richten sich dagegen an gesunde Menschen, dienen nur dem Wohlbefinden und setzen keine geregelte Ausbildung voraus.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?
Ein häufiger Weg ist die verkürzte Ausbildung zum Physiotherapeuten über eine Ergänzungsausbildung nach dem MPhG, die in der Regel rund 18 Monate dauert.
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