Das Berufsbild des Masseurs muss grundsätzlich in zwei Bereiche eingeteilt werden. Auf der einen Seite steht der medizinisch tätige „Masseur und medizinische Bademeister„, der medizinische Massagen durchführt. Auf der anderen Seite steht der Anbieter, der sog. Wellnessmassagen ausführt, die explizit nicht medizinisch sein dürfen und nicht zur Linderung von beispielsweise Rückenschmerzen eingesetzt werden dürfen. Auch diese Anbieter werden landläufig als „Masseur“ bezeichnet, obwohl sie keine Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister absolviert haben.
Ausbildung
Der Beruf des Masseurs und medizinischen Bademeisters ist ein geregelter und staatlich anerkannter zweieinhalbjähriger Ausbildungsberuf. Die Ausbildung findet an staatlichen oder gewerblichen Berufsfachschulen statt und muss meistens bezahlt werden.
Eine Ausbildungsvergütung wird nicht geleistet. In der Ausbildung wird im theoretischen bereich vor allem der Aufbau des menschlichen Körpers gelehrt. Dies findet in den Fächern Anatomie und Physiologie statt. Der Schwerpunkt liegt hierbei bei der Muskulatur und den Knochen. Im theoretischen Unterricht werden weiterhin Krankheitslehre und Hygiene gelehrt.
Im praktischen Bereich wird die Durchführung verschiedener Massagetechniken und physikalischer Therapien unterrichtet. Hierzu zählen die Wärme- und Lichtbehandlung, Unterwasserdruckstrahlmassage, Reflexzonenmassage, Elektrotherapie, Strahlen- und Badeheilkunde. Im Anschluss an die zweieinhalbjährige Ausbildung in der Berufsfachschule muss ein halbjähriges Praktikum in einem anerkannten Praktikumsbetrieb absolviert werden. Anschließend findet die Abschlussprüfung statt. Die Ausbildung wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen.
Nach der und medizinische Bademeister meist eine Anstellung in einer Massagepraxis, einer physiotherapeutischen Praxis oder in einem Krankenhaus. Das Haupttätigkeitsfeld liegt in der Ausübung der erlernten Therapien zur Heilung oder Linderung von Krankheiten. Medizinisch darf der Masseur und medizinische Bademeister nur auf Verordnung des Arztes hin tätig werden. Wellnessmassagen dürfen auch unabhängig von ärztlicher Verordnung angeboten werden.
Für die reine Ausübung von Wellnessmassagen ist keine Ausbildung vorgeschrieben. Hieraus lässt sich ableiten, dass Wellnessmassagen, die nicht medizinisch wirksam sind von jedem ausgeführt werden dürfen. Hierbei muss explizit deutlich werden, dass die Massage sich an gesunde Menschen richtet, keine Beschwerden lindert und lediglich der „Wellness“ dient.
Insgesamt lässt sich also festhalten, dass eine geregelte Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister möglich ist, die die Absolventen dazu befähigt, therapeutische Leistungen auf ärztliche Verordnung hin durchzuführen. Zu diesen therapeutischen Leistungen zählen neben Heilmassagen auch bestimmte physikalische Therapien.
Links:
– Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)
– Akademie für Sport und Gesundheit