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Berufsbild
Waschen, Schneiden, Föhnen: Friseurinnen und Friseure arbeiten in Salons, wo sie Haare schneiden, pflegen, färben und stylen. Sie beraten ihre Kundschaft zu passender Frisur und Farbe sowie zur richtigen Pflege und verkaufen die dazu passenden Haarpflege- und Stylingprodukte. Für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder Feiern fertigen sie auch aufwendige Hochsteckfrisuren an.
Neben dem klassischen Salon gibt es weitere Einsatzfelder: Bei Film, Fernsehen und Theater lässt sich die eigene Kreativität oft noch freier ausleben.
Ausbildung zum Friseur
Friseur ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Die Ausbildung ist dual organisiert und findet abwechselnd im Salon und in der Berufsschule statt. Bundesweit einheitlich geregelt ist sie in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin.
Ablauf und Inhalte
Während der Ausbildung lernen die angehenden Friseure alles rund ums Haar. Zu den Pflichtinhalten gehören unter anderem:
- Kundenmanagement: kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln – Betreuen, Beraten und Verkaufen
- Friseur-Dienstleistungen: Pflege von Haar und Kopfhaut, Haareschneiden und Gestalten von Frisuren sowie farbverändernde Haarbehandlungen
- Dekorative Kosmetik und Maniküre
- Betriebsorganisation: Betriebs- und Arbeitsabläufe, Schutz von Haut und Atemwegen, Hygiene und Qualitätssicherung
- Marketing: Werbung, Präsentation, Preisgestaltung und Kundenbindung
Dazu wählen die Auszubildenden eine der vier Wahlqualifikationen, in der sie sich vertiefen:
- Visagistik
- Langhaarfrisuren
- Haarersatz
- Coloration
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert regulär drei Jahre. Auf gemeinsamen Antrag von Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden bei der Handwerkskammer ist eine Verkürzung möglich – etwa bei einem höheren Schulabschluss oder bei guten Leistungen. Ein bestimmter Schulabschluss ist rechtlich nicht vorgeschrieben; in der Praxis bringen viele Bewerberinnen und Bewerber einen ersten oder mittleren Schulabschluss mit.
Abschluss: die gestreckte Gesellenprüfung
Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung, die in zwei zeitlich getrennten Teilen abgelegt wird und stark praxisorientiert ist. Teil 1 findet bereits in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und behandelt die Basisfriseurarbeiten – mit einer schriftlichen Aufgabe und einem praktischen Teil, bei dem eine Friseurarbeit an einer Dame und an einem Herrn ausgeführt wird.
Teil 2 wird am Ende der Ausbildung abgelegt und umfasst vier Prüfungsbereiche:
- Friseur- und dekorative Kosmetikdienstleistungen
- Friseurtechniken
- Betriebsorganisation und Kundenmanagement
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Auch hier steht eine praktische Aufgabe im Mittelpunkt; hinzu kommt eine Gesprächssimulation in Form eines Kundenberatungsgesprächs.
Nach der Ausbildung
Mit dem Gesellenbrief können Friseure angestellt in einem Salon oder in anderen kosmetischen Bereichen arbeiten. Wer sich selbstständig machen und einen eigenen Salon führen möchte, benötigt grundsätzlich die Meisterprüfung: Das Friseurhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung).
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Ausgebildete Friseure können ihr Wissen vertiefen oder sich spezialisieren, um ihre Chancen im Beruf zu verbessern. Mögliche Schwerpunkte sind zum Beispiel:
- Colorist
- Haarverlängerung
- Kosmetik
- Visagistik
- Farb-, Stil- und Typberatung
Wer den Gesellenbrief hat, kann die Aufstiegsfortbildung zum Friseurmeister absolvieren. Dabei werden neben fachlichem Wissen über Haare und Kosmetik auch kaufmännische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse vermittelt – die Grundlage für einen eigenen Salon. Ebenfalls Teil der Meisterausbildung sind berufs- und arbeitspädagogische Inhalte, die dazu berechtigen, selbst Lehrlinge auszubilden.
Lesenswert
- Friseurhandwerk bei ver.di
- Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks
- Wikipedia über den Beruf des Friseurs
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen braucht man für eine Friseurausbildung?
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis bringen die meisten Auszubildenden einen ersten oder mittleren Schulabschluss mit. Wichtiger sind Freude am Umgang mit Menschen, handwerkliches Geschick, Kreativität und ein gepflegtes Auftreten.
Wie lange dauert die Friseurausbildung und ist eine Verkürzung möglich?
Die Ausbildung dauert regulär drei Jahre. Auf gemeinsamen Antrag von Betrieb und Auszubildenden bei der Handwerkskammer ist eine Verkürzung möglich, zum Beispiel bei einem höheren Schulabschluss oder bei guten Leistungen.
Wie läuft die Gesellenprüfung zum Friseur ab?
Die Gesellenprüfung ist gestreckt: Teil 1 findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und behandelt die Basisfriseurarbeiten. Teil 2 am Ende der Ausbildung umfasst vier Bereiche – Friseur- und dekorative Kosmetikdienstleistungen, Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Kann man sich als Friseur selbstständig machen?
Ja. Für einen eigenen Salon ist grundsätzlich die Meisterprüfung erforderlich, da das Friseurhandwerk zu den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der Handwerksordnung) zählt. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich, etwa über eine Ausübungsberechtigung nach der Handwerksordnung.













